Landtagssitzung 15. Juni 2021

Abschluss der Pflegeausbildung für Schülerinnen und Schüler der ProPraxis GmbH?

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) durch LAbg. Dr. Werner Murgg

Die Landesregierung ist am 14.5.2021 mit der folgenden Pressemeldung an die Öffentlichkeit gegangen:

"Aufgrund eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs wurde der ProPraxis Graz GmbH die Bewilligung zur Führung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege rechtskräftig entzogen. Aus diesem Grund ist der Betrieb der Schule mit 6. Mai 2021 eingestellt worden."
Für die fast 200 betroffenen Schülerinnen und Schüler hat das Land eine Hotline eingerichtet. Doch allen, die sich an diese Hotline gewendet haben, wurde nur mitgeteilt, sie müssten sich mit Ihren Zeugnissen bei einer anderen Ausbildungseinrichtung bewerben.  

 

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Welche Maßnahmen setzen Sie konkret um sicherzustellen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler, ihre Ausbildung berufsbegleitend ohne Zeitverlust und ohne finanziellen Schaden abschließen können und damit zeitnah als dringend benötigte Pflege-Fachkräfte zur Verfügung stehen?

Ausbau kostenfreier Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote für Kinder und Jugendliche bei psychischen Problemen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) von KPÖ und Grünen (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Umstände wie Arbeitslosigkeit, Armutsgefährdung, Zukunftsängste, Überlastung, Einsamkeit und Isolation, die aufgrund der Corona-Krise vermehrt auftreten, stellen eine große psychische Belastung dar. Immer öfter weisen Fachleute in diesem Zusammenhang auf die drastische Zunahme von psychischen Problemen hin. Dramatisch ist vor allem die Situation vieler Kinder und Jugendlicher.

Wissenschaftler der Donau Universität Krems und der Medizinischen Universität Wien berichteten in der Studie „Mental Health in Adolescents during COVID-19-Related Social Distancing and Home-Schooling“ von dramatischen Ergebnissen nach einer Befragung von rund 3000 Jugendlichen im Alter von 14 bis 20 Jahren im Februar. Mehr als die Hälfte leiden unter depressiven Symptomen, jede/r sechste Befragte hat suizidale Gedanken. Die Studienleitung betont die Verzehnfachung von Symptomen und Ängsten. 16 Prozent haben regelmäßig – oft täglich – suizidale Gedanken. Die befragten jungen Menschen empfinden in beinahe jedem zweiten Fall keine Lust, keine Freude mehr. Interessen und Konzentration lassen nach, sie schlafen sehr schlecht.

Schon bisher war das Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebotes bei psychischen Problemen für junge Menschen in der Steiermark keinesfalls ausreichend. Das hat zur Folge, dass viele Betroffene die nötige Behandlung gar nicht oder oft sehr spät erhalten haben. Dieser Mangel hat PatientInnen vielfach gezwungen, in den wahlärztlichen Bereich auszuweichen. Eine Möglichkeit, die Menschen mit geringem Einkommen meist verwehrt bleibt. Die Chance auf eine bestmögliche medizinische Versorgung darf allerdings gerade in diesem sensiblen Bereich nicht vom Einkommen abhängig sein.

Die schnelle Ausweitung von Beratungs- und Behandlungsangeboten bei psychischen Problemen ist daher ein Gebot der Stunde. Es braucht Verhandlungen seitens des Landes mit allen zuständigen Stellen, um ein den Bedürfnissen junger Menschen entsprechendes Angebot an Beratung-, Betreuungs- und Behandlungsangeboten zu schaffen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zu setzen, um eine rasche und flächendeckende Ausweitung eines kostenfreien psychologischen und psychotherapeutischen Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebotes für Kinder und Jugendliche sicherzustellen.

Automatische Indexierung der Parteien- und Klubförderung abschaffen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ)

Dass dem Landtag seit vielen Jahren ein umfassender Förderungsbericht vorgelegt wird, geht auf einen Initiative der KPÖ aus dem Jahr 2006 (Einl.Zahl 589/1) zurück, mit der die „Veröffentlichung aller Förderungen des Landes Steiermark in Form eines umfassenden Förderberichtes“ gefordert wurde. Diese einheitliche und übersichtliche Darstellung sämtlicher Förderungen des Landes war ein großer Schritt in Richtung Transparenz.

Verfolgt man die Entwicklung der Parteien- und Landtagsklubförderung in den Förderungsberichten der vergangenen Jahre, dann fällt die enorme Steigerung dieser Summen auf.

Die Gesamtsumme für Parteienförderung betrug im Jahr 2012 14,7 Millionen Euro.

Das neue Parteiförderungssystem, das gegen die Stimmen der KPÖ beschlossen wurde, brachte im Jahr 2013 eine Erhöhung dieser Förderungen auf eine Gesamtsumme von 18 Millionen Euro.

Durch die automatische Wertanpassung, hat sich dieser Betrag innerhalb von 7 Jahren massiv erhöht und beträgt im Jahr 2020 bereits 24,4 Millionen Euro!

Die KPÖ hat sich von Beginn an gegen die in § 11 Stmk. Parteienförderungs-Verfassungsgesetz (StPFöLVG) geregelte Wertanpassung ausgesprochen und dessen Streichung gefordert. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde aber von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen abgelehnt.

Die automatische Wertanpassung der Parteien- und Klubförderung lehnt die KPÖ nach wie vor grundsätzlich ab. § 11 StPFöLVG, sowie § 3 Abs. 3 Stmk. Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz (StLTKFLVG), die eine automatische Indexierung vorsehen, sollen daher entfallen.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Verfassungs-Gesetzesnovelle vorzulegen, mit der die in § 11 StPFöLVG und § 3 Abs. 3 StLTKFLVG normierte automatische Indexierung abgeschafft wird.

Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ)

Der „Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ geht im Rahmen des Berichts über die Ergebnisse der dritten Umsetzungsphase auch auf die Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung ein. Es werden zwei Pilotprojekte beschrieben, in denen inklusive Beschäftigungs- und Tätigkeitsvarianten für Menschen mit Behinderung erprobt werden, die eine tatsächliche Entlohnung mit der entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung zur Folge haben. „Damit erhalten Menschen mit Behinderung nicht mehr nur ein Taschengeld oder eine Arbeitsprämie, sondern erlangen eine entsprechende Selbstständigkeit sowie sozialversicherungsrechtliche Absicherung“, ist dem Aktionsplan zu entnehmen.

Die Problematik der fehlenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung für diejenigen Menschen, die lediglich ein Taschengeld beziehen, wird bereits seit langem von Organisationen und Betroffenen diskutiert. Auch die Volksanwaltschaft hat im Jahr 2019 mit ihrem Sonderbericht "Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung" darauf hingewiesen und Empfehlungen erarbeitet, um die Situation für Betroffene zu verbessern. Diese umfassten die Abschaffung der Einteilung von Menschen mit Behinderung in arbeitsfähige und nicht arbeitsfähige (unter 50 % Arbeitsfähigkeit und daraus folgend der Ausschluss von AMS-Angeboten), die Einführung einer eigenen, auf ihre Tätigkeit bezogenen, sozialversicherungsrechtlichen Absicherung für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten sowie die Prüfung von neuen Modellen der Entlohnung anstelle des bisherigen „Taschengeldsystems“.

Um eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu erwirken, muss sich die Steiermark neben den genannten Projekten auch für eine Änderung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene starkmachen, da diesbezügliche Maßnahmen durch den Bund noch ausständig sind.

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten,

die Einteilung von Menschen mit Behinderung in arbeitsfähige und nicht arbeitsfähige (unter 50 % Arbeitsfähigkeit) abzuschaffen,

die Einführung einer eigenen, auf ihre Tätigkeit bezogenen, sozialversicherungsrechtlichen Absicherung für Menschen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten arbeiten, umzusetzen

sowie die Prüfung von neuen Modelle der Entlohnung anstelle des bisherigen „Taschengeldsystems“ zu veranlassen.

Individuell zugeschnittene Unterstützungsmaßnahmen für Schüler der Gesundheitsschule ProPraxis sicherstellen

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) von FPÖ, Grünen, KPÖ, Neos (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Mitte Mai dieses Jahres erschütterte die Nachricht von der behördlich angeordneten Schließung der Gesundheitsschule ProPraxis die zahlreichen Schüler der Einrichtung. Schließlich haben die Betroffenen nicht nur hohe Kosten für den Besuch der Bildungseinrichtung aufwenden müssen, sondern sehen sich nunmehr auch mit Problemen beim Abschluss ihrer Ausbildung und Berufspraktika konfrontiert. Es ist folglich nachvollziehbar, dass seit Bekanntwerden der Einstellung des Schulbetriebes mehrere der Auszubildenden an die Politik herangetreten sind, um ihre Sorgen und Befürchtungen kundzutun. Kritisiert wurde von den Betroffenen insbesondere auch der Umstand, dass man seitens der vom Land Steiermark eingerichteten Hotline keine echte Hilfe erhalte, sondern lediglich auf die Möglichkeit verwiesen werde, sich an eine andere entsprechende Schule zu wenden. Auch seien den Schülern persönliche Gesprächstermine bei der zuständigen Behörde verwehrt worden.

Inwiefern die behördliche Schließung rechtmäßig war oder auch nicht, liegt in der Kompetenz der zuständigen Behörden beziehungsweise Gerichte. Außer Frage steht jedoch auch, dass wenn eine Bildungseinrichtung schon vom Land Steiermark behördlich geschlossen wird, die Landesregierung die Verpflichtung hat, den Betroffenen mit konkreten Maßnahmen proaktiv unter die Arme zu greifen. Alles andere wäre im Lichte des vorherrschenden Pflegekräftemangels fatal. Auf keinen Fall darf zugelassen werden, dass aufgrund fehlender Unterstützungsangebote seitens des Landes Steiermark motivierte Menschen dem heimischen Pflegewesen verloren gehen.

Die Landesregierung und insbesondere Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß sind daher aufgefordert, allen betroffenen Schülern individuell zugeschnittene Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen. Dabei muss auch auf die jeweiligen persönlichen Umstände eingegangen werden. So absolvierten viele die Ausbildung bei ProPraxis berufsbegleitend, weswegen für diese Personen auch nur ein derartiges Ausbildungsmodell in Frage kommt. Die schlichte Einrichtung einer Hotline, bei der die Betroffenen lediglich darüber informiert werden, dass sie sich an andere Bildungseinrichtungen wenden sollen, ist jedenfalls zu wenig. Ziel muss es sein, dass die Schüler ihre Ausbildungen möglichst schnell fortsetzen können, um damit bald im heimischen Gesundheits- und Pflegewesen tätig sein zu können.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

 

Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. sämtlichen Schülern der Gesundheitsschule ProPraxis – sofern gewünscht – persönliche Gesprächstermine bei der zuständigen Behörde zu ermöglichen,
  2. die Schüler durch auf die jeweiligen persönlichen Umstände zugeschnittene Maßnahmen besser zu unterstützen, damit die Betroffenen ihre Ausbildungen so schnell wie möglich fortsetzen können sowie
  3. dem Landtag über die gesetzten Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Jugendpaket 2021

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) von Grünen und KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

Die letzten 15 Monate waren durch die Corona-Krise mit all ihren Auswirkungen geprägt. Gerade die Ausgangsbeschränkungen, verbunden mit der Unmöglichkeit Freund*innen und Familie zu treffen und dem teils vollständige Erliegen des gesellschaftlichen Lebens, trafen insbesondere die Jugend hart. Auch aus Rücksicht auf ihre Eltern- und Großelterngeneration trugen sie geduldig tiefgehende Eingriffe in ihr Leben mit, obwohl das Virus für sie eine geringere Bedrohung darstellte als für die älteren Bevölkerungsteilte. Wie gravierend die Auswirkungen der letzten Monate auf die Psyche junger Menschen ist, zeigt eine Umfrage aus Salzburg, der zufolge die Hälfte der Jugendlichen im Bundesland Salzburg unter depressiven Verstimmungen leidet, ein Drittel schlecht schläft und ein Sechstel der Jugendlichen gar an Suizid denkt. In den Worten eines der Umfrageteilnehmer: „Corona versaut uns unsere Jugend." (Kleine Zeitung, Umfrage unter 1500 Jugendlichen, 09.03.2021).

Nunmehr, da sich die Zeichen für einen fast unbeschwerten Sommer verdichten, ist es an der Zeit, anhand aktueller Erhebungen den durch die Corona-Krise verursachten Problemlagen gegenzusteuern, auf gegenwärtige Entwicklungen einzugehen und nicht zuletzt auch Zeichen der Dankbarkeit, Anerkennung und Wertschätzung an die „Generation Corona“ zu senden. Bedenkt man, dass 80 % der befragten Jugendlichen das Treffen mit Freund*innen als ihre liebste Freizeitbeschäftigung nannten, bedarf es eines steirischen Jugendpakets 2021 im Sinne eines vielschichtigen Maßnahmenpakets, um das kollektive Erfahren jugendlichen Lebens in all seinen unterschiedlichen Facetten zu fördern und dafür zu sorgen, dass auch die „Generation Corona“ ihre Jugend endlich unbeschwert in vollen Zügen genießen kann. Mit einem derartigen Jugendpaket 2021 würde man zudem einen wichtigen Beitrag leisten, um sinnvoll die gerade besonders hart von der Krise getroffenen steirischen Wirtschaftssparten, wie Kultur, Tourismus und die Sportveranstaltungsszene zu unterstützen. Auch das Land Steiermark soll einen Beitrag dabei leisten, der steirischen Jugend nach den Entbehrungen der letzten Monate einen sorgenfreien und ereignisreichen Sommer 2021 zu ermöglichen!

     
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Jugendpaket 2021 auf die Wege zu bringen, um

1. Kindern und Jugendlichen im Sommer 2021 aufgrund eines gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund zu erarbeitenden Konzepts gratis Eintritt in den steirischen Freibädern zu ermöglichen,

2. ein Raus-aufs-Land-Ticket für Kinder und Jugendliche anzubieten, mit dem diese 2021 die öffentlichen Verkehrsmittel besonders kostengünstig zu steirischen Ausflugszielen nutzen können,

3. Kindern und Jugendlichen für das Jahr 2021 ein Kontingent an Steiermark-weit einlösbaren Kino- und Konzerttickets zur Verfügung zu stellen,

4. im Sommer 2021 Steiermark-weit gratis Konzerte für Jugendliche anzubieten,

5. im Jahr 2021 Steiermark-weit Tage der offenen Tür an Sportstätten für Jugendliche anzubieten, anlässlich derer die Jugendlichen – betreut durch Trainer*innen – neue Sportarten für sich entdecken können,

6. Natur für Kinder und Jugendliche im Jahr 2021 erlebbar zu machen, indem organisierte Ausflüge zu steirischen Ausflugszielen angeboten werden.

16. Juni 2021