Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2007

Initiativen der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Stand der Verhandlungen über das Facilitymanagement

Frage an Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl von Klubobmann Sepp Schmalhardt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Seit meiner Anfrage in der Angelegenheit Facility-Management vom 15. Februar 2007 sind mehr als 4 Monate vergangen, ohne dass der Gemeinderat über den Stand der Verhandlungen informiert wurde. Unserer Meinung nach ist das aber notwendig.

Ich richte daher an Sie namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Frage: Wann kann der Gemeinderat mit einem Bericht über das Facility-Management rechnen, oder gibt  es schon konkrete Vorschläge in dieser Angelegenheit?

Neuholdaugasse: Verlängerung zur Andersengasse

Frage an Stadtrat Univ. Doc. DI Dr. Gerhard Rüsch von Gemeinderätin Christine Schönberg

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

Die Neuholdaugasse führt derzeit südlich bis zum Ende der Siedlung bei Hausnummer Neuholdaugasse 145 und ist als Erschließungsstraße des Grundstücks 2159 KG Jakomini gedacht. Den Bewohnerinnen und Bewohnern in Jakomini als auch in der Andersengasse in Liebenau ist es aber sehr wichtig, dass es dabei auch bei einer Erschließungsstraße bleibt, und nicht zu einer Verbindungsstraße wird. Schon im Jahr 1994 hat Altbürgermeister Stingl den Bürgerinnen und Bürgern der Neuholdaugasse und der Andersengasse versprochen, dass es zu keiner Verbindung kommen wird.

Ich richte deshalb an Sie folgende Frage: Sind Ihnen bzw. den Ihnen zugewiesenen Ämtern Planungen bekannt, nach denen die Neuholdaugasse bis zur Andersengasse geführt werden soll, oder können die Bewohnerinnen und Bewohner der Neuholdaugasse und der Andersengasse sicher sein, dass das Versprechen des Altbürgermeisters Stingl, dass es zu keiner Verbindung zwischen Neuholdaugasse und Andersengasse kommt, auch jetzt noch seine Gültigkeit besitzt?

Kleines Glückspiel: Petition an den Landesgesetzgeber

Dringlicher Antrag von Gemeinderat Mag. Georg Fuchs

Auch wenn Jugendliche, deren Schutz selbstverständlich durch zusätzliche Maßnahmen einen besonderen Stellenwert einnimmt, einen überproportionalen Anteil der Spielsüchtigen ausmachen, darf uns das Schicksal der Betroffenen im Erwachsenenalter nicht gleichgültig sein.

Dr. Roland Mader, Leiter der Suchtberatungstelle Baden, geht von 56.000 Spielsüchtigen in Österreich aus, das Wiener Anton-Proksch-Institut  schätzt die Zahl der pathologischen Spielerinnen und Spieler auf 60.000. Laut Dr. Mader haben 89 Prozent der wegen Spielsucht Behandelten zumindest 50.000 Euro Schulden. Nicht nur ihre eigene Existenz ist durch die Spielsucht bedroht, auch ihre Familien werden mit in den Abgrund gerissen.

Wettcafés und Glückspielautomaten sprießen in immer größerer Zahl aus dem Boden. Die Politik ist daher dringend aufgefordert, Jugendliche wie Erwachsene endlich zu schützen und ein verunglücktes Gesetz zu reparieren. Darüber hinaus sollten wir uns Gedanken machen, wie dem zunehmenden Bedarf an Beratungsstellen und Therapieplätzen begegnet werden soll. Und wir sollten uns die Frage stellen, warum das Land Steiermark laut einer Anfragebeantwortung im Landtag über kein ausgebildetes Personal verfügt, das in der Lage ist, die Glückspielbetreiber auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.

So langen es das "Kleine Glückspiel" in seiner heutigen Form gibt, sol lange werden auch die damit verbundenen sozialen Probleme wachsen. Das Land Steiermark muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Geschäftemacherei mit dem Unglück von tausenden Betroffenen weniger attraktiv zu machen.

Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den Antrag zur dringlichen Behandlung:

Der Gemeinderat tritt in einer Petition mit folgenden Forderungen an den Steiermärkischen Landtag heran:

1. Einführung einer Standortabgabe zur Eindämmung des Wildwuchses an Wettcafés.

2. Der zuständige Unterausschuss im Landtag soll eine Erhöhung der Abgaben pro Geldspielautomaten festlegen und dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen.

3. Neuformulierung der Bestimmungen zum so genannten "Kleinen Glückspiel" mit dem Ziel, den vom Landesgesetzgeber intendierten maximalen Wetteinsatz von 50 Cent pro Spiel nicht durch Tricks umgehbar zu machen: Automaten dürfen tatsächlich nicht mehr als eine 50 Cent-Münze pro Spiel annehmen, gleichzeitig ist eine Mindesspieldauer festzulegen.

Schaffung eines Kautionsfonds

Antrag von Gemeinderat Mag. Ulrike Taberhofer

Als wichtigen Mosaikstein im Zusammenhang mit dem Ziel "Leistbares Wohnen" sieht die KPÖ-Graz die Schaffung eines Kautionsfonds. Meist haben Mieterinnen und Mieter vor Bezug ihrer Wohnung eine Kaution zu bezahlen. Diese beträgt im Regelfall 3 Bruttomonatsmieten.

Da es keine gesetzliche Höchstgrenze gibt, kommt es in Einzelfällen auch zu Kautionsforderungen in der Höhe von bis zu 5 Bruttomonatsmieten oder mehr. Gerade die Aufbringung dieser Kaution bedeutet für immer mehr Wohnungssuchende eine unüberbrückbare Hürde.

Anhand von 600 Wohnungen, die derzeit beim SWS (Studentisches Wohnungsservice) in Graz für Wohnungsuchende angeboten werden, wurde errechnet, dass im Durchschnitt die Mieterinnen und Mieter 1.600 Euro an Kaution zahlen müssen (Stand 26. Juni 2007). Neben der Aufbringung der Kaution sind in den meisten Fällen auch noch in der alten Wohnung ein paar Mieten während der Kündigungsfrist zu bezahlen und auch die Mietvertragsvergebührung muss aufgebracht werden.

Angesichts der vielen Menschen mit niedrigem Einkommen und der drastischen Preisentwicklung bei Mietwohnungen am privaten Wohnungsmarkt in Graz (Gegenüber dem Vorjahr Anstieg um 5,5 %, österreichischer Durchschnitt lag bei 3,7 %) ist es notwendig, dass die öffentliche Hand eingreift.

Die Schaffung eines Kautionsfonds nach sozialen Kriterien dürfte ein geeigneter Weg sein. Nach diesem Modell übernehmen Stadt (Land), karitative Organisationen für sozial schwächere Wohnungswerberinnen und Wohnungswerber gegenüber dem Vermieter statt einer sofort zu zahlenden Kaution eine Bürgschaft in diesem Ausmaß. Die Höhe dieser Bürgschaft darf eine noch festzusetzende Höhe nicht überschreiten (höchstens 3 Monatsmieten).

Der Vorteil dabei: Vermieter können sich auf einen seriösen Bürgen verlassen und es muss kein sofortiger Geldfluss erfolgen.

Namens der KPÖ-Fraktion stelle ich deshalb folgenden Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt im Sinne des Motivenberichtes für die Schaffung eines Kautionsfonds zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen ein.

Grundstücksumwidmung

Antrag von Gemeinderat Klubobmann Sepp Schmalhardt

Die Siedlung in der südlichen Neuholdaugasse beherbergt viele Kinder und Jugendliche. Das Grundstück Nr. 2159 ist derzeit noch ein unbebauter Acker, das allerdings schon als WA (Allgemeines Wohngebiet) mit einer Dichte von 0,2 bis 0,8 ausgewiesen ist.

Wenn direkt an die bestehende Siedlung eine weitere in gleicher Dichte angebaut wird, können wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass die derzeitigen Probleme zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der bestehenden Siedlung potenziert werden.

Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Graz beauftragt die zuständigen Abteilungen, den Teil des Grundstücks 2159 in der KG Jakomini und KG Liebenau, der an die bestehende Siedlung angrenzt, als Sport-, Spiel- bzw. Parkfläche umzuwidmen, oder die Bebauungsdichte so zu regulieren und einem künftigen Projektträger solcher Maßen Auflagen zu erteilen, dass eine Park-, Sport- und Spielfläche in angemessenem Ausmaß entstehen kann.

Anwohnerparkplätze

Antrag von Gemeinderat Johann Slamanig

Der Verkehrsplanung der Stadt Graz ist bekannt, dass die Wienerberger Siedlung in St. Peter als autofreie Siedlung errichtet wurde. Obwohl sie jetzt durch die Linie 6 hervorragend erschlossen wird, sind die nicht vorhandenen Stellplätze für die Anwohner ein riesiges Problem.

Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag:

Der Gemeinderat beauftragt die zuständigen Stellen der Stadt Graz mit einer Bedarfserhebung für den ruhenden Verkehr im Gebiet Peterstalstraße, Prof.-Franz-Spath-Ring, Breitenweg und St. Peter-Pfarrweg. Die GPG (Grazer Parkraummanagement Gesellschaft) wird ersucht, geeignete Grundstücke zur Errichtung von Anwohnerparkplätzen ausfindig zu machen.

Ursprungweg - Einbeziehung von Anreinern in Verkehrsmaßnahmen

Antrag von Gemeinderätin Gertrude Schloffer

Am Ursprungweg zwischen Geißlergasse und Zelinkagasse  im Bezirk Andritz gibt es immer wieder kritische Situationen im Straßenverkehr. Dieses Straßenstück wird sehr stark von Schülern, Eltern mit Kleinkindern und mit Kinderwägen, von Spaziergängern mit Hunden, Radfahrern und von Kraftfahrzeugen jeglicher Art benützt.

Aber auch die diversen Müllabfuhr-LKW´s haben wegen der dort parkenden Autos so ihre Probleme. Daher wünschen sich die Anrainer für dieses Straßenstück ein Fahrverbot - mit Ausnahme der Müllabfuhr. Auf alle Fälle wollen sie in die Gespräche über die dort notwendigen Verkehrsmaßnahmen einbezogen werden.

Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag:

Die zuständige Fachabteilung wird beauftragt, die Anrainer in Besprechungen über Verkehsmaßnahmen am Ursprungweg einzubeziehen und zu einem Lokalaugenschein einzuladen.

Erhalt der Bäume in der Justizanstalt Karlau

Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Mag. Ulrike Taberhofer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Justizanstalt Karlau soll umgebaut werden. Aus diesem Grund sind drei Bäume im Eingangsbereich in Gefahr. Sie sind über 30 Jahre alt und da zwei von ihnen exotischer Herkunft sind, nämlich chinesische Blauglockenbäume, sind sie besonders schützenswert. In diesem Zusammenhang bin ich ersucht worden, den Protest der GLB-Exekutive Sektion Justizwache aufzugreifen und das Problem auch im Gemeinderat einzubringen.

Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage: Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen anzuweisen, entsprechend der Baumschutzverordnung den Erhalt der Bäume zu sichern?

Unbeantwortete Anfragen

Anfrage an den Bürgermeister von Gemeinderätin Lisbeth Zeiler

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vor mittlerweile über einem Jahr, im April 2006, bat ich Sie, mir mitzuteilen, ob Gastgärten auf öffentlichem Grund, welche nach den Bestimmungen des § 112 Abs. 3 GewO betrieben werden, auch einer gewerberechtlichen Genehmigungspflicht nach § 74 GewO unterliegen, oder ob für den Betrieb eines Gastgartens auf öffentlichem Gut vom Betreiber lediglich eine straßenrechtliche Bewilligung (Straßenamt) erforderlich ist.

Ebenso bat ich Sie, mir bitte jene gesetzliche Bestimmung zu nennen, auf Grund welcher die erforderlichen Abräumarbeiten in Gastgärten im unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der täglichen Offenhaltezeit erfolgen dürfen.

Auf beide Fragen erhielt ich nie eine Antwort.

Ebensowenig erhielt ich eine Antwort auf meinen Antrag betreffend Erhebungs- und Ermittlungsverfahren bei Gastgärten. Die Dringlichkeit wurde seinerzeit mit dem Hinweis, dass schon am nächsten Tag eine Arbeitsbesprechung sei, nicht zuerkannt. Etwa zwei Monate nach meiner Antragstellung wurde eine Verordnung zu den Öffnungszeiten von Gastgärten erlassen, die in keiner Weise auf die ungeklärten rechtlichen Fragen einging, die eben auch bis heute unbeantwortet geblieben sind. Etwas irritiert war ich über ein Schreiben vom März diesen Jahres, dass mir als "Zusatzinformation" mitteilte, "dass der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz eine Verordnung bezüglich der Öffnungszeiten für Gastgärten bereits beschlossen hat." Wohlgemerkt: Ein knappes Jahr nach Erlassung der Verordnung. Und ganz so, als hätte ich den Antrag nach Erlassung der Verordnung gestellt.

Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage:

Welche Vorgangsweise schlagen Sie mir vor, um Antworten auf meine Fragen zu bekommen?

Kovac-Halle in der Alten Poststraße in Puntigam

Zusatzantrag zum Gemeinderatsstück A8 - 21515/06 - 18 von Gemeinderat Klubobmann Sepp Schmalhardt

Namens der Gemeinderatsfraktion der KPÖ stelle ich folgenden Zusatzantrag:

3) Zusätzlich wird die Grazer Bau- und Grünlandsicherungsgesellschaft mbH beauftragt, in Verhandlungen mit der P.Kovac & Co GmbH eine Lösung für das Gesamtareal an der Alten Poststraße anzustreben, die eine Absiedelung des gesamten eisenbearbeitenden Betriebs von diesem Standort sowie eine die Umgebung lärm- und schwerverkehrsmäßig entlastende Folgenutzung ermöglicht. Über das Ergebnis dieser Bemühungen ist der Gemeinderat spätestens im Oktober dieses Jahres zu informieren.

Veröffentlicht: 29. Juni 2007

Gemeinderat Graz: