Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Glücksspiel: „Wettengesetz neu“ nach jahrelangem Druck der KPÖ

„Werden darauf achten, dass Bestimmungen auch eingehalten werden“

Jahrzehntelang war das Glücksspiel in der Steiermark gesetzlich völlig unzureichend geregelt. Ob Glücksspielautomaten oder sogenannte Sport- und Livewetten, für Spielsüchtige existierten kaum Schutzmaßnahmen. An die 50-Cent-Grenze hielt sich kaum ein Anbieter. Nachdem dieser Bereich seit 2015 neu geregelt ist, wird der Landtag am 10. Oktober eine längst überfällige Neufassung des Wettengesetzes beschließen.

Die KPÖ hat jahrelang darauf gedrängt, den Bereich der Wetten neu zu regeln. Schutzmaßnahmen existierten kaum, dazu kamen Wetten auf fragwürdige „sportliche“ Ereignisse wie Hunderennen, die nur zum Abschluss von Wetten abgehalten wurden. Dem wird mit dem neuen Gesetz ein Riegel vorgeschoben:

  • WettkundInnen müssen sich nun unter Vorlage eines Ausweises eine Karte ausstellen lassen.
  • Personen unter 18 Jahren sind von Wetten ausgeschlossen.
  • Eine Selbstsperre ist ohne Angabe von Gründen möglich. Darüber hinaus muss der Wettanbieter von sich aus KundInnen sperren, wenn diese durch Wetten ihre Existenz gefährden.
  • Verboten sind künftig Wetten während laufender Ereignisse („Livewetten“), ausgenommen auf das Ergebnis, sowie Wetten, welche die Menschenwürde verletzen oder auf Kinder und Jugendliche abzielen.

Fast alle Forderungen der KPÖ wurden im neuen Gesetz übernommen, teilweise erst kurz vor Beschlussfassung. Der erste Entwurf war in mehreren Punkten mangelhaft. Aufgrund der Verbesserungen werden die Abgeordneten der KPÖ der Neuregelung ihre Zustimmung geben – auch deshalb, weil diese Form des Glücksspiels in der Steiermark bisher kaum reglementiert war.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: Es ist erfreulich, dass das Land den Bereich der Wetten endlich ernsthaft regelt und Schutzbestimmungen einführt. Wir setzen uns seit einem Jahrzehnt dafür ein. Entscheidend ist, dass das Land auch die Einhaltung der Bestimmungen durchsetzt. Bei den Spielautomaten ist das bisher nicht gelungen.“

 

Keine Zustimmung zum Wettterminalabgabegesetz 2018

Gleichzeitig wird der Landtag auch das Wettterminalgesetz ändern. Hauptargument dafür sind die angeblich „prohibitiv hohen“ Abgaben, die von 1100 Euro je Terminal und Monat auf monatlich „höchstens 250 Euro“ pro Gerät gesenkt werden sollen. Dies läuft allen Bemühungen zuwider, das Glücksspielangebot insgesamt zu reduzieren.

 

Weiterhin Missstände bei Spielautomaten

Grobe Missstände herrschen nach wie vor im Zusammenhang mit dem Automatenglücksspiel. Zwar gibt es immer wieder Kontrollen bei den zahlreichen Anbietern illegaler Automaten, doch die Betreiber nützen Gesetzeslücken aus, um der Behörde die Arbeit schwer zu machen. Die KPÖ sieht sich angesichts der kaum zu beherrschenden Automatenschwemme darin bestätigt, dem Glücksspielgesetz nicht zugestimmt zu haben. „Die Probleme waren vorhersehbar. SPÖ, ÖVP und FPÖ haben trotz aller Warnungen seitens der KPÖ am Gesetz festgehalten. Nun ist es für Spielsüchtige, die ihr Geld an Automaten verspielen, teilweise sogar schlimmer geworden, weil die Anbieter abseits jeglicher Legalität agieren“, so Klimt-Weithaler.

Veröffentlicht: 3. Oktober 2017

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.