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Krematorien: KPÖ fordert Mitsprache für Nachbarschaft

Werner Murgg: Bürgerinnen und Bürger haben Recht auf Mitsprache!

Nach monatelangem Tauziehen um ein Krematorium in Niklasdorf (Bezirk Leoben) wurde vor kurzem bekannt, dass von dessen Errichtung abgesehen wird. Eine Bürgerinitiative setzte sich erfolgreich zu Wehr. Offen geblieben ist aber, wie in Zukunft in solchen Fällen verfahren wird und welche Rechte betroffene Bürgerinnen und Bürger haben.

KPÖ-LAbg. Werner Murgg setzte sich deshalb im steirischen Landtag dafür ein, dass die Landesregierung ihre Möglichkeiten nutzt, sich bei der Bundesregierung für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Errichtung und Betrieb von Krematorien sollen nach Ansicht der KPÖ künftig dem Gewerberecht unterliegen. Dadurch hätten Nachbarinnen und Nachbarn eines Grundstücks, auf dem ein Krematorium entstehen soll, Parteistellung im Verfahren.

Derzeit können Betroffene im Baubewilligungsverfahren lediglich Einwendungen vorbringen, und das nur in Bezug auf Abstände, Gebäudehöhe, Bauplatzgestaltung und den Schall- und Brandschutz. Krematorien bewirken bei der umliegenden Bevölkerung Ängste und Sorgen hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung und Beeinträchtigung der Lebensqualität. Deshalb ist es angebracht, Menschen in der Nachbarschaft auch Einwendungen gegen Faktoren wie Gefährdung, Geruch, Lärm, Rauch und Staub zuzugestehen. In der Sitzung des Regionalausschusses des steirischen Landtags am 24. April 2018 wurde von der Landesregierung dazu eine Stellungnahme eingefordert.

 

24. April 2018