Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

"Willkürlich und lebensfremd"

Neues steirisches Jugendschutzgesetz enthält sinnlose Schikanen

Am 3. Juli soll im steirischen Landtag ein neues Jugendschutzgesetz beschlossen werden. SPÖ und ÖVP haben sich auf einen Entwurf geeinigt, der schwere Mängel aufweist. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die KPÖ wird dem neuen Gesetz nicht zustimmen. Die Formulierungen sind unpräzise und ermöglichen Schikanen gegen Eltern und Jugendliche schon bei geringen Verstößen.

Auch wenn viele Neuerungen zu begrüßen sind, weist der Entwurf grobe Mängel auf. Verbesserungsvorschläge der Opposition in den Vorberatungen wurden nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt. So setzen SPÖ und ÖVP in vielen Fällen auf Strafen, in erster Linie auf Geldstrafen. Das ist aus Sicht der KPÖ nicht der richtige Weg: Prävention und Aufklärung sollten Vorrang vor Bestrafung haben.

Wenn ein Jugendlicher oder eine Jugendliche etwa eine Zigarette raucht, ist sofort eine Geldstrafe von 300 Euro vorgesehen (§ 27), darüber hinaus kann die Behörde die Eltern zu einer achtstündigen Schulung vorladen. Erst danach wird noch die Möglichkeit sozialer Leistungen eingeräumt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Möglichkeit, Jugendliche bei Alkoholisierung zu bestrafen, obwohl im Gesetz keine Promillegrenze vorgesehen ist. Das ist auch für mit dem Gesetz befasste Beamte schwierig zu handhaben, da Alkoholkonsum ab 16 bzw. 18 („härtere Getränke“) grundsätzlich erlaubt ist. Ob Jugendliche nun, wie es im Gesetz (§ 25) formuliert ist, „in verbotener Weise Alkohol konsumiert“ haben, soll von der Polizei mittels Atemtest festgestellt werden. Definierte Grenzen „unzulässiger Alkoholisierung“ gibt es im Gesetz aber nicht – § 18 formuliert lediglich, dass Alkoholkonsum „nur in dem Ausmaß zulässig [ist], als dadurch keine wesentliche physische oder psychische Beeinträchtigung vorliegt“.

Die im Gesetz enthaltenen schwammigen Formulierungen öffnen der Willkür Tür und Tor. Die Polizei muss ohne klare Definition und ohne Promillegrenze beurteilen, ob Jugendliche zu viel getrunken haben. Das ist lebensfremd und auch gegenüber den Beamten unfair, denn jeder Mensch hat einen anderen Maßstab, ab wann eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt“, so Klimt-Weithaler.

 

15. Juni 2018