Landtagssitzung 16. November 2021

Erhöhung des Heizkostenzuschusses

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

Mit dem Heizkostenzuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen durch eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes Steiermark dabei geholfen werden, in den kalten Monaten ihren Wohnraum heizen zu können. Voraussetzungen dafür sind ein Hauptwohnsitz in der Steiermark, kein Bezug der Wohnunterstützung und ein Einkommen unter der festgelegten Grenze.

Die Anzahl der beziehenden Haushalte blieb in den vergangenen Heizperioden allerdings wiederholt unter jener früherer Jahre. Dem Sozialbericht 2018/2019 des Landes Steiermark war beispielsweise zu entnehmen, dass die laut Landesrätin Doris Kampus für die Heizperiode 2019/2020 veranschlagte Summe (1,65 Millionen Euro) nicht ausgeschöpft wurde, sondern lediglich 1.425.240 Euro als Unterstützung an Haushalte ausgezahlt wurden. Sowohl bei der ausgezahlten Summe als auch bei der Anzahl der beziehenden Haushalte war ein Rückgang im Vergleich zu 2018/2019 zu verzeichnen. Hunderttausende Euro, die eigentlich für den Heizkostenzuschuss gewidmet waren, sind so in den letzten Jahren ins Budget zurückgeflossen. Eine Adaptierung hinsichtlich der Bezugskriterien oder der Höhe des Heizkostenzuschusses ist jedoch nicht erfolgt.

Während die vergangene Heizperiode bereits im Zeichen der sozialen Auswirkungen der Corona-Krise stand, werden auch im heurigen Winter wieder viele Steirerinnen und Steirer angesichts hoher Heizkosten mit finanziellen Problemen konfrontiert sein. In Anbetracht der stark steigenden Energiekosten und der weiteren sozialen Auswirkungen der Corona-Krise auf viele steirische Haushalte, dürfte die Aufbringung der Heizkosten für viele Menschen in unserem Bundesland sogar zu einem noch drängenderen Problem werden.

Es wäre dementsprechend nötig, den Heizkostenzuschuss einerseits den Umständen entsprechend deutlich anzuheben und andererseits die Kriterien für den Bezug zu überarbeiten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. Die Höhe des Heizkostenzuschusses auf 240 Euro zu verdoppeln;
  2. den Heizkostenzuschuss unabhängig vom Bezug der Wohnunterstützung zu gewähren;
  3. die Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses deutlich zu erhöhen;
  4. denjenigen Menschen, die Unterstützung nach dem Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz erhalten, den Heizkostenzuschuss automatisch auszuzahlen.

                

Gemeinnützigkeit statt Profit in der Pflege

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

In keinem anderen Bundesland in Österreich wurden die Bedingungen für gewinnorientierte Unternehmen im Pflegebereich so attraktiv gestaltet, wie in unserem Bundesland. 

In keinem österreichischen Bundesland gibt es daher so viele private Pflegeheime, die mit dem Ziel geführt werden, Gewinn zu erwirtschaften. Gewinn, der zu nicht unwesentlichen Teilen mit Mitteln der öffentlichen Hand erzielt wird.

Konkret sind 84 % der steirischen Pflegeheime privat geführt. 55 % sind gewinnorientiert ausgerichtet.

Dass diese Heime für die EigentümerInnen durchaus lukrativ sein müssen, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die Zunahme dieser Heime weiterhin ungebremst ist. Der LRH führt seinem jüngsten Bericht aus:

"Die Betrachtung der Entwicklung der anerkannten Betten nach SHG bis 2020 ergibt einen Anstieg um 9,8 % (1.309 Betten). Im Prüfzeitraum liegt dieser Anstieg bei 5 %. Weitere 2.056 Betten (16 Pflegeheime) waren zum Stichtag 21. Oktober 2020 geplant und nach SHG anerkannt. Zusammenfassend wird festgestellt, dass im Prüfzeitraum die privaten Pflegeheimbetreiber 76 % der Pflegeheimbetten anboten. Der Anteil der rein gewinnorientierten privat-gewerblichen Pflegeheime inklusive der noch geplanten liegt bei 54 %. Entgegen den Planungsempfehlungen sind weitere 2.056 Betten bereits nach SHG anerkannt (in Planung)." Gleichzeitig sind die Kosten für die stationäre Pflege explodiert.

Von den derzeit in der Steiermark bestehenden 228 Pflegeheimen sind 192 Heime privat. 125 dieser Pflegeheime haben den Zweck, für die EigentümerInnen Gewinn zu erzielen.

Die Pflege ist ein lukrativer Markt geworden. Mehr und mehr Immobilienkonzerne, Pensions- oder Hedgefonds investieren hier. Denn die Anlage gilt als krisensicher, wirft hohe Renditen ab und hat Wachstumspotential. Pflegebedürftige gibt es immer. Und wenn sie selbst für die Pflege nicht aufkommen können, springt die Solidargemeinschaft ein. 

Im Burgenland wurde mit der Erlassung des Sozialeinrichtungsgesetz 2019 gesichert, dass mit der Pflege kein Geschäft gemacht werden darf. Pflegeheime, die Landesmittel erhalten, sollen künftig nur mehr gemeinnützig betrieben werden dürfen. „Profitorientierung darf bei der Pflege unserer Mütter, Väter und Großeltern keine Rolle spielen", sagte der burgenländische Soziallandesrat Illedits.

Im Burgenland wurde diese neue Regelung verfassungsrechtlich genau geprüft. Für BetreiberInnen von Einrichtungen auf gewinnorientierter Basis gibt es daher eine vierjährige Übergangszeit.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf nach dem Vorbild des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetz auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem unter anderem geregelt wird, dass Pflegeeinrichtungen, die Landesmittel erhalten, nur gemeinnützig  betrieben werden und Tagsatzvereinbarungen nur mit gemeinnützigen Einrichtungen abgeschlossen werden dürfen.

Kontrolle aller steirischen Pflegeheime durch den LRH ermöglichen

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem jüngsten Bericht, Einl.Zahl 1607/1, dass der Kontrollvorbehalt des LRH auf die von Gemeinden betriebenen Pflegeheime bzw. die Landespflegezentren (LPZ) der KAGES beschränkt ist. 

Der LRH erläutert im vorliegenden Bericht (S. 18), dass in der Steiermark 84 % der Pflegeheime privat geführt sind. 55 % sind privat gewerblich (gewinnorientiert) ausgerichtet. Durch die Umstellung von einem „Vertragssystem“ auf ein sogenanntes „Bescheidsystem“ entfiel für den Landesrechnungshof (LRH) der in den ursprünglichen Verträgen mit den privaten Pflegeheimbetreibern enthaltene Kontrollvorbehalt. Der LRH kann daher im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß Art. 50 Abs. 2 Z. 1 L-VG nur die öffentlichen Pflegeheime prüfen, was er mit dem oben genannten Bericht auch getan hat.

In keinem anderen Bundesland in Österreich wurden die Bedingungen für gewinnorientierte Unternehmen im Pflegebereich in den vergangenen Jahren so attraktiv gestaltet, wie in unserem Bundesland. 

In keinem österreichischen Bundesland gibt es daher so viele private Pflegeheime, wie in der Steiermark. 

Und in keinem anderen Bundesland gibt es auch nur annähernd so viele Pflegeheime, die mit dem Ziel geführt werden, Gewinn zu erwirtschaften. Gewinn, der zu nicht unwesentlichen Teilen mit Mitteln der öffentlichen Hand erzielt wird.

Dass diese Heime für die Eigentümer durchaus lukrativ sein müssen, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die Zunahme dieser Heime weiterhin ungebremst ist. Der LRH führt im vorliegenden Bericht aus:

"Die Betrachtung der Entwicklung der anerkannten Betten nach SHG bis 2020 ergibt einen Anstieg um 9,8 % (1.309 Betten). Im Prüfzeitraum liegt dieser Anstieg bei 5 %. Weitere 2.056 Betten (16 Pflegeheime) waren zum Stichtag 21. Oktober 2020 geplant und nach SHG anerkannt. Zusammenfassend wird festgestellt, dass im Prüfzeitraum die privaten Pflegeheimbetreiber 76 % der Pflegeheimbetten anboten. Der Anteil der rein gewinnorientierten privat-gewerblichen Pflegeheime inklusive der noch geplanten liegt bei 54 %. Entgegen den Planungsempfehlungen sind weitere 2.056 Betten bereits nach SHG anerkannt (in Planung)." Gleichzeitig sind die Kosten für die stationäre Pflege explodiert.

Von den derzeit in der Steiermark bestehenden 228 Pflegeheimen können nur die 36 öffentlichen Heime vom LRH geprüft werden. 192 (!) Heime können nicht geprüft werden. 125 dieser Pflegeheime haben den Zweck, für die Eigentümer Gewinn zu erzielen. Dass der Großteil der Pflegeheime und insbesondere gewinnorientierte Heime somit von der Kontrolle durch den LRH ausgenommen sind, ist ein unhaltbarer Zustand. 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass das Kontrollrecht des Landesrechnungshofes auf ALLE Pflegeheime in der Steiermark ausgedehnt wird, insoweit sie finanzielle Zuwendungen vom Land erhalten.

Korruptionsverdacht im Bereich der UVP-Verfahren

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT) durch LAbg. Dr. Werner Murgg (LR Ursula Lackner)

Im sensiblen Bereich des Landes, der für die Bewilligung von Großprojekten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständig ist, steht nun der Verdacht der Korruption, der Bestechlichkeit und des Amtsmissbrauches im Raum. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

Auffallend ist jedenfalls, dass in der Steiermark im Gegensatz zu anderen Bundesländern so gut wie alle UVP-Anträge positiv beschieden wurden. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass nun alle Verfahren, an denen die verdächtigten BeamtInnen maßgeblich beteiligt waren, transparent zu machen und zu überprüfen.

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Werden Sie dem Landtag eine Liste aller UVP-Verfahren, an denen die nun der Korruption, der Bestechlichkeit und des Amtsmissbrauches verdächtigten BeamtInnen beteiligt waren übermitteln?

ORF-Werbung verringern

Aus formalen Gründen zurückgezogen: Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT)

Mit Ausnahme von Monaco existiert in allen Staaten Europas auch in Österreich mit dem ORF ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Dieser wird in den meisten Staaten über allgemeine Rundfunkgebühren finanziert, in einigen wenigen Ländern erfolgt die Finanzierung durch Steuergelder.

Die britische BBC ist die älteste öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunkanstalt in Europa und – anders als im vorliegenden selbständigen Antrag der FPÖ dargestellt – innerhalb Großbritanniens nach wie vor ausschließlich über Rundfunkgebühren finanziert.

Öffentlich-rechtliche Sender haben neben dem Grundversorgungsauftrag auch einen gesetzlich definierten Programmauftrag und sind zur Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit verpflichtet.

Im Gegensatz zu Großbritannien, wo dem BBC innerhalb Großbritanniens Werbeeinschaltungen untersagt sind, ist es dem ORF gesetzlich erlaubt, in einem gewissen Umfang Werbung zu senden.

ORF 1 und ORF 2 haben allerdings einen deutlich höheren Werbeanteil als etwa in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Programme Das Erste und ZDF. Ursprünglich gab es auch in Österreich ein Werbeverbot nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (wie in Deutschland). Diese Werbebeschränkung wurde Ende der 1990er Jahre außer Kraft gesetzt.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen werden vom ORF zudem sehr großzügig interpretiert und ausgenutzt. So ging die Anstalt in den letzten Jahren dazu über, eigenproduzierte Sendungen in mehrere Teile zu trennen und diese als eigenständige Sendungen zu bezeichnen, um dazwischen Werbung zu platzieren.

In Österreich muss nur ein Radioprogramm von Werbung frei bleiben. Ansonsten darf Hörfunkwerbung die tägliche Dauer von 172 Minuten erreichen. Österreichweite Fernsehwerbung darf im Ausmaß von 42 Minuten pro Tag gesendet werden. Werbefrei bleiben müssen nur der Karfreitag, der 1. November und der 24. Dezember.

Im deutschen öffentlichen Rundfunk hingegen ist die Fernsehwerbezeit bei ARD und ZDF auf maximal 20 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt begrenzt. Nach 20 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen ARD und ZDF keine Werbung zeigen. Die dritten (Regional-) Programme müssen überhaupt werbefrei bleiben.

Auch in Österreich sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk ORF ein Fernseh-Hauptprogramm, also ORF 1 oder ORF 2, völlig werbefrei anbieten.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten sich dafür einzusetzen, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ORF ein Fernseh-Hauptprogramm, also ORF 1 oder ORF 2, völlig werbefrei angeboten wird.

Baumarkthalle in Leoben als Flüchtlingsquartier ungeeignet

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ, Grünen)

Die ehemalige Baumax-Halle in Leoben wurde in der Vergangenheit bereits als Asylquartier verwendet. Nun wird dort wieder die Unterbringung von AsylwerberInnen durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) vorbereitet. Die BBU betreibt im Auftrag des Innenministeriums die Bundeseinrichtungen im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens und nutzt in diesem Sinne auch die frühere Baumarkthalle.

Begründet wird die Reaktivierung der Unterkunft mit den "Covid-bedingt geringeren Kapazitäten unserer Betreuungseinrichtungen und der anhaltend dynamischen Situation im Asylbereich". Im ersten Schritt sollen "Spitzenauslastungen abgefangen werden", eine längerfristige Belegung wird aber nicht ausgeschlossen.

Dazu muss man wissen, dass die Halle aufgrund ihrer räumlichen Beschaffenheit und ihres baulichen Zustandes als Asylquartier, speziell in der kalten Jahreszeit, völlig ungeeignet ist. Es fehlen effektive räumliche Trennungen und ausreichende sanitäre Anlagen. Eine menschenwürdige Unterbringung ist unter diesen Bedingungen nicht gegeben.

Die Bundesregierung ist daher aufzufordern, für akzeptable und rechtskonforme Alternativen zu sorgen.
     

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. an die Bundesregierung mit der Aufforderung heranzutreten, die ehemalige Baumax-Halle aus dem Bestand der Ausweichquartiere  für AsylwerberInnen umgehend herauszunehmen und nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen zu verwenden, sowie 
  2. die Bundesregierung aufzufordern, bei der Planung der Unterbringung von AsylwerberInnen in Flüchtlingsausweichquartieren die zuständigen Gemeindeorgane frühzeitig zu informieren und in die Planungen einzubeziehen.

Elementarpädagogische Bildung aufwerten

Unselbstständiger Entschließungsantrag (§ 51 GeoLT) (abgelehnt von ÖVP, SPÖ)

Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in der Steiermark. Die Qualität der Betreuung wird durch die hervorragende Arbeit der ElementarpädagogInnen in den Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt.

Eine Studie, die im Auftrag der Arbeiterkammer die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen von KindergartenpädagogInnen in der Steiermark untersucht hat, zeigt auf, dass die Arbeitsbedingungen für die PädagogInnen leider sehr belastend sind. 30 % der befragten PädagogInnen sind ernsthaft Burnout-gefährdet, weitere 21,8 % leiden bereits an Burnout, etwa 3 % sind aufgrund von Burnout bereits arbeitsunfähig.

Als Grund für die Überlastung werden u.a. folgende Gründe angegeben:

  • zu wenig Vertretungspersonal
  • zu wenig Personal insgesamt
  • nicht genügend Vorbereitungszeit
  • Mehrarbeit/Überstunden.

In der Steiermark gibt es seit Jahrzehnten ungelöste Probleme: zu große Gruppen, Personalmangel durch unbefriedigende Arbeitsbedingungen, zu wenig Vorbereitungs- und Reflexionszeit (Supervision) und eine Bezahlung, von der man schwer leben kann.

Mehr als 10.000 Unterschriften hat die breit angelegte parteifreie Initiative IFEB (Initiative für Elementare Bildung) von PädagogInnen und Eltern binnen kürzester Zeit gesammelt, um der Landespolitik die Forderung nach dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik in der Steiermark deutlich zu machen.

Gefordert wird daher ein Kinderbildungsgipfel, bei dem das Land Steiermark gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis und dem Lehr- und Forschungsbereich, SchülerInnenvertretungen, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Trägern (private und öffentliche Einrichtungen), Städte- und Gemeindebund, Elterninitiativen, Lehrenden und DirektorInnen der BAfEP und Kollegs Lösungen für die aktuellen Probleme erarbeiten.

Alarmierend sollte für politische VerantwortungsträgerInnen sein, dass die PädagogInnen speziell von Trägern und Politik nicht viel Rückhalt erleben; es gibt viele Vorgaben, aber wenig empathische Unterstützung.

Die ElementarpädagogInnen fordern, wie auch Eltern und ExpertInnen, kleinere Gruppen in den Einrichtungen und eine Verbesserung des Personalschlüssels.

Je jünger die Kinder sind, desto geringer sollte die Zahl an Kindern je Betreuungsperson sein. In der Steiermark überschreitet der Betreuungsschlüssel (PädagogInnen und Hilfskräfte zusammengezählt) die von ExpertInnen empfohlenen Grenzen bei weitem! Es verwundert daher nicht, dass die PädagogInnen massiv unter Stress und Lärm leiden - bei den (nicht befragten) Kindern wird es wohl ähnlich sein.

Abgesehen davon, dass ExpertInnen überzeugt sind, dass die derzeitigen Gruppengrößen zu hoch angesetzt sind und der Personalschlüssel unbedingt verbessert werden sollte, ist die Situation in der Steiermark auch aus einem anderen Grund problematisch:

Fällt eine Pädagogin/ein Pädagoge aus, wird sie/er in der Praxis meist durch eine/n BetreuerIn ersetzt. Eine Hilfskraft, die statt einer/s ausgebildeten Kindergartenpädagogin/en bis zu einer Woche lang eine ganze Gruppe von 25 Kindern betreut, ist kein Einzelfall. Gesetzlich besteht sogar die Möglichkeit, diese Vertretung noch weiter auszudehnen oder durch nicht ausgebildete Personen ausüben zu lassen.

Leider finden sich immer weniger junge Menschen, die den Beruf der Kindergartenpädagogik auch tatsächlich ausüben wollen. Das Problem der Personalknappheit kann nur gelöst werden, wenn endlich die Rahmenbedingungen (Arbeitssituation, Gehalt) verbessert werden. Anständig bezahlte Vollzeitarbeitsplätze über dem Mindestlohntarif sollten in der mit öffentlichen Geldern finanzierten Elementarpädagogik die Regel und nicht die Ausnahme sein!

Die von der Landesregierung – als Reaktion auf die Flucht der ElementarpädagogInnen aus dem Beruf - eingeführte Senkung der Anstellungserfordernisse ist ein Schritt in die falsche Richtung und dient nicht der Weiterentwicklung einer qualitätsvollen Elementarbildung.

Ein Grund für die Misere mag in der zu geringen Finanzierung des so wichtigen elementaren Bildungsbereichs in Österreich liegen:

Eine erste Maßnahme, die seitens der Landesregierung sofort umgesetzt werden könnte, wäre die Erhöhung der Beiträge zum Personalaufwand von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen. Eine erhöhte finanzielle Unterstützung seitens des Landes würde dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern.

Vergleicht man die Ausgaben der EU-Staaten für die elementare Bildung wird deutlich, dass die Ausgaben in Österreich mit 0,64 % des BIP hinter dem EU-Durchschnitt zurückliegen. Dieser liegt nämlich bei etwa 1 % des BIP. Würde auch Österreich 1 % seines BIP für die Elementarbildung ausgeben, wäre das über 1 Milliarde Euro mehr als aktuell budgetiert wird.

Der Ausbau der Einrichtungen allein ist aber nicht ausreichend, wenn die Eltern die Ausgaben nicht stemmen können.

Für Kinder unter 3 Jahren, die eine elementare Kinderbildungseinrichtung besuchen, existiert kein Sozialstaffel-Beitragsersatz des Landes. Eltern, deren Kinder eine solche Einrichtung besuchen, müssen damit im Regelfall weit höhere Kosten in Kauf nehmen, als für den Besuch ihres Kindes im Kindergarten.

Der Zugang von Kindern zur Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Die Elternbeiträge müssen daher in allen elementaren Kinderbildungseinrichtungen sozial gestaffelt sein.    

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, 

  • das Angebot an ganztägigen elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in der gesamten Steiermark auszubauen, mit besonderem Gewicht auf Einrichtungen für Unter-3-Jährige, 
  • den Personalschlüssel in elementaren Bildungseinrichtungen deutlich zu verbessern und die Gruppengrößen zu senken, 
  • eine Regierungsvorlage zur Erhöhung der Beiträge des Landes zum Personalaufwand von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen einzubringen und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, 
  • die Sozialstaffel für Elternbeiträge auf ALLE elementaren Bildungseinrichtungen auszuweiten und 
  • den Bund aufzufordern, eine zusätzliche Milliarde Euro für die elementare Bildung in Österreich bereitzustellen.

Veröffentlicht: 17. November 2021

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