Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2006

Anträge der KPÖ Gemeinderatsfraktion

Gemeinderätin: Ina Bergmann

Dringlicher Antrag an den Gemeinderat

(gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Petition an die Steiermärkische Landesregierung Wiederaufnahme der Kindererholung als sozialer Dienst im Rahmen des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes

Kindererholungsaktionen haben in der Steiermark und in Besonderen in Graz seit 1946 eine große Bedeutung für Kinder aus sozial benachteiligten Familien.

In den Nachkriegsjahren stand im Vordergrund vor allem die Unterernährung der Kinder zu bekämpfen. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Anforderungen an eine Kindererholungsaktion grundlegend geändert. Was jedoch geblieben ist, ist die unbestrittene Notwendigkeit dieser Einrichtungen.

Ein Erholungsaufenthalt für Kinder ist in der heutigen Zeit ein wichtiger Faktor, damit Kinder den täglichen Stress in einer an Informationen überquellenden Gesellschaft besser bewerkstelligen können.

In der UNO Kinderrechtskonvention ist unter anderem folgender Passus veranktert: Jedes Kind hat ein Recht auf Erholung. Österreich hat diese Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Leider wird dieses Recht bei uns für immer mehr Kinder eingeschränkt.

In der Vergangenheit wurden diese Aktionen zum Großteil von Krankenkassen, Gemeinden, der Jugendwohlfahrt, Sozialhilfeverbänden, dem Land Steiermark, Betriebsräten, der Arbeiterkammer, Versicherungen u.a. aktiv in Form von Zuschüssen an die Eltern unterstützt. Vor 5 Jahren haben die Krankenkassen (bis auf wenige Ausnahmen) diese Leistungen zur Gesundheitsprävention vollständig gestrichen. Im Anschluss wurden auch zahlreiche andere Zuschüsse ersatzlos gestrichen.

Das Land Steiermark hat vor drei Jahren die Förderung massiv gekürzt, so dass teilweise die Preise für die Aufenthalte nicht mehr gestützt werden konnten. Die Folge war, dass Erholungsturnusse wesentlich teurer wurden und es immer weniger Zuschüsse gab. Für viele Kinder aus sozial benachteiligten Familien war daher ein Ferienaufenthalt nicht mehr möglich. aber nicht nur Kinder aus sozial bedürftigen Familien sind betroffen, auch für Familien aus der Mittelschicht ist dies ohne Zuschüsse kaum mehr finanzierbar.

Die Stadt GHraz hat in den vergangenen Jahrzehnten Kindererholungsaktionen immer unterstützt. Auch für das Jahr 2006 wurden die Mittel trotz massiever Einsparungsmaßßnahmen nicht eingeschränkt sondern noch erhöht.

Trotzdem werden wir heute ein Stück beschließen, das für viele Eltern und Kinder wieder Nachteile mit sich bringen wird.

Wieder ist der Fall so gelagert, dass auf Grund der Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes 2004 mehr Kosten für die Stadt entstehen und sich das Land Steiermark aus der Finazierung herausnimmt.

Eib dieser Novellierung wurde die Kindererholung als sozialer Dienst bei Vorliegen eienr entsprechenden Jugendwohlfahrtsindiktation herausgenommen. Das heißt: Für ca. 200 Grazer Kinder wird es keine Förderung von Seiten des Landes geben. Diese hätte ein Ausmaß von ? 150.000,- gehabt.

Deshalb stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag:

Der Gemeinderat möge in einer schriftlichen Petition die steiermärkische Landesregierung ersuchen, die Kindererholung im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes wieder als sozialen Dienst bei Vorliegen einer entsprechenden Jugendwohlfahrtsindikation aufzunehmen und Finanzmittel aus dem Jugendwohlfahrtstopf für besonders gefährdete Kinder zur Verfügung zu stellen.

Gemeinderat: Johann Slamanig

Antrag: Schutzweg Peter-Rosegger-Straße

Schutzwege an stark frequentierten Straßen sind für kleine Kinder nicht mehr wirkliche Schutzwege. Tatsächlich häufen sich Unfälle mit Kindern auch bei uns in erschreckender Weise. In der Peter-Rosegger-Straße kommt es an der Kreuzung zur Abstallerstraße sehr häufig zu gefährlichen Situationen. Die besorgten Eltern fragen sich daher zurecht, was noch geschehen muss, damit die Stadt Graz an dieser Kreuzung eine Druckknopfanlage zur Erhöhung der Verkehrssicherheit installiert?

Namens der KPÖ-Fraktion stelle ich deshalb folgendne Antrag:

Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, unverzüglich zu prüfen, warum es an der Kreuzung Peter-Rosegger-Straße/Abstallergasse immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt und der Schutzweg für Kinder nicht wirklich sicher ist. Außerdem soll die Errichtung einer Druckknopfampelanlage zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden.

Gemeinderat: Hubert Reiter

Anfrage an den Bürgermeister: Weiterverwendung der Hausbriefkästen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die gesetzliche Verpflichtung für die Hauseigentümer, bis Juli 2006 EU-konforme Hausbriefkästen anzubringen, hat nicht nur finanzielle Belastungen gebracht, sondern in der Öffentlichkeit auch zu Diskussionen über die Problematik der Wahrung des Postgeheimnisses geführt.

Nun hat sich herausgestellt, dass es rein rechtlich zulässig ist, die alten Hausbriefkästen der Post neben den "neuen" Hausbrieffachanlagen hängen zu lassen, weil den Anforderungen des § 14 des Postgesetzes Genüge getan wird.

Was bedeutet das? Die neuen Hausbriefkästen sind beispielsweise so konstruiert, dass Sendungen wie Versandhauskataloge nicht eingeworfen werden können. Diese Poststücke müssen deshalb auf dem Postamt hinterlegt und vom Kunden abgeholt werden. Das bedeutet für alle Beteiligten einen großen Mehraufwand.

Wenn nun - dort, wo es räumlich möglich ist - die alten Hausbriefkästen nicht abmoniert werden und neben den neuen EU-Briefkästen bestehen bleiben, wäre allen Beteiligten gedient.

Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister folgende Anfrage:

Sind Sie bereit, die Hausverwaltungen, die Wohnungsgenossenschaften und die Öffentlichkeit über diese rechtlich einwandfreie Möglichkeit zu informieren, die alten Hausbriefkästen bestehen zu lassen?

Fragestunde: Kosten der Grazer Bonus-Card

An Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg von Gemeinderätin Ina Bergmann

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

Die Grazer Handeslmarketing GmbH wurde im Jahr 2004 als Nachfolgerin der Grazer Innenstadtinitiative (InIn) gegründet. Die InIn war damals negativ in den Schlagzeilen der Medien und auch im Grazer Gemeinderat ein Gesprächsthema. Sie kostete der Stadt Graz in Form von hohen Subventionen und Haftungsübernahmen sehr viel Geld. Der Stadtrechnungshof, der Kontrollausschuss sowie die Gerichte waren mit dem Fall beschäftigt. Mit der Handelsmarketing GmbH wollte der Gemeinderat auch in Zukunft etwas für die Handelsunternehmen der Stadt tun und vor allem war das Thema Arbeitsplatzerhaltung und Beschaffung von Arbeitsplätzen der znetale Inhalt der Diskussionen im Gemeinderat.

Die Handeslmarketin GmbH wurde noch im Herbst 2004 mit einem "Jahresbudget" von ? 850.000,-- für 3 Monate ausgestattet und dieselbe Summe wurde für 2005 zur Verfügung gestellt. Der Aufgabenbereich wurde von der Grazer Innenstadt auch auf alle Grazer Stadtbezirke ausgeweitet.

Im Jahr 2005 wurde die "Grazer Bonuns Card" eingeführt. Laut Berichten wurde diese Card nur schleppend von der Grazer Geschäftswelt angenommen. Mit einem riesigen Werbeaufwand in den Medien und mittels Veranstaltungen wurde versucht, die "Grazer Bonus Card" in Schwung zu bringen und nicht nur Kleinbetreibe dafür zu gewinnen.

Jetzt ist ein Jahr (mit Weihnachtsgeschäft) vergangen und man sollte den Erfolg dieser Aktion prüfen.

Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Frage:

Welche Kosten entstanden der Stadt Graz bisher für eine "Grazer Bonus Card"?

Fragestunde: Straßenpolizeiliche Bewilligung für Gastgärten

Gemeinderätin Lisbeth Zeiler

An Herrn Stadtrat DI Dr. Gerhard Rüsch

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

Vor wenigen Tagen wurden vom Straßenamt die ersten Bescheide zur straßenpolizeilichen Bewilligung von Gastgärten für 2006 ausgestellt.

Darin wird für die Zeit von 15.6. bis 15.9. eine Offenhaltezeit von 08:00 Uhr bis 23:30 Uhr festgesetzt. Dies entspricht nicht der derzeit gültigen Rechtslage. Derzeit gilt nur die Gewerbeordnung, die für Gastgärten auf öffentlichem Grund eine Öffnungszeit vis höchstens 23.00 Uhr erlaubt (§112 Abs. 3).

Was eine allfällige Verlängerung der Offenhaltezeit betrifft, führt Bundesminister Bartenstein in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 22. Sept. 2005 aus:

"(...) die Gemeinde hat vor der Erlassung einer Betriebszeitenverordnung für Gastgärten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Sonderregelung gegeben sind. Sind unzumutbare oder gesundheitsgefährdende Lärmbelästigungen zu erwarten, ist die Verlängerung der Betriebszeiten nicht gerechtfertigt. Entstehen durch den Betrieb von Gastgärten während der gesetzlich determinierten Betriebszeiten in einem bestimmten Gebiet der Gemeinde unzumutbare Lärmbelästigungen, hat die Gemeinde die Handhabe, die Betriebszeiten zu verkürzen."

Zur Zumutbarkeit und Gesundheitsgefährdung liegen siet Jahren entsprechende Gutachten und Stellungnahmen vor, welche die Gefährdung belegen. Falls diese in Ihrem Büro nicht mehr auffindbar sein sollten, kann ich sie Ihnen gerne erneut zur Verfügung stellen.

Ich zitiere weiter aus den neuen Bescheiden:
"Die erforderlichen Abräumarbeiten haben im unmittelbaren Anschluss daran so zu erfolgen, dass es zu keiner Lärmbelästigung kommt und dürfen nicht länger als max. 20 Minuten dauern."

Es ist unmöglich, Abräumarbeiten so leise durchzuführen. Aber das ist auch irrelevant, denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilt dazu in einem Schreiben vom 28. Mai 2003 mit:

"Es wird ho. davon ausgegangen, dass auch Abräumarbeiten dem "Betrieb" eines Gastgartens hinzuzurechnen sind und daher innerhalb der zulässigen Zeiten erfolgen müssen. Eine zusätzliche Toleranzgrenze gibt es nicht."

Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat folgende Frage:

Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die bisher erteilten Bescheide der geltenen Rechtslagen entsprechend korrigiert werden? Das heißt:

1. dass auch für die Zeit vomn 15.6. bis 15.9. die Sperrstunde gemäß der Gewerbeordnung auf 23:00 Uhr festgelegt wird.

2. dass die Abräumarbeiten innerhalb der Offenhaltezeit zu erfolgen haben.

Gemeinderätin: Gertrude Schloffer

Fragestunde: Zukunft des Puchmuseums

An Herrn Stadtrat Werner Miedl

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

Seit meiner letzten Anfrage im März des Vorjahres ist es um das Puchmuseum recht still geworden, was die Verhandlungen um den Weiterbestand dieser wichtigen Einrichtung betrifft.

Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende Frage:

Mit wem wird zur Zeit in dieser Angelegenheit verhandelt bzw. mit wem werden Gespräche geführt und wie ist zur Zeit der Stadt der Verhandlungen mit dem Ziel, dass das Puchmuseum in Graz bleiben kann?

Veröffentlicht: 20. Januar 2006

Gemeinderat Graz: