Informationen des GLB Justizwache

Strafen abarbeiten statt absitzen

Abarbeiten statt absitzen

Info 04/06

InfoGLBJustizwache.jpg
Info 04/06
Strafen abarbeiten statt absitzen
Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann, musste bisher ersatzweise eine Freiheitsstrafe antreten. Ein Modellversuch bietet nun eine andere Möglichkeit: Die Strafe kann mit gemeinnütziger Leistung getilgt werden.

Das Pilotprojekt läuft seit März. Kleinere Delikte sowie Restgeldstrafen können durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden.

Gemeinnützige Arbeit statt Gefängnis
Statt wie bisher die Strafe einfach abzusitzen, wird die Geldschuld in diesem steirischen Modellversuch einfach gemeinnützig abgearbeitet, und zwar wahlweise bei Rettung oder Feuerwehr, in Behindertenprojekten, Altenheimen oder im Tierschutz.

Vier Stunden Arbeit pro Tag
Pro Tag Ersatzfreiheitsstrafe müssen vier Stunden Arbeit geleistet werden. Das Grazer Straflandesgericht samt den dazugehörigen Bezirksgerichten nimmt gemeinsam mit anderen österreichischen Gerichten seit März an dem Pilotprojekt teil.

Der stellvertretende Vorsitzende der österreichischen Richtervereinigung, Werner Zinkl, hat das Projekt miterarbeitet und es als Richter am Grazer Straflandesgericht bereits zwei Betroffenen vorgeschlagen "Man muss bei Leuten, die Arbeit haben, davon ausgehen, dass sie eine Geldstrafe zahlen können. Es gibt aber viele Personen, die nach der Verhängung der Strafe ihre Arbeit verloren haben und nicht zahlen können, für die ist es vor allem interessant", so Zinkl.

Bis zu 120 Tagessätze abarbeiten
So können auf diese Weise Geldstrafen in der Höhe von 120 Tagessätzen abgearbeitet werden, das sind etwa Strafen bei fahrlässiger Körperverletzung, bei Unfällen oder andere kleinere Delikte. Es kann sich aber auch um ursprünglich größere Geldstrafen handeln, bei denen der Rest durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden kann.

2. Mai 2006