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Gemeindepolitiker wollen bis zu 1000 Euro mehr im Monat

KPÖ stimmt als einzige Partei gegen Geldregen für Politiker

Sowohl der schwarze Gemeindebund als auch der rote Städtebund sind sich einige: Monatlich sollen die steirischen Bürgermeister um bis zu 1000 Euro mehr bekommen. Die KPÖ leistet als einzige Partei Widerstand gegen diesen Plan.



Die Bezüge der Bürgermeister



Das Einkommen der Bürgermeister wird festgelegt im Steiermärkischen Gemeinde-Bezügegesetz, § 2, Ausgangsbetrag:

 (1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe der Gemeinden richtet  sich nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von  Bezügen öffentlicher Funktionäre.

 

Der Ausgangsbetrag wird vom (Bundes-)Rechnungshof jährlich festgelegt, dzt. 8.023,60 Euro.

 

 § 6 (1), Bezug des Bürgermeisters:

(1) Den Bürgermeistern gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2 Abs. 1:

in Gemeinden bis 500 Einw. 18 %

in Gemeinden von 501 bis 1.000 Einw. 22 %

in Gemeinden von 1.001 bis 2.000 Einw. 26 %

in Gemeinden von 2.001 bis 3.000 Einw. 31 %

in Gemeinden von 3.001 bis 5.000 Einw. 34 %

in Gemeinden von 5.001 bis 7.000 Einw. 44 %

in Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einw. 52 %

in Gemeinden von 10.001 bis 20.000 Einw. 65 %

in Gemeinden über 20.000 Einw. 85 %

 

 

Beispiel 1: Mürzzuschlag, Judenburg, Leibnitz, Trofaiach, Weiz… (7001 bis 10.000 EW):
 52 % von 8.023,60 sind 8.023,60 x 0,52 = 4.172,27 / 4.243,20 / 4.814,40 Euro.

 

Beispiel 2: Knittelfeld, Deutschlandsberg, Voitsberg, Bruck/Mur… 10.001 bis 20.000 EW:

 65 % von 8.023,60 sind 8.023,60 x 0,65 = 5.215.34 Euro / 5.304,00 / 5.793,60 Euro.

 

Beispiel 3: Leoben, Kapfenberg: über 20.000 EW:
 85 % von 8.023,60 sind 8.023,60 x 0,85 = 6.820,06 Euro / 6.936,00 / 7.344,00 Euro.

 

* derzeitiges Einkommen

* Einkommen ab 1. Juli 2008

* Vorschlag von Städtebund/Gemeindebund

 

 

Zusatzbestimmung: § 6 (1), Bezug des Bürgermeisters:

(2) Wenn in einer Gemeinde auf Grund der besonderen Aufgabenstellung in wirtschaftlicher, kultureller, sozialer oder sonstiger Hinsicht eine erhöhte Arbeitsbelastung anfällt, kann der Gemeinderat in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern durch Beschluss den Bezug gemäß Abs. 1 um 25 % erhöhen.

30. Mai 2009