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KPÖ kritisiert monatelange Wartezeit auf Wohnunterstützung

Claudia Klimt-Weithaler drängt auf Gesetzesänderung in der Steiermark

Die Einführung der Wohnunterstützung anstelle der Wohnbeihilfe hat viele Verschlechterungen gebracht, die von der steirischen Landesregierung teilweise zurückgenommen werden mussten. Ein offenes Problem ist, dass einige Betroffene ohne eigenes Verschulden die Wohnunterstützung erst mit monatelanger Verspätung beziehen können.

Früher wurde die Wohnbeihilfe ab dem Tag der Antragstellung gewährt (und später nachgezahlt), auch wenn Unterlagen erst später nachgereicht wurden. Jetzt wird die Wohnunterstützung erst ab dem Tag genehmigt, an dem der Behörde alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das ist aber in der Realität nach einem Wohnungswechsel selten ohne lange Verzögerungen möglich. Der minimalen Einsparung im Ressort von Soziallandesrätin Kampus (SPÖ) stehen massive Probleme für Betroffene gegenüber.

Verlangt werden unter anderem der Mietvertrag sowie ein Einkommensnachweis. Beides, das zeigt die Erfahrung, ist oft mit Wartezeiten verbunden, die oft mehrere Wochen betragen können. Aufgrund des Fristenlaufs bedeutet das für Personen, die auf Wohnunterstützung angewiesen sind, monatelange Verzögerungen ohne eigenes Verschulden.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler bringt deshalb einen Antrag in den Sozialausschuss des steirischen Landtags ein, den Bezug neu zu regeln: „Solange es nicht ausreichend erschwinglichen Wohnraum in unserem Bundesland gibt, ist die Wohnunterstützung eine unverzichtbare Hilfe für viele Menschen mit geringen Einkommen. Gerade diese Personen können in eine Notlage geraten, wenn sie wochen- oder monatelang keine Beihilfe beziehen können. Deshalb treten wir für eine Rückkehr zur alten Praxis zurück, dass die Beihilfe rückwirkend ab Antragstellung gewährt wird.“

 

Veröffentlicht: 24. April 2018

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