Landtagssitzung 12. November 2013

Steirisches Gesundheitssystem krank gespart?

Dringliche Anfrage der KPÖ an Landesrätin Edlinger-Ploder

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

 

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Steirisches Gesundheitssystem krank gespart?

Begründung:

 Schließung und Downsizing von Landeskrankenhäusern 

 

Weiterer Kostenabbau zusätzlich zum Regionalen Strukturplan Gesundheit durch den Rahmenvertrag mit dem Bund

 

Krone Interview mit Handler

 

In der letzten Woche hat ein besonders krasser Fall mangelnder Versorgung am LKH Graz Schlagzeilen gemacht. Eine Schlaganfallpatientin war aufgrund Bettenmangels an der Neurologie heimgeschickt und erst zwei Tage später - und nur aufgrund der Hartnäckigkeit ihrer Angehörigen - an die Landesnervenklinik überwiesen worden. Erst dort wurde die in diesem Fall offenbar einzig richtige Diagnosemethode durch eine Magnetresonanztomographie durchgeführt und die Behandlung eingeleitet. Die an der Neurologie durchgeführte Computertomographie hatte laut [hier Titel] Fazekas, Leiter der Neurologie, das Ausmaß des Schlaganfalles nicht erkennen lassen. [Vereinheitlichung]

 

In der Folge wurde auch ein zweiter Fall bekannt, in dem entweder Bettenmangel an der Neurologie Graz oder medizinische Fehleinschätzung nach einer Computertomographie einer Schlaganfallpatientin das Leben kostete.

 

 Laut dem Leiter der Neurologie, Fanz  Fazekas, liefere eine Magnetresonanzthomographie genauere Hinweise zum Zustand von SchlaganfallpatientInnen als eine Computertomographie. Doch sei das eine "Kostenfrage" und gebe es daher eine "Leitlinie am LKH, dass bei Akutpatienten eine Computertomographie ausreichend sei".

 

Die steirische Bevölkerung ist durch die Vorkommnisse beunruhigt. Offenbar hat die Strukturreform erste Spuren hinterlassen. Stolz wurde von der zuständigen Landesrätin verkündet, dass die KAGes im Jahr 2012 Kostensteigerungen abgefangen und u.a. einen um 22,9 Mio. Euro besseren Betriebserfolg erzielt hat als ursprünglich geplant. Leider gehen mit diesem finanziellen Erfolg offenbar nicht im selben Umfang Verbesserungen der medizinischen Versorgung einher. 

 

Es muss gefragt werden, ob und wer die oben genannte Leitlinie erstellt hat, dass bei AkutpatientInnen prinzipiell keine MRT durchgeführt wird, sondern eine CT ausreichend ist. Und es muss geklärt werden, ob es einen finanziellen Hintergrund für die Erstellung dieser Leitlinie gibt.

 

Auch muss die Bettensituation am LKH Graz thematisiert werden:

Laut KAGes-Vorstandsvorsitzender Univ. Prof. Dr Tscheliessnigg befindet sich die Bettensituation am LKH "am Rande des Möglichen". Der ärztliche Direktor Univ.-Prof. Dr. Brunner hat in einem Zeitungsinterview hingegen erklärt, es gebe kein Problem bei der Bettensituation;  die Auslastung der Betten innerhalb der KAGES liege bei 76 Prozent. Der Geschäftsbericht der KAGes von 2012 aber zeigt ein anderes Bild: laut diesem lag die durchschnittliche Betten-Auslastung der KAGes 2012 bei 89,34% und 2011 bei 89,79%.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

1. Können Sie aufschlüsseln, bei welchen operativen Eingriffen in steirischen Spitälern Wartezeiten oder Wartelisten existieren, beziehungsweise wo es zu Terminverzögerungen wegen Bettenmangels kommt, wie lange diese Verzögerungen statistisch gesehen jeweils dauern und wie häufig solche Fälle je Spital zwischen 2010 und 2012 jeweils vorkamen? Urks ist das überhaupt ein deutscher Satz haha? Einigermaßen.

 

2. Wo kommt es im stationären Bereich in der Steiermark bei Behandlungen zu Wartezeiten?

 

3. Wo gibt es die längsten Wartezeiten? 

 

4. Wodurch ist sichergestellt, dass Verzögerungen bei Untersuchungen, Eingriffen und Behandlungen nicht zur Schädigung der PatientInnen führt? 

 

5. Bei wie vielen operativen Eingriffen bzw. aufwendigen Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden führt Bettenmangel zu Terminverschiebungen?

 

6. Können sie ausschließen, dass in steirischen Spitälern aufgrund überfordernder Dienstpläne PatientInnen von übermüdeten Ärzten behandelt werden?

 

7. Welche Instrumente setzt die KAGes zur Arbeitszeitaufzeichnung bzw. Kontrolle bei den verschiedenen Personalgruppen (einschl. Ärzte, weiteres medizinisches Personal, sonstiges Personal) ein (also klassiche Stechuhren, elektronische Kontrollsysteme usf.)? 

 

8. Wie oft haben Ärzte in steirischen Spitälern, inklusive jene, die zu den Bediensteten der medizinischen Universität Graz zählen, in den vergangenen drei Jahren Dienstzeiten mit einer Dauer von 24 Stunden oder mehr absolviert, und wie verteilte sich die Anzahl dieser beunruhigend langen Dienstzeiten auf die Grundgesamtheit der sie ableistenden Ärzte?

 

9. Mit welcher Kostenreduktion beteiligt sich die Steiermark am Einsparungsziel von 3,4 Milliarden Euro, die Bund und Länder für das Gesundheitssystem vereinbart haben, auf dessen Widersinnigkeit der steirische Arbeiterkammerpräsident in einem Interview anlässlich der Abweisung schwer kranker PatientInnen durch steirische Spitäler hinwies?

 

10. Wie groß ist die derzeit im stationären Bereich in der Steiermark vorgehaltene Bettenanzahl derzeit? 

 

11. Wie soll sich die Bettenanzahl davon ausgehend nach den derzeitigen Planungen in den kommenden Jahren bis 2020 in der Steiermark entwickeln?

 

12. Kommt es durch die von Ihnen verantworteten Reformschritte im steiermärkischen Gesundheitsbereich zu einer fortschreitenden Konzentration von Krankenhausbetten, insb. im Akutbereich, im Großraum Graz (Stichwort: Abteilungsschließungen und Leistungsreduktion bei den Bezirksspitälern)? 

 

13. Was bedeutet die Konzentration von Gesundheitsleistungen und Betten im Großraum Graz für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bezirken, und dort insb. den Randlagen?

 

14. Ist es richtig, dass es zumindest im in den Medien kolportierten Fall der abgewiesenen Schlaganfallpatientin an der Neurologie des LKH Graz am betreffenden Wochenende nicht möglich war, die Patientin stationär aufzunehmen, da keine Betten vorhanden waren?

 

15. Warum hat die Stroke Unit, deren Einführung medial gefeiert wurde, die für die Behandlung dieser Patientin zuständig war, versagt?

 

16. Warum war kein Bett für diese Patientin in der Stroke Unit frei, obwohl sie klar Symptome eines akuten Schlaganfalls präsentierte?


17. Werden in Akutfällen aus Kostengründen wie kolportiert ausschließlich CT-Untersuchungen gemacht, selbst wenn eine MR-Untersuchung zielführender wäre (Interview Fanz Fazekas, Neurologie)?

 

18. Gibt es hierzu (also betreffend die Durchführung kostenintensiver, aufwendiger Untersuchungsmethoden im Regelbetrieb/Notfallbetrieb) Weisungen bzw. interne Richtlinien von Seiten der KAGes-Geschäftsleitung?

 

19. Wer hat die konkret die oben angeführte Entscheidung, auf die Durchführung von MR-Untersuchungen zu verzichten, zu verantworten?

 

20. Wie kommentieren Sie die öffentlich geäußerte Einschätzung Dr. Tscheliessniggs, die Bettensituation wäre am Rande des Möglichen?

 

21. Wenn sie sich jetzt am Rande des Möglichen bewegt, in welchem Zustand wird sie sich dann nach den im RSG und weiteren vom Bund mittels des in dieser Sitzung zu Diskussion stehenden Rahmenvertrages durchzusetzenden Einsparungsmaßnahmen befinden?

 

22. Ist angesichts dieses schwerwiegenden Vorfalls nicht zu überlegen, ob die Anzahl der Notfallbetten für SchlaganfallpatientInnen zu gering dimensioniert ist?


23. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um weitere derartige Vorfälle zu verhindern?

Abschaffung des steirischen Unikums "Kinder-Pflegeregress"

Entschließungsantrag der KPÖ (abgelehnt von SPÖ, ÖVP)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2296/2

Entschließungsantrag

zu: TOP D2

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Abschaffung des steirischen Unikums "Kinder-Pflegeregress"

Begründung:

Die Steiermark ist das letzte Bundesland, das den Pflegeregress für Kinder von pflegebedürftigen Menschen noch aufrecht erhält. Die steirische „Reformpartnerschaft“ aus SPÖ und ÖVP beharrt stur auf dieser unsozialen Maßnahme - dem Willen der Bevölkerung zum Trotz, unter Verletzung einschlägiger Vereinbarungen gem Art. 15a B-VG mit dem Bund, sowie unter Missachtung aller Warnsignale die überdeutlich machen, welch eine sozialpolitische Fahrlässigkeit dies ist, deren finanzieller Ertrag für das Land die finanzielle wie seelische Belastung für die betroffenen Menschen nicht aufwiegt.   

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Steiermark einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes vorzulegen, mit dem die nur in der Steiermark geltende Kostenbeteiligungspflicht bzw. der Regress für Kinder von PflegeheimbewohnerInnen abgeschafft wird, sowie in Folge die damit verbundenen Durchführungsverordnung entsprechend zu ändern.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Mangelnde Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Selbstständiger Antrag der KPÖ (keine Abstimmung)

 
LANDTAG
STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013
 
Einl.Zahl 1946/1
eingebracht am 23.05.2013
Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)
LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder
Betreff:
Mangelnde Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Begründung:
In der Steiermark gibt es viel zu wenige niedergelassene Kinder- und JugendpsychiaterInnen mit einem Kassenvertrag, die eine wohnortnahe Versorgung gewährleisten würden.  Aufgrund der geringen Zahl an Kassenverträgen fehlt nicht zuletzt die Behandlung im Vorfeld sowie die Sicherstellung der ambulanten Betreuung von Kinder/Jugendlichen, wodurch massive Nachteile entstehen. Es können nur schwerstkranke PatientInnen stationär behandelt werden.
 
Der Bedarf an stationären Betten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist auch im ÖSG mit mind. 0,06 bis max. 0,10 pro 1.000 EW festgelegt. Für die Steiermark ergibt sich daraus ein Bedarf von 74 - 120 Betten.
An der Grazer Landesklinik Sigmund Freud gibt es eine stationäre Versorgungseinheit mit 33 Betten und acht tagesklinischen Behandlungsplätzen, die naturgemäß derzeit völlig überbelegt ist.

 Das alles sind Zeichen von schwersten strukturellen Mängeln, die dringendst zu beheben sind.
 
Im Bereich der steirischen Jugendwohlfahrt scheint es dringend notwendig, die Rahmenbedingungenfür die Betreuung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Diese jungen Leute werden häufig als „besonders schwierig“ oder  „unbetreubar“ beschrieben. So schon im Steierischen Jugendwohlfahrtsplan 2005! Seit mehreren Jahren nun bemerken die Fachkräfte, dass die Anzahl der Betroffenen im Steigen begriffen ist und dies die öffentliche Jugendwohlfahrt vor Probleme stellt, da die derzeitige Angebotspalette kein geeignetes Hilfsinstrument anbietet. Zudem pendeln verschiedene Jugendliche häufig zwischen den Institutionen der Jugendwohlfahrt, der Jugendpsychiatrie (die diese Jugendlichen oft über die Gebühr lange „behalten“ muss und in der Steiermark unter dem Durchschnitt der geforderten Bettenplätze liegt!) aber auch den Justizanstalten hin und her.
 
Aus unserer Sicht ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben, um zeitgemäße,  bedarfsorientierte Hilfeplanung zu gewährleisten. Das starre Konstrukt der DVO, die rein sozialpädagogisch orientiert ist, geht hier viel zu wenig flexibel auf die Bedürfnisse dieser psychisch stark belasteten Kinder und Jugendlichen ein
 
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. die Bettenzahl in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Steiermark auf zumindest 74 zu erhöhen und
  2. darauf hinzuwirken, dass es in der Steiermark genügend Kassenverträge für Kinder- und JugendpsychiaterInnen gibt, um die Kinder und Jugendlichen ambulant in ihrem familiären Umfeld bzw. ihrem Zuhause zu betreuen.
 
Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

Erhöhung der Familienbeihilfe

Selbstständiger Antrag der KPÖ (keine Abstimmung)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2012

Einl.Zahl 1141/1

eingebracht am 19.03.2012

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Soziales

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Elisabeth Grossmann, LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Erhöhung der Familienbeihilfe

Begründung:

Während die Inflationsrate seit 1990 um 52 Prozent gestiegen ist und Güter des täglichen Lebens sogar um bis zu 200 Prozent an Teuerung zulegten, zeigt sich die Erhöhung der Familienbeihilfe dagegen wahrlich als sehr gering und nicht nachvollziehbar: Seit dem Jahre 1990 hat sich die Familienbeihilfe nämlich nur um elf Euro pro Kind erhöht. Bei Familienleistungen ist Österreich deshalb im Vergleich zur restlichen EU nur mehr im mageren Mittelfeld. Dass Familien gegen diese geringe Erhöhung Sturm laufen, ist verständlich.

Die Zahlen sprechen für sich: Der Ausgleichszulagenrichtsatz wurde seit dem Jahr 1990 um 105 Prozent bzw. um 609 Euro angehoben. Die direkte Unterstützung pro Kind stieg in den letzten 20 Jahren jedoch nur um 11,53 Prozent. Eltern bekommen für ihr erstes Kind somit heute um nur 11 Euro mehr als 1990. Wenn heute nach wie vor von der Politik erklärt wird, dass wir bei der Familienförderung Weltmeister sind, dann ist das einfach unrichtig.

Nach der aktuellsten OECD-Studie belegt Österreich bei den Familienleistungen von 33 Staaten tatsächlich nur mehr den bescheidenen 16. Platz! Ein realer Wertverlust wie bei der Familienbeihilfe von rund 40 Prozent und beim Kinderbetreuungsgeld von 25 Prozent seit 2002 wäre in allen anderen Bereichen einfach denkunmöglich und würde enormen Protest sowohl von Seiten der Politik als auch seitens der Bevölkerung auslösen.

Die Familienbeihilfe sollte daher umgehend um mindestens zehn Prozent erhöht und das Kinderbetreuungsgeld einer regelmäßigen Valorisierung unterzogen werden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierungan die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dem Bundesgesetzgeber ehestmöglich eine Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetz und des Familienlastenausgleichsgesetz 1967 vorzulegen, womit die Familienbeihilfe um zumindest zehn Prozent erhöht und das Kinderbetreuungsgeld, das ebenfalls seit 2002 unverändert blieb, einer regelmäßigen Valorisierung unterzogen wird.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

 

Maßnahmen zur Erhöhung des Grundsteuereinkommens

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 1885/6

Entschließungsantrag

zu: TOP 11

 

LTAbg.: Dr. Werner Murgg, Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Maßnahmen zur Erhöhung des Grundsteuereinkommens

Begründung:

Das Aufkommen aus Vermögenssteuern stieg in Österreich zwischen 1994 und 2004 um 27%; im gleichen Zeitraum stiegen die Einnahmen aus der Lohnsteuer um 76%. Insgesamt trugen Steuern auf Vermögen 2004 nur noch zu 6% des gesamten Steueraufkommens bei. Stellt man die Steuern auf Vermögen bzw. Einkommen aus Vermögen (Kapitalertragssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuern auf Grundvermögen) dem gesamten in Österreich angehäuften Vermögen gegenüber, so ergibt sich folgendes Bild: Sach- und Geldvermögen in Österreich: 2.100 Mrd. Euro; Aufkommen aus Steuern auf Vermögen: 3,3 Mrd. Euro; somit wird Vermögen in Österreich durchschnittlich mit 0,2 % steuerlich "belastet" Wie Höferl und Pöchhacker, in ihrem wegbereitenden Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich, darlegten.

 

Diese Entwicklung setzt sich bis heute fort: Die Statistik Austria berechnete, dass 2012 auf Mehrwert- und Lohnsteuer  56,9% der gesamten Steuereinnahmen entfielen, während vermögenswirksamen Steuern (diese Kategorie umfasst in Österreich nur die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Stiftungseingangssteuer) 2012 einen Rückgang auf rund 31,7 Mio. Euro aus, ein im Vergleich zum Volumen des Bundeshaushaltes vernachlässigbarer Betrag.

 

Die Besteuerung von Vermögen ist Sache des Bundes. Ein Anknüpfungspunkt des Landes Steiermark ergibt sich jedoch bei der Grundsteuer. Diese ist eine Gemeindeabgabe, deren Erhebung zwar grundsätzlich durch Bundesgesetz geregelt ist, wobei aber Ländern und Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum zukommt (§15 und 18 FAG 2005).

 

Eine Neufeststellung der Einheitswerte ist seit Jahrzehnten nicht erfolgt. Damit hat der Bund es verabsäumt den Verkehrswert der Grundstücke auch nur ansatzweise anzupassen. Dazu kommt noch der Umstand, dass durch die zunehmende Nachfrage an Grundstücken und durch das Anlagekapital „Realitäten“ der Wert der Grundstücke überproportional erhöht wird. Die derzeitige Form der Bewertung von Grundstücken erscheint daher nicht mehr zeitgerecht.

 

Die letzte Einheitswertfeststellung erfolgte in Österreich 1973. 1977, 1980 und 1983 behalf man sich mit Einheitswerterhöhungen um 10, 20 und 35 %, somit wurden Werterhöhungen der letzten 23 Jahre bei der Festlegung der Bemessungsgrundlage ignoriert. Mit dieser linearen Anhebung wurde jedoch die tatsächliche Wertentwicklung von Grundstücken in steuerrechtlicher Hinsicht grob vernachlässigt. Diese schematische Erhöhung der Einheitswerte trägt weder der durchschnittlichen Steigerung der Verkehrswerte noch der unterschiedlichen Entwicklung der Marktpreise Rechnung.

Der tatsächliche Wert der Grundstücke in Österreich ist um das elffache höher als die fiktiven Einheitswerte, sodass die realen Grundstückswerte mit durchschnittlich 0,2 % besteuert werden. Zurecht empfiehlt die Hypo-Investmentbank Liechtenstein in einer Studie Österreich als Steuerparadies für Reiche, u.a., weil die Grundsteuer in Österreich "nicht ins Gewicht fällt" [zitiert nach: Höferl, Pöchhacker, Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich, Wien, Juli 2004, Seite 64].

 

Insbesondere sollten generell im Zusammenhang mit der Bewertung von Grundvermögen, ähnlich wie bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, subjektive Momente (Familienbesitz, Verkaufsangebote usw.) aber auch objektive Momente (Lage, Aufschließung, Flächenwidmung usw.) berücksichtigt werden. Die Gemeinden haben in den letzten Jahren laufend neue Aufgaben zu übernehmen und zu finanzieren und es werden die Gemeindehaushalte gerade durch die Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur aufs Äußerste belastet. Angesichts dieser Finanzlage der Gemeinden erscheint es jedenfalls vertretbar, dass die beispielsweise von Infrastruktur und Grundstückaufschließung besonders begünstigten Grundeigentümer eine aufgrund der entsprechenden Bewertung erhöhte Grundsteuer und damit für den erzielten größeren Nutzen einen finanziellen Beitrag leisten.

 

Das gegen die Erhöhung von Vermögenssteuern vorgebrachte Argument, dass es dann zu einer "Steuerflucht" kommt, verfängt bei der Grundsteuer nicht, da Grundstücke nicht außer Landes geschafft werden können, ganz abgesehen davon, dass die Vermögensbesteuerung in Österreich ohnehin zu den niedrigsten weltweit gehört.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag aktuelle Daten über die Entwicklung des Grundsteueraufkommens in Relation zur Entwicklung des realen Grundstückswertes sowie über die statistische Verteilung des Grundsteueraufkommens auf die Steuerpflichtigen vorzulegen.


2. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag Vorschläge für eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens vorzulegen, wobei kleine Vermögen - z.B. Eigenheimbesitzer - von der Steuer nicht erfasst werden sollen. Soweit diese Maßnahmen in die Zuständigkeit des Bundes fallen, ist die Bundesregierung aufzufordern, diese zu setzen

 

 

 

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

Finanzierung des Schulzentrums Donawitz

Selbstständiger Antrag der KPÖ (keine Abstimmung)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2013

Einl.Zahl 1947/1

eingebracht am 23.05.2013

Selbstständiger Antrag (§ 21 GeoLT)

LTAbg.: Dr. Werner Murgg, Claudia Klimt-Weithaler

Fraktion(en): KPÖ

Zuständiger Ausschuss: Bildung

Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves

Betreff:

Finanzierung des Schulzentrums Donawitz

Begründung:

Die Stadtgemeinde Leoben will am Standort der derzeitigen Hauptschule in der Kerpelystraße in Donawitz ein Schulzentrum errichten und dort Volksschule Donawitz und Hauptschule zusammenführen. Das Investitionsvolumen beträgt rund 14 Millionen Euro.

 

Die Inangriffnahme der Bauarbeiten ist seit Jahren geplant, muß aber immer wieder aufgeschoben werden, da das Land Steiermark bisher nicht bereit ist, konkrete Förderzusagen zu machen. Prinzipiell sind über Bedarfszuweisungen bis zu 50 Prozent Fördermittel möglich. Der Start der Bauarbeiten wird immer dringender; im Objekt Kerpelystraße werden die Zustände auf Grund voranschreitender Bau- und Ausstattungsmängel für Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal zusehends unerträglich. Die Stadtgemeinde Leoben hat deshalb vor einigen Wochen neuerlich fünf Finanzierungsvarianten an das Land übermittelt. Bis jetzt gibt es keine Reaktion seitens der Landesregierung.

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, umgehend mit der Stadtgemeinde Leoben in Gespräche betreffend eine Kofinanzierung des Landes am Projekt „Schulzentrum Donawitz“ zu treten.

 

Unterschriften:
Dr. Werner Murgg eh., Claudia Klimt-Weithaler eh.

 

Sicherstellung der medizinischen Versorgung

Entschließungsantrag (keine Mehrheit)

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE

Einl.Zahl 2299/2

Entschließungsantrag

zu: TOP D3

 

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Regierungsmitglied(er): LR Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Betreff:

Sicherstellung der medizinischen Versorgung

Begründung:

Der Fall der Schlaganfall-Patientin, die im Oktober 2013 am LKH Graz wegen Bettenmangels nicht ausreichend untersucht und behandelt wurde, muss zu Konsequenzen führen.

Die erste und wichtigste ist, dass die Leitlinien der KAGes, die es offenbar vorschreiben, dass bei AkutpatientInnen prinzipiell keine Magnetresonanztomographie durchgeführt werden dürfen, abgeändert werden. Jeder Patient und jede Patientin in der Steiermark muss Zugang zu den nötigen Untersuchungen und Behandlungen erhalten!

Weiters ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeitbestimmungen vom gesamten medizinischen (und nicht-medizinischen) Personal in der KAGes eingehalten werden. Überforderte und übermüdete Ärztinnen und Ärzte können nicht die bestmögliche Leistung erbringen; ungesetzliche Arbeitszeiten dürfen von der Politik nicht stillschweigend toleriert werden!

Durch die sogenannte Restrukturierung der KAGes ist es offenkundig zu einer gefährlichen Verringerung der tatsächlichen Bettenzahl gekommen; sie befindet sich nun "am Rande des Möglichen". Es muss daher sichergestellt werden, dass zumindest keine weitere Verringerung der Bettenzahl vorgenommen wird.

Und nicht zuletzt ist es wesentlich, dass der derzeitige Personalstand der KAGes aufrechterhalten bleibt!

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

  1. jeder Patient und jede Patientin der KAGes in der Steiermark Zugang zu allen nötigen Untersuchungen und Behandlungen erhält, insbesondere auch Magnetresonanztomographien,
  2. die geltenden Arbeitszeitbestimmungen vom gesamten medizinischen (und nicht-medizinischen) Personal in der KAGes eingehalten werden,
  3. zumindest keine weitere Verringerung der Betten vorgenommen wird und
  4. der derzeitige Personalstand der KAGes aufrechterhalten bleibt.

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

12. November 2013