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Keine Arbeitsuchenden zwangsrekrutieren!

Arbeitsuchende Menschen, die sich nun freiwillig für Bereiche melden, wo derzeit ein Mangel herrscht, sollen zusätzlich zum Arbeitslosengeld würdig entlohnt werden“, meinen  KPÖ-Gemeinderätin Elke Heinrichs und KPÖ-Gemeinderat Kurt Luttenberger.

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Derzeit stellt man schnell und schmerzlich fest, dass Personal an vielen Ecken und Enden fehlt, welches in den letzten Jahrzehnten bewusst eingespart wurde: PflegerInnen, ausgebildete FleischerInnen, ErntehelferInnen, Personal für Handelsketten bis hin zu NäherInnen für Schutzmasken. „Alles Menschen, die sich nicht ohne weiteres am arbeitsuchenden Bazar plötzlich „ersteigern“ lassen“, so Gemeinderat Kurt Luttenberger.

 

Ich erinnere daran, dass wir in Österreich rund 32.000 arbeitsuchende Asylberechtigte haben, die in den letzten Jahren nur unzureichend Angebote für Deutschkurse erhielten. Ich erinnere mich auch daran, dass man Asylwerber - ohne mit der Wimper zu zucken - abgeschoben hat, obwohl diese gerade eine Ausbildung in dringendst notwendigen Berufen, wie der Pflege, begonnen oder absolviert hatten“, sagt Luttenberger.

 

Nun wird am händeringenden Arbeitsmarkt gefeilscht, wer und wie viele Leute wo benötigt werden. „Arbeitssuchende dürfen nicht zwangsrekrutiert werden und wie eine Billiglohnarmee dorthin gekarrt werden, wo nun die Einsparungen der letzten Jahre am sichtbarsten geworden sind. Wir können hier Roman Hebenstreit, Betriebsratsvorsitzender der ÖBB, vollinhaltlich zustimmen. Die Frage danach, wie gut man es mit denen meint, die man jetzt dringend braucht ist richtig gestellt: Betroffene müssen zu Beteiligten werden.“, meint Gemeinderätin Elke Heinrichs.

 

Für Verbesserungen und mehr Rechte für Arbeitssuchende setzen sich die KPÖ und der GLB (Gewerkschaftliche Linksblock) seit jeher ein. Zuletzt erst mit einem Dringlichem Antrag im Gemeinderat letzten November, in welchem beantragt wurde, dass bei AMS-Sperren die Mindestsicherung zumindest in Höhe der Wohn- und Lebenserhaltungskosten bestehen bleibt und nicht auf 25% gekürzt wird.

 

In den derzeit brisanten Arbeitsbereichen sollte die Freiwilligkeit der Menschen mit besonderen Anreizen belohnt werden: Zusätzlich zum Bezug von Arbeitslosenunterstützung oder Mindestsicherung muss ein würdiges Entgelt, das über die Geringfügigkeitsgrenze geht, geboten werden“, fordert Luttenberger eine großzügige Lösung vom Bundesgesetzgeber ein.

7. April 2020