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Gefährliche Entwicklung beim Notarztdienst

KPÖ reagiert mit „Dringlicher“ an Voves

In einem Brief warnte die „Arbeitsgemeinschaft für Notfallmedizin“ am 10. Dezember vor einer drohenden Privatisierung des steirischen Notarztwesens. Aus Kostengründen denken KAGes und Landesregierung daran, den bei der KAGes und der Med-Uni Graz angesiedelten Notarztdienst einer privaten Organisation zu übertragen.

Das bestehende System funktioniert medizinisch sehr gut und hat den Vorteil, dass die Notärzte/Notärztinnen in das Krankenhaussystem eingebunden sind. Dadurch sind die nötigen Fallzahlen gegeben, welche die hohe Qualität des Notarztdienstes sichern. Bisher haben die Notärztinnen und Notärzte ihren Dienst zusätzlich zu ihrem normalen Journaldienst (max. 72 h/Woche) als Bereitschaftsdienst geleistet. Sie überschreiten damit aber häufig die gesetzliche Höchstarbeitszeit und die geltenden Ruhezeitbestimmungen. Würde der Notarztdienst arbeitsrechtlich einwandfrei organisiert werden, wären zusätzliche Stellen notwendig.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Diesen Kostenfaktor scheuen das Land bzw. die KAGes und planen daher, das Notarztwesen gänzlich aus dem öffentlichen Bereich auszugliedern. Das Land stiehlt sich einmal mehr aus seiner Verantwortung. Das Notarztwesen ist das denkbar ungeeignetste Feld für die Budgetexperimente von Voves und Schützenhöfer. Wir hoffen, mit der Dringlichen Anfrage dazu beitragen zu können, dass diese folgenreichen Pläne nicht stillschweigend durchgepeitscht werden.“

Eine Ausgliederung würde an der schwierigen arbeitsrechtlichen Situation nichts ändern: Die Gebietskrankenkasse hat erst vor einigen Jahren klargestellt, dass die notärztliche Tätigkeit nicht im Rahmen eines freien Dienstvertrages, sondern aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nur im Rahmen einer Anstellung erfolgen darf. Auch bei einer etwaigen Anstellung durch einen privaten Träger müssten die Arbeits- und Ruhezeiten korrekterweise zusammengerechnet werden. Bei einer Vollzeittätigkeit an einer Klinik ist daher eine zusätzliche Tätigkeit als Notarzt/Notärztin auch bei einem privaten Träger rechtlich gar nicht möglich.

Deshalb besteht die reale Gefahr, dass in Zukunft im Bedarfsfall weniger hochqualifizierte Notärzte und Notärztinnen zur Verfügung stehen! Die KPÖ richtet daher in der Landtagssitzung am 17. Dezember eine Dringliche Anfrage an LH Voves als zuständiges Regierungsmitglied. Darin thematisiert die KPÖ auch die arbeitsrechtlichen Aspekte der geplanten Ausgliederung.

Veröffentlicht: 13. Dezember 2013

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