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Getränkesteuer: Zahlen, zahlen, zahlen

Getränkesteuer-Rückzahlung ist bewusster Betrug an KonsumentInnen

Jedem gesunden Menschenverstand widerspricht die Rechtsauffassung des
Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), der jetzt das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) bestätigt hat, dass die Gemeinden die zwischen 1995
(EU-Beitritt) und 2000 (Aufhebung durch den EuGH) bezahlte
Getränkesteuer an Handel und Gastronomie zurückzahlen müssen.

„Hier werden die Dinge auf den Kopf gestellt und der Steuerbetrug
faktisch zum Normalzustand erklärt“, kritisiert dazu
KPÖ-Landesvorsitzender Franz Stephan Parteder. Nach normalen Hausverstand ist jeder
Unternehmer, der eine Steuer nicht auf den Preis überwälzt ein
schlechter Geschäftsmann und müsste eigentlich entmündigt werden, EuGH
und VwGH sehen dies hingegen anders und wollen den bewussten Betrug an
den KonsumentInnen – die letztlich die Getränkesteuer wirklich bezahlt
haben – legalisieren um sich einen Extraprofit herauszuschinden. Wenn
das Vertrauen in die Justiz schwindet, darf das angesichts solcher
Rechtsauffassungen nicht verwundern.

Die KPÖweist auf die aus diesem Urteil resultierende
finanzielle Belastung der Gemeinden von bundesweit ca. 1,2 Mrd. € hin.
Allein in Wien sind 16.000 Ansprüche auf Rückerstattung in Höhe von 220
Mio. € anhängig, bundesweit sind es rund 70.000 Ansprüche. Die KPÖ lehnt
auch einen faulen Kompromiss, der eine Einigung zwischen Klägern und
Gemeinden auf Rückzahlung von 70 Prozent der strittigen Beträge
vorsieht, ab.

Die Länder haben im Zusammenhang mit der EuGH-Entscheidung vom März 2000
so genannte „Bereicherungsverbote“ beschlossen, denen zufolge eine
Rückzahlung der Getränkesteuer eine Bereicherung von Handel und
Gastronomie ist, weil davon ausgegangen wird, dass diese Steuer auf die
EndverbraucherInnen überwälzt wurde. Nun hat der EuGH den Ball wieder an
den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zurückgespielt. Dieser wird bis 2004
die Prüfungsmaßstäbe für die Gemeinden festlegen, ab 2005 wird mit
Rückzahlungen gerechnet.

Der EuGH beruft sich in seiner Entscheidung auf die
Verbrauchersteuerrichtlinie von 1991. Im Zusammenhang mit dem
EU-Beitritt 1994 hatte der damalige Finanzminister Ferdinand Lacina
(SPÖ) den Gemeinden von der EU-Kommission unwidersprochen zugesichert,
dass die Getränkesteuer EU-konform sei. Nach Aufhebung dieser Steuer im
März 2000 zeigte sich, dass dies eine reine Beschwichtigung war, um den
EU-Beitritt durchzupeitschen.

Nach Meinung der KPÖ muss daher der Bund für alle allfälligen
Rückzahlungen von Getränkesteuer aufkommen und es darf den Gemeinden
daraus keinerlei Belastung erwachsen. Sie verweist dazu auf die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 14. Dezember 2000,
wonach die Getränkesteuer eine indirekte Steuer ist, die auf die
Letztverbraucher übergewälzt wurde, so dass Gastwirte bzw. Handel bei
einer Rückzahlung „eine Bereicherung erfahren" würden. Eine Rückzahlung
an die KonsumentInnen ist laut VfGH wiederum „wegen des Zeitablaufes,
der Massenhaftigkeit der betroffenen Vorgänge, wegen
Beweisschwierigkeiten oder wegen sonstiger Umstände praktisch
ausgeschlossen".

11. Dezember 2003