Gemeindefusion Voitsberg-Bärnbach: Was passiert mit Ergebnis der Befragung?

KPÖ-Gemeinderätin Hilde Tragler: „Nur Volksrechtegesetz garantiert Umsetzung von BürgerInnenwillen.“

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Voitsberg und Bärnbach wollen durch eine Fusion beider Städte zur fünftgrößten Gemeinde der Steiermark werden. Aufgrund der vehementen Forderung, nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg zu fusionieren, soll nun von 22. bis 24. November eine Bürgerbefragung stattfinden. Allerdings wird diese nicht auf Basis des steiermärkischen Volksrechtegesetzes abgehalten.

„Das Volksrechtegesetz würde einen gesetzlichen Rahmen für eine solche Befragung liefern“, erklärt die Voitsberger KPÖ-Gemeinderätin Hilde Tragler. Ablauf der Abstimmung und Umgang mit dem Ergebnis wären dadurch klar geregelt, bei der angestrebten Bürgerbefragung sei das nicht der Fall. „Es ist wichtig, dass für die Bevölkerung bei einer so wichtigen Entscheidung keine Fragen offen bleiben“, so Tragler. Das Volksrechtegesetz würde etwa auch die Möglichkeit einer verbindlichen Volksabstimmung vorsehen. Was aber passiert mit dem Ergebnis der Bürgerbefragung, wenn es dafür keine gesetzlichen Vorgaben gibt?

Irritiert zeigt sich die KPÖ nicht nur darüber, dass es keinen gesetzlichen Rahmen für die anberaumte Befragung gibt. Auch sei die Entscheidung darüber nicht im Gemeinderat getroffen worden. Hilde Tragler: „Bei einer solch weitreichenden Entscheidung muss man die BürgerInnen und die geltenden Gesetze ernst nehmen, damit man größtmögliche Verbindlichkeit herstellt. Es ist unklar, wie genau bei dieser Befragung mit dem Ergebnis umgegangen wird.“

Die KPÖ befürchtet, dass durch die Gemeindefusion ein Vorwand geliefert werden könnte, kommunale Infrastruktur stillzulegen, Schulen zu schließen und das Angebot für die Gemeindebürgerinnen und -bürger zurückzufahren.

Veröffentlicht: 31. Oktober 2018