Steirische Wohnunterstützung schon wieder reparaturbedürftig
Claudia Klimt-Weithaler: „Rückkehr zur Wohnbeihilfe sinnvoller als Dauerbaustelle Wohnunterstützung“
Die steirische Wohnunterstützung muss schon wieder repariert werden. Zwar geht es um eine Verbesserung, doch die Vorgangsweise ist befremdlich: Obwohl es um eine inhaltliche Frage geht, wurde die Änderung still und heimlich als Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) präsentiert. „Offenbar will die SPÖ verhindern, dass die Wohnunterstützung schon wieder ins Gerede kommt“, vermutet KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.
Bereits wenige Monate nach der Abschaffung der Wohnbeihilfe in der Steiermark im Sommer 2016 musste Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) mehrere Verschlechterungen der von ihr erfundenen Wohnunterstützung zurücknehmen. Bald folgten weitere „Anpassungen“ des missglückten Gesetzes. Zuletzt musste ein Freibetrag für Eltern eingeführt werden, da die Neuregelung Familien wesentlich schlechter stellte – die Familienbeihilfe wurde plötzlich als Einkommen gezählt.
Nun erfolgt eine weitere Reparatur – versteckt als Anpassung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Künftig werden verschiedene Beihilfen nicht mehr zum Einkommen gerechnet, erhöhen also die Chance von Menschen mit geringen Einkommen, Wohnunterstützung zu beziehen bzw. erhöhen den Betrag. Vor dem Beschluss im Landtag muss das Stück noch in einem Unterausschuss behandelt werden.
Die Einführung der Wohnunterstützung erfolgte übereilt, die Regelung war nicht durchdacht und muss seither ständig repariert werden. Die KPÖ hat das Gesetz deshalb von Anfang an kritisiert. Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Das Wohnunterstützungsgesetz ist den Verantwortlichen mittlerweile so peinlich, dass Änderungen nur noch in aller Heimlichkeit durch den Landtag geschmuggelt werden sollen. Es wäre sinnvoller, zur Wohnbeihilfe zurückzukehren. Die war zwar nicht perfekt, aber besser als eine Regelung, die zur Dauerbaustelle geworden ist.“
Veröffentlicht: 19. Juni 2018