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Volksanwaltschaft bestätigt: Kinder- und Jugendhilfe muss ausgebaut werden

Antrag der KPÖ zu Steiermark-Bericht der Volksanwaltschaft – langes „Sündenregister“ der Landesregierung

Dem steirischen Landtag lag am 14. September der Bericht der Volksanwaltschaft über die Jahre 2016 und 2017 vor. Darin werden auf 90 Seiten viele Mängel und Probleme angesprochen, die in vielen Fällen langjährige Kritik der KPÖ bestätigen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde ein massiver Nachholbedarf festgestellt. Ein KPÖ-Antrag, Verbesserungen in diesem Bereich Vorrang zu geben, wurde von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass es in der Altersgruppe bis zehn Jahre keine Unterbringung in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft mit höherem Betreuungsschlüssel und kleinerer Gruppengröße gibt. Viele der untergebrachten Kinder im Volksschulalter würden aufgrund ihrer Traumatisierungen mehr Betreuung benötigen, als ihnen in einer Gruppe mit 13 Kindern geboten werden kann. Durch das fehlende Angebot für Kinder unter 10 muss die Kinder- und Jugendhilfe in andere Bundesländer ausweichen.

 

Die KPÖ beantragte, im Sinne des Berichts der Volksanwaltschaft in sozialpädagogischen Einrichtungen die Gruppengrößen abzusenken und den Personalschlüssel anzuheben, für Kinder unter 10 mit speziellem Betreuungsbedarf (Traumatisierung, Gewalterfahrung, Eigen- oder Fremdgefährdung) ein ausreichendes Ausmaß an speziellen Betreuungsplätzen zu schaffen und den Ausbildungsstand in den Einrichtungen zu erhöhen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil SPÖ und ÖVP dagegen stimmten. Grüne und FPÖ stimmten zu.

 

„Drastische Gebührenerhöhung nach Gemeindezusammenlegung“

Dass es nach den bis 2015 erfolgten Zwangsfusionen steirischer Gemeinden in vielen Fällen zu Leistungseinschränkungen und Teuerungen für viele Steirerinnen und Steirer gekommen ist, wurde von Seiten der Landesregierung immer vehement bestritten. Die Volksanwaltschaft weist nun nach, dass die Warnungen der KPÖ zutreffend waren. In einem der vorliegenden Fälle musste ein Südsteirer um 169 % mehr Kanalgebühr bezahlen.

 

Fragwürdige Interventionen für die Shopping City Seiersberg

Nur mit fragwürdigen rechtlichen Tricks wurde die zu groß dimensionierte Shopping City Seiersberg „gerettet“, indem Teile des Einkaufszentrums zu „öffentliche Interessentenwegen“ ernannt wurden. Diese wurde vom Verfassungsgerichtshof allerdings aufgehoben. Anstatt auf die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes zu drängen, der im Sinne einer vernünftigen Regionalentwicklung auch umwelt- und verkehrspolitische Kriterien mit einbezieht, wurde erneut in die Trickkiste gegriffen und per „Einzelstandortverordnung“ der Weiterbetrieb der Verbindungsbauten legalisiert.

 

Entschädigung von Heimopfern

Eine neue Aufgabe der Volksanwaltschaft ist die Entschädigung von Heimopfern. Als die KPÖ forderte, diese Personengruppe zu unterstützen, wurde das von Landesrätin Kampus mit dem Argument, es gebe keine Nachfrage mehr, zur Seite geschoben. Kurz darauf wurde ein schockierender Fall bekannt und die Landesregierung musste ihre Position aufgeben.

 

Wohnunterstützung und Mindestsicherung

Die zahlreichen Pannen bei der Umsetzung der Wohnunterstützung, die die alte steirische Wohnbeihilfe ersetzt hat, sind ebenso Thema des Berichts der Volksanwaltschaft wie verschiedene Schikanen im Zusammenhang mit der Mindestsicherung. Wie die KPÖ bereits mehrfach kritisiert hat, kommt es vor, dass Behörden Anträge einfach nicht annehmen oder bei der Berechnung der Unterstützung zu rechtswidrigen Mitteln greifen, um die Beträge möglichst gering zu halten.

 

Veröffentlicht: 18. September 2018

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