Informationen des GLB Justizwache

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Justizwache - Tätigkeitsbild

Info 03/06

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Die Justizwache

Die Justizwache ist neben Bundespolizei, Bundesgendarmerie und Zollwache einer der vier uniformierten österreichischen Exekutivkörper. Die Uniform gleicht im Wesentlichen jener der Bundespolizei.
Die Justizwachebeamten sind die Hauptträger des Strafvollzuges. Von rund 3500 Strafvollzugsbediensteten gehören ca. 3100 der Justizwache an.

Tätigkeitsbilder der Justizwache sind vor allem:
Abteilungsdienst: Beaufsichtigung und Betreuung der Insassen in den Abteilungen
Dienst in Arbeitsbetrieben und Werkstätten: Beaufsichtigung, Anleitung und Unterweisung der Insassen bei der Arbeit
Allgemeiner Wachdienst: Vorführung und Bewachung der Insassen inner- und außerhalb der Justizanstalten
Kanzleidienst: Erledigung der Büroarbeiten.


Im Regelfall ist ein Justizwachebediensteter während seiner beruflichen Laufbahn in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig.
Interessierte und geeignete Bedienstete haben auch die Möglichkeit, in der Arbeit mit Gefangenen besondere Aufgaben wahrzunehmen (Gesprächsgruppen, Freizeitgestaltung).

Der Justizwachdienst bedeutet Arbeit mit schwierigen Menschen in einer schwierigen Situation. In der täglichen Praxis sind daher Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl gefragt. Erwartet werden Ausgeglichenheit, Charakterfestigkeit und persönliche Belastbarkeit.

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Justizwachdienst sind insbesondere:
• österreichische Staatsbürgerschaft
• bei Männern, absolvierter Präsenzdienst
• kein Vorleben, das auf mangelnde Berufseignung schließen lässt - (gerichtliche Vorstrafen)
• Lebensalter zwischen 19 und 30 Jahren
• körperliche Eignung: Mindestgröße bei Männern 168 cm, bei Frauen 163 cm
• Normalgewicht, im Regelfall kein Brillenträger, Gesundheit
• im Regelfall abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung
• die persönliche Eignung wird vor der Aufnahme durch psychologische Tests untersucht
• ausreichende Rechtschreibkenntnisse


Berufsanwärter werden als Vertragsbedienstete in den Justizwachdienst aufgenommen. Es erfolgt zunächst eine dreimonatige theoretische Ausbildung in der Justizwachschule in Wien oder in einer deren Außenstellen (Wien-Josefstadt, Stein, Linz, und Graz).
Ausbildungsinhalte sind nicht nur Rechts- und Verwaltungsvorschriften, sondern auch praktische Unterweisung und psychologische Fächer. Daran schließt sich eine neunmonatige praktische Ausbildung, in der für die weitere Verwendung vorgesehenen Anstalt, an. Die Grundausbildung wird mit einem weiteren dreimonatigen Kurs, der mit der Dienstprüfung endet, abgeschlossen.
Nach einer sechsjährigen Exekutivdienstzeit kann ein Auswahltest abgelegt werden. Dieser eröffnet die Möglichkeit, einen Fachkurs in der Justizwachschule zu absolvieren, der weitere Aufstiegsmöglichkeiten einräumt.

Beamte mit absolviertem Fachkurs und einem Lebensalter unter 42 Jahren haben nach Abschluss eines umfangreichen Auswahlverfahrens die Aufstiegsmöglichkeit zu Leitenden Justizwachebeamten (Offizierslaufbahn).

Justizwachebeamten stehen reichhaltige Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, um die beruflichen Fähigkeiten erhöhen und persönlichen Verschleißerscheinungen vorzubeugen. Berufsbild: Justizwache - Text Dr. Wolfgang Gratz



Berufsbild der diplomierten SozialarbeiterInnen an Justizanstalten
Sozialarbeit im Strafvollzug ist eine Form der professionellen Hilfe, die darauf abzielt, dem Insassen und seinem sozialen Umfeld (Angehörige, Arbeitsplatz, Schule usw.) während seiner Inhaftierung psychosoziale Beratung und Begleitung zu bieten. Hierbei werden die eigenen Ressourcen des Insassen, jene aus seiner Lebenswelt sowie vorhandene gesellschaftliche Mittel herangezogen und genützt, um längerfristig einen selbstbestimmten straffreien Alltag vorzubereiten. Darüber hinaus üben diplomierte SozialarbeiterInnen im Strafvollzug eine Form der professionellen sozialen Kontrolle aus, die auf Insassen und Lebenswelt auch im Sinne eines Opferschutzes einwirkt. Grundsätzlich gilt: jede sozialarbeiterische Intervention beruht auf international beschlossenen ethischen Prinzipien (vgl. Berufsbild der Diplomierten SozialarbeiterInnen vom Österreichischen Bund Diplomierter SozialarbeiterInnen).

Der Soziale Dienst bildet eine Organisationseinheit einer Justizanstalt, die für den modernen Strafvollzug unentbehrlich ist und in Fragen der organisatorischen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Vollzugseinrichtung umfassendes Fachwissen zur Verfügung stellt. Sozialarbeit im Strafvollzug umfasst folgende Schwerpunkte:
• Maßnahmen beim Zugang (Mitwirkung bei Arbeitseinteilung, Haftraumzuweisung, bei der Erstellung eines Vollzugsplans etc.)
• Angehörigenkontakte
• Wirtschaftliche und finanzielle Fragen
• Wahrung von zivilen Rechtsansprüchen
• Berufsausbildungsmaßnahmen
• Persönliche Probleme und Krisenbewältigung
• Mitwirkung bei der Gewährung von Vollzugslockerungen (Ausgänge, Freigänge)
• Soziale Prognosen bei Bedingten Entlassungen
Die Ersterfassung der sozialen Situation erfolgt im Rahmen des Zugangsgespräches, das unmittelbar nach der Einlieferung stattfindet. Begleitung während der Haft:
• Herstellung von Kontakten zu Angehörigen und anderen Bezugspersonen oder Einrichtungen (AMS, Sozialreferate, Jugendämter, Bewährungshilfe, Suchtberatungseinrichtungen, Schuldnerberatung usw.)
• Psychosoziale Betreuung in Einzel- und/oder Gruppengesprächen • Vorbereitung von Vollzugslockerungen (Ausgang, Freigang) und Begleitung bei Einzel- und Gruppenausgängen Maßnahmen vor der Entlassung:
• Information über Hilfen nach der Haftentlassung (finanzielle Rechtsansprüche, Wohnungsahngelegenheiten, evtl. Arbeitsplatzsuche) • Intensive Betreuung von einzelnen Insassen bei besonderen Entlassungsproblemen

Interessensvertretung:
Die Interessensgemeinschaft der JustizsozialarbeiterInnen besteht, um die fachlichen Anliegen der Berufsgruppe zu wahren und zu fördern.

Berufsbild: dipl. Sozialarbeiter - Text Johanna Lehner Kontakt:
florian.engel@justiz.gv.at
ursula.holcik@justiz.gv.at

Berufsbild der Psychologen im Vollzug

Das Berufsfeld der im Strafvollzug tätigen Psychologen ist durch das Strafvollzugsgesetz (StVG) und durch einen Erlass des BMJ umschrieben und geregelt.
Psychologen im Vollzug sind in vielen Bereichen und Funktionen tätig. Sie sind vor allem Therapeuten, Supervisoren, Anstaltsleiter, Personalberater, Kursleiter, Organisationsberater, Seminarleiter, Lehrer in der Ausbildung der Bediensteten. usf.
Je nach Aufgabenbereich bzw. Anstaltstyp (Sonderanstalt, Strafvollzugsanstalt für den Normalvollzug oder gerichtliches Gefangenenhaus) werden Schwerpunkte gesetzt. Das Hauptarbeitsfeld ist aber in jedem Fall die Arbeit mit Insassen.
Es lassen sich folglich verschiedene Tätigkeitskategorien anführen, die unterschiedlich stark besetzt sein können:
• Diagnostik und Begutachtung
In der Regel werden Insassen beim Zugang begutachtet und klassifiziert, werden Gefährlichkeitsprognosen erstellt und wird die Therapiemotivation erhoben sowie gefördert. Insbesondere bei der Behandlung von Sexualstraftätern sind Zwangsmaßnahmen wie etwa im Maßnahmenvollzug und Eigenmotivation schwer in Einklang zu bringen. In der Folge werden gemeinsam mit anderen Betreuungsfachdiensten Vollzugs- und Behandlungspläne erstellt und Eignungsuntersuchungen für Haftlockerungen oder (Berufs)-Ausbildungsmaßnahmen mit verschiedenen psychologischen Testverfahren vorgenommen. Im Rahmen etwa des "Wiener Testsystems" werden computerunterstützte Verfahren angewendet. Auch in der Personalauslese, bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter, werden diagnostische und Testverfahren eingesetzt.

• Beratung und Behandlung
Speziell in Sonder- oder Großanstalten nehmen Psychologen Schwerpunkte in ihrer Tätigkeit wahr, haben festgelegte Sprechstunden, führen Einzel- bzw. Gruppentherapiesitzungen durch und sind mehr oder weniger häufig mit Kriseninterventionen beschäftigt. Sie geben Hilfestellungen bei persönlichen Problemen oder beraten Angehörige von Insassen.
Mitarbeiterbezogen leiten sie Teams oder sind in der Supervision als Form der Praxisbegleitung tätig.
• Unterricht und Ausbildung
Vermehrt werden Therapieziele auch als Form von Kursen, sozialen Trainings oder speziellen Gruppenprogrammen formuliert und steht das Lernen von sozialen Fertigkeiten im Vordergrund. Dazu gehören auch Entspannungsübungen, Training von sozialer Kompetenz u.a. Innerhalb der Institution Strafvollzug sind Psychologen häufig auch als Lehrer in der Justizwachschule, bei Fortbildungsseminaren und als Leiter von In-Service-Trainings eingesetzt. Auch eine spezielle Form des "Group Counsellings" - der Gruppenarbeit mit Insassen vorwiegend durch Justizwachebeamte wird von Psychologen gelehrt und supervidiert.
• Forschung und Entwicklung
Dieser Bereich ist aus Ressourcengründen am wenigsten entwickelt. Notwendig wären Untersuchungen und Forschungsprojekte im Bereich Testvalidierung, Überprüfung des Therapieerfolges, Vergleiche verschiedener Behandlungsformen, die wissenschaftliche Begleitung bei der Erprobung neuer Verfahren, zusammengefasst unter dem Titel "Vollzugsbegleitforschung". Nur vereinzelt werden in diesem Sektor Diplomarbeiten und Dissertationen durchgeführt.

Berufsbild: Psychologen im Vollzug - Text Dr. Norbert Minkendorfer

2. Mai 2006