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24-Stunden-Betreung – Gesetz statt „Gütesiegel“!

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Qualitätskriterien bei der 24-Stunden-Betreuung müssen gesetzlich geregelt werden, fordert Pflegestadtrat Robert Krotzer. Ein „Gütesiegel“ hält er für zahnlos.

Die unübersichtliche und qualitativ sehr unterschiedliche Agenturlandschaft bei der 24-Stunden-Betreuung wird immer mehr zum Problem. Einheitliche Qualitätsstandards gibt es nicht. Dem will Bundesministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will lediglich mit einem „Gütesiegel“ begegnen. Als „Armutszeugnis“ und „Kniefall vor den schwarzen Schafen unter den Agenturen“ bezeichnet das der Grazer Pflegestadtrat Robert Krotzer (KPÖ). Er verlangt eine gesetzliche Regelung. Bereits im Mai hatte der Grazer Gemeinderat sich – einstimmig – an den Bundesgesetzgeber gewandt und einheitliche gesetzliche Qualitätskriterien eingefordert.

In dem Beschluss ist festgehalten:

  1. Mindestausbildungsstandards (analog zu denen, um den Zuschuss des Bundessozialamts zu bekommen) und grundlegende Sprachkenntnisse in der Gewerbeordnung zu verankern,
  2. eine Richtlinie über die Honorare der 24-Stunden-BetreuerInnen zu erlassen, um Lohndumping zu verhindern und
  3. von Agenturen zu verlangen, dass sie zumindest eine Person anstellen, die eine DGKS-Ausbildung absolviert hat, um fachliche Grundkenntnisse auch in den Agenturen zu gewährleisten.

„Schwarze Schafe – und davon gibt es unter den über 800 gemeldeten Agenturen leider nicht wenige – werden ohne gesetzliche Einschränkungen weiter mit Dumping-Preisen versuchen, den Markt aufzurollen“, betont Krotzer. Nur Gesetze können gute Betreuung und faire Arbeitsbedingungen garantieren.

Veröffentlicht: 18. Februar 2019

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