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So will die KPÖ das Gesundheitssystem verbessern

Vorschläge zum Abbau der Zweiklassenmedizin, Wartelisten bei Operationen und Sicherung der regionalen Versorgung

In der Landtagssitzung am 4. Juli 2017 diskutierte der Landtag Steiermark den Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025, die sogenannte „Spitalsreform“. Alle wesentlichen Entscheidungen wurden bereits im Vorfeld von einer Steuergruppe getroffen.

Die KPÖ stimmt den Plänen der Landesregierung nicht zu und hat zu den Gründen ausführlich Stellung genommen. Die Argumente sind  hier nachzulesen.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler brachte drei Anträge zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Steiermark ein:

  • Maßnahmen gegen Zweiklassenmedizin durch Erhöhung der Zahl an KassenärztInnen – die Zahl der WahlärztInnen ist in den letzten Jahren um 50 % gestiegen, damit ist die Steiermark Spitzenreiter in Österreich. Die Kassenstellen gehen hingegen teilweise, wie bei Kinderärzten, sogar zurück.
  • Einrichtung einer transparenten Warteliste bei Operationen durch die KAGes, wie sie in anderen Bundesländern bereits üblich ist.
  • Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung, damit der Ausbau der Primärversorgung nicht zum Abbau notwendiger Strukturen im stationären Bereich führt.

Die Anträge der KPÖ wurden von SPÖ und ÖVP, letzterer auch von den Grünen, abgelehnt und haben daher keine Mehrheit bekommen.

1. Wartezeiten auf geplante OPs verringern und transparente Warteliste veröffentlichen

(von SPÖ und ÖVP abgelehnt)

Die Wartezeiten auf geplante Operationen wie Knie- und Hüftoperationen, Unfallchirurgie, grauem Star oder Herzkatheder sind für KassenpatientInnen deutlich zu lang. Seit Jahren wird den SteirerInnen versprochen, dass für die Fondskrankenhäuser transparente Wartelisten eingerichtet werden, die öffentlich einsehbar sind, wie es in anderen Bundesländern (Vorarlberg, Wien, Niederösterreich) bereits Standard ist.

Anhand dieser Warteliste können zuweisende Ärzte und Ärztinnen, Patienten und Patientinnen, ablesen, wieviele PatientInnen in einem bestimmten Spital auf die jeweilige Operation warten, wieviele von ihnen SonderklassepatientInnen sind, und wie lange die Wartezeit im Durchschnitt beträgt.

Seit über 10 Jahren gibt es im Bereich der KAGes mit dem EDV-System openMEDOCS ein leistungsfähiges Kommunikations- und Informationsnetzwerk, das alle patientennahen Informationen bündelt. Es sollte technisch möglich sein, aus den vorhandenen Informationen eine einfache Warteliste zu generieren, und in Form einer Tabelle auf der jeweiligen Internetseite zu veröffentlichen.

Als Beispiel könnte die Warteliste des Wiener Krankenanstaltenverbunds dienen, die im Internet abrufbar ist (http://www.wienkav.at/kav/gd/ZeigeText.asp?ID=49994):

Stand: Ende Mai 2017

Planbare Operationen

Haus

Pat. der allg. Klasse auf der Warteliste

Sonderklasse-Pat.
auf der Warteliste

Durchschnittliche Wartezeit
in Tagen

Bandscheiben-Operation
(Neurochirurgie)

Allgemeines Krankenhaus Wien

20

 

0

45

Donauspital

26

0

64

Krankenanstalt Rudolfstiftung

19

0

47

 

 

 

 

Katarakt-Operation
("Grauer Star")

Allgemeines Krankenhaus Wien

1028

5

135

Donauspital

452

2

111

Krankenanstalt Rudolfstiftung

461

0

144

Krankenhaus Hietzing

1532

35

162

 

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, damit an den steirischen Fondskrankenanstalten bezüglich elektiver bzw. geplanter Operationen für KassenpatientInnen

  1. die Wartezeiten schrittweise deutlich reduziert werden,
  2. eine maximale nicht zu überschreitende Wartedauer vorgesehen und
  3. eine transparente öffentlich im Internet einsehbare Warteliste installiert wird, die die Anzahl der wartenden Kassen- und SonderklassepatientInnen und deren durchschnittliche Wartezeit auf die häufigsten geplanten Operationen an den einzelnen Standorten angibt.

2. Maßnahmen gegen Zweiklassenmedizin und Verbesserung der medizinischen Versorgung statt Ausdünnung

(von SPÖ und ÖVP abgelehnt)

In den letzten 10 Jahren ist in der Steiermark die Zahl der Wahlärzte um 50 % gestiegen, und damit von 837 auf 1.258 angewachsen. Die Steiermark ist das Bundesland mit der geringsten Kassenarzt-Dichte: 1 Kassenarzt ist hier für 1.253 Menschen zuständig. Eine Kassenärztin bzw. ein Kassenarzt für Allgemeinmedizin betreut in der Steiermark im Schnitt 2.019 Menschen.

Diese Zahlen sind alarmierend, weisen sie doch auf eine wachsende Zweiklassen-Medizin hin. Im RSG 2025 werden die Wahlärzte als versorgungswirksame Strukturen in die Planungen eingerechnet. Gleichzeitig werden die Kassenstellen nicht erhöht, sondern – wie zum Beispiel im Falle der kinderärztlichen Versorgung - sogar gesenkt.

Es ist offenkundig, dass mit dieser Strategie die medizinische Versorgung in den Regionen ausgedünnt wird. Die neuen Gesundheitszentren sind im RSG 2025 dezidiert nicht additiv geplant, sondern sollen jeweils zumindest drei Einzelordinationen von Kassen-AllgemeinmedizinerInnen ersetzen. In eher dünn besiedelten Gebieten der Steiermark kann das bedeuten, dass die Anfahrtswege deutlich länger werden.

Ziel der Gesundheitspolitik muss es sein, eine optimale öffentliche Gesundheitsversorgung sicher zu stellen. Die Versorgung darf nicht abhängig sein von privaten Investoren und Privat- oder Wahlärzten. Alle Menschen in der Steiermark müssen unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen und finanziellen Situation den gleichen Zugang zu einer optimalen medizinischen Versorgung haben.

Daher darf die Versorgungssicherheit nicht auf steigende Wahlarztzahlen aufgebaut werden. Vielmehr muss die Zahl der Kassenstellen für Allgemeinmedizin/Gesundheitszentren und Facharztstellen ausgebaut werden. Die Kassenverträge speziell der AllgemeinmedizinerInnen müssen an die medizinischen Entwicklungen angepasst und attraktiviert werden. Viele Untersuchungen und Diagnosen, für die derzeit PatientInnen auf die Spitalsambulanzen verwiesen werden, wären tatsächlich im niedergelassenen Bereich möglich, wenn sie von der Kasse übernommen werden würden.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

I. Der Landtag bekennt sich zur gleichen optimalen medizinischen Versorgung aller Menschen in der Steiermark.

II. Der Landtag spricht sich

  1. für eine Anhebung der Anzahl der Kassenstellen im Bereich der Allgemeinmedizin und der fachärztlichen Versorgung, sowie
  2. für die Verbesserung der Kassenverträge für AllgemeinmedizinerInnen und Fachärzte und Fachärztinnen aus.

3. Aufrechterhaltung der regionalen stationären Versorgung

(von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt)

Der regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 sieht drastische Kürzungen im stationären Bereich vor. 811 Betten sollen dauerhaft abgebaut werden. So wird die Bettenzahl in den Bereichen Gynäkologie/Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin an allen Standorten verringert.
Geplant sind die Schließung von Spitälern und Ambulanzen. Zudem können Betten innerhalb der Spitalsverbünde von einem Standort zum anderen transferiert werden. Die Zahl kleiner Krankenhausstandorte soll so deutlich reduziert werden.

Der angekündigte Ausbau der Primärversorgung findet demgegenüber nicht statt und könnte auch die akutstationäre Versorgung nicht kompensieren. Angekündigt werden 30 Gesundheitszentren bis 2025, für die aber im Gegenzug die Anzahl der Einzelordinationen von AllgemeinmedizinerInnen verringert werden.

Auch die Kassenstellen für Fachärzte werden laut RSG 2025 verringert. In Graz, östlicher Obersteiermark und in der Oststeiermark wird je eine Kinderarztstelle wegfallen.

Der Ausbau der Primärversorgung ist jedenfalls zu begrüßen. Es muss aber sichergestellt werden, dass dies nicht zu Kürzungen im Bereich der stationären Versorgung führt.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ausbau der Primärversorgung nicht zu einem Abbau von Versorgungsstrukturen im stationären Bereich führt.

5. Juli 2017