Landtagssitzung 15. Dezember 2015 (Budgetlandtag)

Einstellung des Angebots "KulturNavi"?

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) - LR Buchmann

Einstellung des Angebots "KulturNavi"?

Die umstrittene steirische Kultur Service GmbH (KSG) wird mit Jahresende ihren Betrieb einstellen. Das ist auf einen kritischen Rechnungshofbericht zurückzuführen, der öffentlich machte, dass in mehreren Fällen hohe Summen verschwendet wurden.

Nun teilte die KSG mit, dass ab 15. Dezember 2015 auch das Kunst- und Kulturnavigationssystem kulturNAVI (www.kulturnavi.at) abgeschaltet werden soll. Diese Webseite zeigt auf einer übersichtlichen Karte, wo in den steirischen Regionen Kulturangebote existieren und macht dadurch deutlich, was in der öffentlichen Wahrnehmung oft untergeht: dass Kultur auch am Land ihren Platz hat. Nicht selten werden solche Angebote unter schwierigen Bedingungen und hohem persönlichen Einsatz von Initiativen und Einzelpersonen aufrechterhalten. Sie können im KulturNAVI wie in einem virtuellen Reiseführer entdeckt werden.

 

Daher stelle ich folgende Anfrage:

Werden Sie dafür Sorge tragen, dass das bestehende Kunst- und Kulturnavigationssystem kulturNAVI vom Land Steiermark weiterbetrieben wird?

Wohnbeihilfe erhöhen und wertsichern

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Mit Verordnung vom 28.10.2014 wurde die Wohnbeihilfenverordnung in Bezug auf die Einkommensgrenzen geändert.
Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist ein erster Schritt aber nicht ausreichend. So hat ein Ehepaar, das nur Mindestpension bezieht, auch nach dieser Anpassung immer noch keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe.


2011 betrug der maximal anrechenbare Wohnungsaufwand für eine Einzelperson € 182 (€ 104 Wohnbeihilfe plus € 1,56 pro m² Betriebskostenpauschale). MindestpensionistInnen als Einzelpersonen erhielten die volle Wohnbeihilfe. Ehepaare mit Mindestpension knapp über € 100.


Unter LR Schrittwieser wurde die Betriebskostenpauschale 2012 halbiert. Die maximale Wohnbeihilfe beträgt seitdem nur mehr € 143.


MindestpensionistInnen als Einzelpersonen bekommen derzeit € 116 Wohnbeihilfe; das ist immer noch weit weniger als 2011.
Ehepaare mit Mindestpension erhalten derzeit überhaupt keine Wohnbeihilfe. Gleichzeitig stiegen in den letzten Jahren die Mietpreise fast doppelt so schnell wie die Einkommen der Menschen. Um dem Rechnung zu tragen muss der maximal anrechenbare Wohnungsaufwand unbedingt zumindest wieder auf das Niveau von 2011 erhöht werden. Hierzu soll die Betriebskostenpauschale zumindest wieder auf € 1,56 angehoben und der gesamte anrechenbare Wohnungsaufwand auch in Zukunft, ebenso wie die Einkommensgrenzen, indexiert werden.
 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Wohnbeihilfenverordnung dergestalt zu ändern, dass der maximal anrechenbare Wohnungsaufwand zumindest auf das Niveau von 2011 angehoben und wertgesichert wird und die nötigen Mittel bereitzustellen.

Bei PolitikerInnengehältern sparen

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die KPÖ fordert seit Jahren, dass die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages einen wirksamen Beitrag gegen das Auseinanderklaffen der Einkommensschere zwischen Bevölkerung und PolitikerInnen leisten. Alle diesbezüglichen Anträge der KPÖ wurden bisher im Landtag abgelehnt, obwohl die Einsparungen die dadurch erreicht würden, einen signifikanten Beitrag zu Konsolidierung des Landeshaushalts leisten könnten. 


Die Vorschläge der KPÖ würden eine Verschlankung der gesamten Gehaltspyramide bedeuten und gleichzeitig auch eine stärkere Begrenzung der Bezüge von GeschäftsführerInnen von Gesellschaften im Einflussbereich des Landes mit sich bringen.
Die öffentlichen Kassen sind von den mit der Krise verbundenen Einnahmeausfällen und zusätzlichen Belastungen erschöpft, und die BezieherInnen von Leistungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich müssen eine Verschlechterung ihrer Lebensumstände durch Reduzierung der Leistung in diesen Bereichen gewärtigen.


Schon jetzt klafft die Schere zwischen dem Einkommen von PolitikerInnen und jenem der Masse der Beschäftigten und PensionistInnen zu stark auseinander. EntscheidungsträgerInnen, die durch ihre hohen Bezüge von der Lebensrealität der Bevölkerung weit entfernt sind, können erfahrungsgemäß die Folgen ihres Handelns für diejenigen, die mit einem durchschnittlichen Einkommen das Auslangen finden müssen, schwer abschätzen. Es sollte daher ein Grundprinzip sein, bei der Festlegung von PolitikerInnenbezügen darauf Bedacht zu nehmen, dass ein nachvollziehbares Verhältnis zur Lebensrealität der Bevölkerung gewahrt bleibt.


So könnte eine Koppelung der Bezüge an den Ausgleichszulagenrichtsatz für PensionistInnen eine sinnvolle Verknüpfung mit den sozial Schwächsten herstellen. Selbstverständlich müssten alle PolitikerInnenbezüge, auch jene der Organe in den Gemeinden, entsprechend der Gehaltspyramide gekürzt werden.
     

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Berechnung vorzulegen, wie sich die Reduzierung der Bezüge der PolitikerInnen um mindestens 30 Prozent budgetär auswirken würde.

 

Einführung einer steirischen Sozialcard

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

In einer wachsenden Anzahl von steirischen Gemeinden werden Modelle realisiert, bei denen Menschen mit niedrigem Einkommen Ausweise erhalten die sie zum vergünstigten oder kostenfreien Bezug kommunaler Dienstleistungen, beziehungsweise zum Besuch von öffentlichen Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen und Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen berechtigt. So gibt es entsprechende Initiativen in Judenburg, Mürzzuschlag, Trofaiach, Kapfenberg und in Graz.


Diese lobenswerten Anstrengungen auf kommunaler Ebene bezeugen den Bedarf nach derartigen Angeboten, können aber nicht in vollem Umfang das Potential einer solchen Maßnahme realisieren. Die Einführung eines Ausweises im Scheckkartenformates für Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen, die deren Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern soll, ist auf Landesebene nötig.


Eine Sozialcard, wie sie die KPÖ seit langem vorschlägt, umfasst den vergünstigten Zugang zu Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Ermäßigungen bei den Tarifen öffentlicher Verkehrsmittel, soll aber auch Behördenwege reduzieren, alle bestehenden Ansprüche auflisten, und beispielsweise den Bezug des Heizkostenzuschusses, der Weihnachtabeihilfe, sowie die Befreiung von Grundpreis bei Gas, Strom und Fernwärme garantieren.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, für Menschen mit geringem Einkommen eine Sozialcard einzuführen, welche 

  • zu kostenlosem oder stark ermäßigten Eintritt zu öffentlichen bzw. öffentlich subventionierten Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen berechtigt,
  • ermäßigte oder kostenlose Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht,
  • und zur unbürokratischen Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse, Beihilfen und staatlichen Transferleistungen berechtigt.

Weihnachtsbeihilfe reformiert wieder einführen

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

In den letzten Jahren gab es steiermarkweit eine Weihnachtsbeihilfe für bedürftige Menschen, die an den Bezirkshauptmannschaften ausbezahlt wurde. Jedes Jahr wurden damit einige Tausend Menschen unterstützt.

Im heurigen Jahr wurde die Auszahlung dieser Beihilfe erstmals ausgesetzt. Dabei benötigen gerade in Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit und Armut viele Menschen eine zusätzliche Unterstützung, gerade vor den Weihnachtsfeiertagen. Die Unterstützung ist nach wie vor dringend nötig und sollte daher im nächsten Jahr unbedingt wieder gewährt werden. Dabei sollte aber unbedingt das Procedere verbessert werden: Am besten ließe sich die Beantragung in Verbindung mit der Einführung der landesweiten Sozialcard regeln, sodass - wie es auch in der Landeshauptstadt Graz praktiziert wird - alle Berechtigten, die über eine gültige Sozialcard verfügen, die Beihilfe automatisch überwiesen bekommen. Jedenfalls sollte in Zukunft die Beantragung der Weihnachtsbeihilfe im Voraus schriftlich möglich sein und die Auszahlung durch Überweisung erfolgen.

   

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Weihnachtsbeihlfe des Landes für bedürftige Menschen wieder einzuführen und die Auszahlung insofern zu modifizieren, dass die Beantragung in Zukunft schriftlich erfolgen und der Betrag auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen werden kann.

Qualitätsverbesserung künftiger Landesbudgets

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Finanzlandesrätin Vollath sagte in ihrer Budgetrede am 21.10.2014: "Durch die neue Budget- und Organisationsstruktur ist es gelungen, mehr Transparenz für die Steirerinnen und Steirer im Budgetvollzug zu schaffen. Es wird in Zukunft klar nachvollziehbar sein, welche prioritären Ziele mit welchen Ressourcen in Angriff genommen werden und woran die Zielerreichung gemessen werden kann."

Gemäß § 34 Abs. 1 Stmk. Landeshaushaltsgesetz (StLHG) haben die jeweils haushaltsleitenden Organe (Mitglieder der Landesregierung), die Relevanz, die inhaltliche Konsistenz, die Verständlichkeit, die Nachvollziehbarkeit, die Vergleichbarkeit sowie die Überprüfbarkeit der Angaben zur Wirkungsorientierung für alle Gliederungsebenen des Landesbudgets innerhalb der zu ihrem Wirkungsbereich gehörenden Bereichsbudgets zu gewährleisten. Das Leistungsspektrum des Landes soll sich in den Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudget wiederfinden. Mit den Wirkungszielen müssen eine strategische Steuerung und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess verbunden sein. Innerhalb des Leistungsspektrums soll eine Konzentration auf wirksame Leistungen erkennbar sein. Ziel muss es sein, dass die Budgetdarstellung für Landtag und Öffentlichkeit verständlich, nachvollziehbar und transparent wird. Der Mehrwert der Budgetsteuerung über Wirkungsangaben muss erkennbar sein. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes ist es wesentlich, dass die Wirkungsziele die Zielsetzungen des Aufgabenbereiches eines Globalbudgets transparent machen sowie eine Prioritätensetzung beinhalten, um eine Aussagekraft zu den angestrebten Wirkungen in den jeweiligen Politik- und Verwaltungsbereichen zu entfalten.
Fakt ist, dass - nach dem Budget 2015 - auch das dem Landtag nun vorgelegte Landesbudget 2016 in vielen Punkten diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Dies kritisiert auch der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss:

  • Die Änderungen, die sich etwa im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Migrationsbewegung ergeben, werden in den Angaben zur Wirkungsorientierung zum Landesbudgetentwurf 2016 trotz ihrer Relevanz nicht entsprechend abgebildet. Das Instrument der Wirkungsorientierung darf nicht dazu führen, dass aktuelle Entwicklungen unbeachtet bleiben.
  • Bei vielen Globalbudgets fehlen verlässliche IST- und/oder SOLL-Daten für die Indikatoren, weshalb keine Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit gegeben ist.
  • Die inhaltliche Konsistenz ist nicht gegeben, wenn ausschließlich Output-Indikatoren eingesetzt werden, die keine Informationen über angestrebte Veränderungen zum Ausdruck bringen.
  • Die vorgelegten Angaben decken nicht die wesentlichen Problemstellungen ab oder lassen keine Abschätzung der Entwicklung zu. Auch sind die Angaben zur Wirkungsorientierung über die Bereiche und Budgetebenen teils inhaltlich nicht konsistent und Ziele sowie Maßnahmen stehen mit übergeordneten Zielsetzungen in keinem logischen Zusammenhang.
  • Die Budgetrelevanz von Wirkungszielen ist in vielen Fällen nicht nachvollziehbar.
  • Auch wurden teilweise Wirkungsziele gewählt, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger nicht hervorgehen.

Der krasseste Fall mangelnder inhaltlicher Konsistenz findet sich im Globalbudget Finanzen: Im Gegensatz zu den Wirkungsangaben 2015 wurde das Ziel, ein ausgeglichenes Budget mit einer Neuverschuldung von Null und mittelfristig bis 2020 eine Reduktion des Schuldenstands von 1 % zu erreichen, im Landesbudget 2016 gestrichen. Der aktuelle Entwurf zum Landesbudget beinhaltet eine für 2016 geplante Neuverschuldung von € 192.576.700.

Die von der Landesregierung selbst gesetzten wesentlichen Ziele "Transparenz" und "wirtschaftliche Steuerung", aber auch die gesetzlichen Vorgaben werden von dem dem Landtag vorliegenden Budget nicht ausreichend erfüllt.

 

Weitgehend fehlen Initiativen der Landesregierung zu einer einnahmenseitigen Sanierung des Budgets. Möglichkeiten dazu gäbe es:

So könnten die nötigen Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Parkplatzabgabe sichergestellt und dabei Einkaufszentren in der Peripherie stärker in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und von Attraktivierungsmaßnahmen für die Innenstädte eingebunden werden. 
Die Parkplatzabgabe sollte von allen bestehenden und zukünftigen Einkaufszentren - ausgenommen  jene, welche sich in Kerngebieten in Zentrumslage befinden und gleichzeitig über eine ausreichende Bedienungsqualität durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfügen - jährlich eingehoben werden und sollte als zwischen den Gemeinden und dem Land Steiermark geteilte Landesabgabe ausgestaltet sein und in ihrer Höhe etwa den Parkgebühren in der Innenstadt entsprechen.

Eine weitere einnahmenseitige Maßnahmen mit positiven Lenkungseffekten wäre die Naturnutzungsabgabe, wie sie in den meisten österreichischen Bundesländern bereits eingehoben wird. Die Höhe der Abgabe liegt in den Bundesländern zwischen 20,5 und 70 Cent pro Tonne abgebauten Materials. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft aus dem Jahr 2009 an den Vorsitzenden des Unterausschusses "Naturentnahmeabgabengesetz" wird die Menge der in der Steiermark im Jahr 2008 abgebauten mineralischen Rohstoffe mit 17,28 Millionen Tonnen beziffert, wovon etwa einer Million Tonnen bundeseigene Mineralien (§ 4 MinroG) sind. Je nach Höhe und Umfang der in der Steiermark zu beschließenden Abgabe könnten also zwischen drei und 10 Millionen Euro an Einnahmen lukriert werden. Da die Abgabe in erster Instanz von den Gemeinden einzuheben sein wird und die Gemeinden auch in erster Linie durch die Standorte betroffen sind, sollte die Abgabe zwischen Land und betroffenen Gemeinden geteilt werden. Die Abgabe sollte jedenfalls zu einem Teil für Zwecke der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege gewidmet sein.

Nicht zuletzt ist die Nahverkehrsabgabe zu erwähnen, die in Wien unter dem Titel "U-Bahn-Steuer" bekannt ist. Vor nunmehr 42 Jahren wurde sie im Bundesland Wien beschlossen. Sie ist als DienstgeberInnenabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet und hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt 2,--  Euro pro DienstnehmerInnen pro angefangener Arbeitswoche. Alle Dienstgeber, die mindestens einen Dienstnehmer/eine Dienstnehmerin in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet. In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Vorteile für die Wirtschaft und die Bevölkerung liegen auf der Hand:

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes

Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt auch aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.

Mit einem Monatsbetrag von 8,67 Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet. Legt man die von der Steiermärkischen Wirtschaftskammer für das Jahr 2014 veröffentlichten Zahlen zur Unternehmens- und Beschäftigtenstatistik zugrunde, wären bei einer Nahverkehrsabgabe, die ähnlich ausgestaltet ist wie die Wiener Dienstgeberabgabe, in der Steiermark 26.981 Dienstgeber mit 360.319 unselbständig Beschäftigten grundsätzlich abgabepflichtig (Ausnahmen für DienstnehmerInnen über 55 Jahren, etc. nicht eingerechnet). Auf dieser Basis ist (unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen) mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von 30 Millionen Euro zu rechnen.

     
Es wird daher der Antrag gestellt:

Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 

1. dafür Sorge zu tragen, dass - entsprechend der Kritik des Landesrechnungshofes betreffend das vorliegende Landesbudget 2016 - und in Entsprechung des § 34  Abs. 1 StLHG bei der Vorbereitung künftiger Budgets 

  • verlässliche IST- und SOLL-Daten für die Indikatoren vorliegen, um die Überprüfbarkeit zu gewährleisten,
  • die vorgelegten Angaben die wesentlichen Problemstellungen abdecken und eine Abschätzung der Entwicklung zulassen,
  • die Angaben zur Wirkungsorientierung über die Bereiche und Budgetebenen inhaltlich konsistent sind,
  • Ziele und Maßnahmen mit übergeordneten Zielsetzungen in einem logischen Zusammenhang stehen,
  • die Budgetrelevanz von Wirkungszielen in allen Fällen nachvollziehbar ist und
  • Wirkungsziele gewählt werden, aus denen der konkrete öffentliche Handlungsbedarf und der angestrebte Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger klar hervorgeht;

2. zur einnahmenseitigen Sanierung künftiger Landesbudgets

a) umgehend eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der "Wiener U-Bahn-Steuer" auszuarbeiten, welche von den steirischen Unternehmen zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr in der Steiermark eingehoben wird und diese dem Landtag zur Kenntnis zu bringen;

b) eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Parkplatzabgabe für bestehende und zukünftige Einkaufszentren, ausgenommen solchen innerhalb von Kerngebieten in Zentrumslage mit ausreichender Bedienungsqualität durch den ÖPNV, als gemeinschaftliche Landesabgabe auszuarbeiten und diese dem Landtag zur Kenntnis zu bringen und

c) eine Gesetzesvorlage zur Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Maßnahmen der Naturinanspruchnahme auszuarbeiten und dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.

Erhöhung der PendlerInnenbeihilfe und Anhebung der Einkommensgrenzen

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Bis zum ersten Kürzungsbudget der „Reformpartnerschaft“ zahlte das Land Steiermark direkt eine PendlerInnenbeihilfe aus. Diese wurde zur Gänze vom Land finanziert. Die Kosten wurden damals mit 1,5 Millionen Euro beziffert.
Gerade Klein- und KleinstverdienerInnen profitierten von dieser Beihilfe, da sie anders als das PendlerInnenpauschale des Bundes kein Freibetrag (der das zu versteuernde Einkommen vermindert, also für Menschen mit geringem Einkommen keine Auswirkung hat), sondern eine Direktzahlung ist. Die PendlerInnenbeihilfe des Landes korrigierte daher teilweise die Schieflage, die durch die ungerechte Form der Förderung von SpitzenverdienerInnen unter gleichzeitiger Vernachlässigung von GeringverdienerInnen durch das PendlerInnenpauschale des Bundes entstanden ist.
Um Kosten zu sparen wurde von der Regierung beschlossen, die Auszahlung an die AK Steiermark auszulagern und die Kosten nur mehr zu zwei Dritteln aus dem Landesbudget zu finanzieren. Das restliche Drittel wird von der AK getragen, die unselbstständig Beschäftigten dürfen sich diesen Teil der Beihilfe also über die AK-Umlage selbst bezahlen.
Seit dieser Änderung bei der Mittelaufbringung und administrativen Abwicklung hat sich die Situation für die BezieherInnen wie folgt entwickelt:
Die Beihilfe wird rückwirkend ausbezahlt. Sowohl Beihilfe als auch Einkommensgrenzen wurden 2013 angehoben. Die Beihilfe wurde um ca. 8 Prozent erhöht, die Einkommensgrenzen wurden um 5 % angehoben, die Einkommensgrenze erhöhte sich pro Kind um 2.972 Euro.

Exakt 1,172 Millionen Euro an Pendlerbeihilfe wurden 2014 ausbezahlt, das sind mehr als 300.000 Euro weniger als noch vor einigen Jahren.

Dennoch ist die Beihilfe vollkommen unzureichend. Den Höchstbetrag von 389 € bekommt nur, wer monatlich maximal 738 € netto verdient und zu seinem Arbeitsplatz eine Strecke von mehr als 75 km zurücklegt. Wer soll diese Kriterien erfüllen?

     
Es wird daher der Antrag gestellt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehestmöglich einen Vorschlag zur Neuordnung der PendlerInnenbeihilfe des Landes zur Beschlussfassung vorzulegen, der sich an den folgenden Eckpunkten orientiert:

  • Anhebung der Einkommensgrenzen an realistische Bruttoeinkommenswerte, da der Höchstbeihilfenbezug derzeit nur mehr bei Teilzeitbeschäftigung möglich ist,
  • Senkung der Mindestdistanzen zwischen Arbeits- und Wohnort entsprechend der PendlerInnenpauschale auf 20, 40 und 60 km,
  • Erhöhung der PendlerInnenbeihilfe analog zu den Preissteigerungen der öffentlichen Verkehrsmittel,
  • Rücknahme der Auslagerung des Vollzuges an die AK Steiermark, und Wiedereinführung der vollständigen Finanzierung der Beihilfe aus Landesmitteln.

Keine Unterbringung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge in gewinnorientierten Betrieben

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind besonders schutzbedürftig und haben einen erhöhten Betreuungsbedarf. Nach der schmerzlichen Trennung von ihrer Familie sind diese Kinder gezwungen, gefährliche Fluchtrouten auf sich zu nehmen, viele werden dabei Opfer von Gewalt. Ganz auf sich allein gestellt, müssen sie also nicht nur die Strapazen und Gefahren der Flucht auf sich nehmen, sondern auch die Schwierigkeiten, die die Asylverfahren in den Ankunftsländern mit sich bringen. Immer wieder weist der UNCHR darauf hin, dass Kinder und Jugendliche im Asylverfahren kindgerecht behandelt werden müssen und auch während der Zeitspanne ihrer Asylverfahren besonderes Augenmerk auf ihr Wohl gelegt werden muss; dies betrifft beispielsweise eine kindgerechte Unterbringung und Betreuung sowie den Anspruch auf Aus- und Weiterbildung. Weiters empfiehlt der UNHCR, dass fremde Minderjährige uneingeschränkten Zugang zu allen Bildungseinrichtungen haben und in ihrer kulturellen Identität und Weiterentwicklung und Verwendung ihrer Muttersprache gefördert werden sollen.

In der Steiermark ist es noch immer gängige Praxis, dass private, gewinnorientierte BetreiberInnen Quartiere für jugendliche Flüchtlinge, die ohne Eltern hier leben, führen. Die Quartierbetreiber sind für sämtliche Abläufe innerhalb der Einrichtung sowie das Personalmanagement verantwortlich. Gerade für diese Bereiche ist fachliches Know-How und die Kompetenz einer sozialpädagogischen Einrichtung von besonderer Bedeutung.

Während also z.B. in Niederösterreich oder Oberösterreich nur NGOs aus dem Flüchtlingsbereich oder Träger der Jugendwohlfahrt mit der Unterbringung und Betreuung von UMF betraut werden, werden in der Steiermark auch Privatpersonen beauftragt. 
Die KIJA Steiermark regte bereits 2009 an, dass sich das Land Steiermark an den Standards der Unterbringung und Versorgungvon UMF an Bundesländern orientiert und sicherstellt, dass
• mit der Unterbringung und Betreuung von UMF nur fachlich qualifizierte Träger der Jugendwohlfahrt oder der Flüchtlingsbetreuung betraut werden,
• für UMF mit besonderem Betreuungsbedarf geeignete Unterbringungsmöglichkeiten sichergestellt und Maßnahmen der Jugendwohlfahrt (Erziehungshilfe, Psychotherapie) zur Verfügung gestellt werden,
• die Jugendwohlfahrt eine aktive Rolle in der Sicherstellung einer adäquaten Unterbringung und Betreuung von UMF einnimmt, und
• die Jugendwohlfahrt regelmäßig die Obsorge für UMF übernimmt.
Die Entlassung von Jugendlichen aus UMF-Quartieren sollte im Interesse der Schutzbedürftigkeit von minderjährigen Personen nur in schwerwiegenden Fällen erfolgen, und auch dann muss die weitere Unterbringung sowie JWF-Betreuung sichergestellt sein.

Gewinnmaximierung darf nicht der Kern der Arbeit mit jugendlichen Flüchtlingen sein. Die Steiermark muss daher dem Standard der anderen Bundesländer folgen und die Zuweisung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge an gewinnorientierte QuartiersbetreiberInnen beenden.

     
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mehr an Quartiere von privaten gewinnorientierten BetreiberInnen zuzuweisen.

Ausstieg Österreichs aus EURATOM

Unselbständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Die EURATOM Agentur beschreibt ihre Hauptziel in ihrem „Mission Statement“ wie folgt:

Two fundamental objectives of the European Atomic Energy Community (Euratom) Treaty are to ensure the establishment of the basic installations necessary for the development of nuclear energy in the Community, and to ensure that all users in the Community receive a regular and equitable supply of ores and nuclear fuels.

Der Daseinszweck dieser Organisation ist also die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Einrichtungen, die für den Ausbau und die Weiterentwicklung nuklearer Energiequellen in den Mitgliedsstaaten notwendig sind, und die Aufrechterhaltung des Nachschubes mit radioaktiven Erzen und nuklearem Brennmaterial.

Österreich ist - trotz seines Neins zur Nutzung der Atomenergie - Mitglied bei EURATOM und zahlt jährlich mehr als 40 Millionen Euro an Fördermittel für die europäische Atomenergie. Ohne diese Fördermittel wäre die Atomenergie wohl kaum wettbewerbsfähig. So aber überschwemmen Atomkraftwerke nach wie vor den Markt mit billigem Strom, der unter anderem als Pumpstrom für die Speicherkraftwerke verwendet wird. Das Risiko allerdings trägt die Öffentlichkeit, weil Atomkraftwerke nicht versichert sind. Das gilt auch für die Entsorgung, die europaweit noch immer ungeklärt ist. Das europäische Parlament hat nach wie vor keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOM-Milliardenkredite.

Österreich kann aus dem Euratom-Vertrag aussteigen - ohne dass damit die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union berührt wird. Drei Rechtsexperten (Univ.-Prof. Manfred Rotter/ Linz, Univ.-Prof. Michael Geistlinger/ Salzburg und Univ.-Prof. Bernhard Wegener/ Erlangen-Nürnberg) haben in Gutachten unabhängig voneinander die völkerrechtliche Möglichkeit eines Austritts aus dem EURATOM-Vertrag bestätigt:

  • Da der EURATOM-Vertrag keine Kündigungsbestimmung enthält, sind die völkerrechtlichen Bestimmungen über die Beendigung völkerrechtlicher Verträge anwendbar, insbesondere die Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969.
  • Ergänzend ist auch eine Kündigung gem. Art. 62 Abs. 1 WVK zulässig („Wegfall der Geschäftsgrundlage“). Die Umstände, unter denen der EURATOM-Vertrag geschlossen wurde, sind nämlich heute grundlegend geändert und die mit dem Vertragsschluss verbundenen Erwartungen nicht mehr erfüllbar, was ebenfalls einen Kündigungsgrund darstellt.
  • Die Einbettung der Europäischen Atomgemeinschaft in die EU ist dabei kein Hindernis, da er rechtlich selbständig ist und eine eigene Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen hat. Auch folgt aus dem Beitritt zur EU im Falle Österreichs (im Gegensatz etwa zu Gründungsstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft) nicht die Unmöglichkeit der Kündigung eines Gemeinschaftsvertrages.

Der Landtag Steiermark hat mit dem Beschluss Nr. 995 vom 22. April 2008 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, "sich bei der Bundesregierung vehement dafür einzusetzen, dass diese im Sinn einer aktiven Anti-Atom-Politik den Austritt aus EURATOM konsequent betreibt – sofern die Revision des EURATOM-Vertrags in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist..."

Jahrelange Versuche, eine Revision des EURATOM-Vertrages einzuleiten, scheiterten am Einstimmigkeitsprinzip. Auch der in Lissabon beschlossene Reformvertrag hat keinen wesentlichen Änderungen betreffend EURATOM gebracht. In dem am 22. Juni 2011 übermittelten Schreiben des Bundeskanzleramtes heißt es, dass trotz intensivem Lobbying Österreichs seit 2004 nur fünf der damals 25 Mitgliedstaaten eine Revision des EURATOM-Vertrages unterstützen. Die für die Einsetzung einer Regierungskonferenz erforderliche Mehrheit, insbesondere die für eine Änderung des Euratom-Vertrages erforderliche Einstimmigkeit, ist weder kurz- noch mittelfristig in Aussicht.

Das von der Bundesregierung angestrebte Ziel einer umfassenden Reform des Euratom-Vertrags ist daher realpolitisch als vollkommen illusorisch zu bezeichen. Es ist daher unabdingbar, die Forderung nach einem Austritt aus EURATOM neuerlich an die Bundesregierung zu richten.

   

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag Steiermark spricht sich für den Austritt Österreichs aus EURATOM aus,
  2. die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Bitte heranzutreten, im Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik den Austritt Österreichs aus EURATOM konsequent zu betreiben.

Veröffentlicht: 15. Dezember 2015

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