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EU kriminalisiert Tierschutz und Umweltschutz

Für sofortige Freilassung der widerrechtlich inhaftierten Tierschützer!

Zehn TierrechtsaktivistInnen wurden am 21. Mai frühmorgens teilweise mit gezogener Waffe von WEGA-Beamten aus ihren Betten gerissen, ihre Wohnungen durch Hausdurchsuchungen verwüstet und anschließend über sie Untersuchungshaft verhängt.

Vorgeworfen wird den AktivistInnen eine nicht näher belegte Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation nach Paragraph 278a. 10 Tierrechts-Aktivisten sind seither eingesperrt – ohne konkreten Tatvorwurf, unter Verwehrung der Akteneinsicht für die Gefangenen und ihre VerteidigerInnen.  Das ist eine rechtsstaatliche Ungeheuerlichkeit und die Werkstatt Frieden & Solidarität fordert die sofortige Freilassung der politischen AktivistInnen.

Die zunehmende Kriminialisierung politisch engagierter Menschen ist freilich kein Zufall. Im Jahr 2007 wurden Gentechnik-Gegner, die in Portugal Genmais-Pflanzen umgeknickt und ausgerissen hatte, von Europol als „terroristisch“ eingestuft. Hintergrund sind die seit 2001 vom EU-Rat vorgenommenen „Aktionspläne gegen Terrorismus“.

Dabei haben sich die EU-Innenminister darauf verständigt, dass unter „Terrorismus“alle Delikte„eines Individuums oder einer Gruppe“fallen, die „gegen einen oder mehrere Staaten, ihre Institutionen oder die Bevölkerung gerichtet sind“, sofern sie „beabsichtigen, eine Bevölkerung ernsthaft zu bedrohen oder Behörden oder eine internationale Organisation dazu zu zwingen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, oder die fundamentalen politischen, verfassungsgemäßen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation zu destabilisieren…“Weiters gilt als„terroristisch“die „schwere Beschädigung an staatlichen oder öffentlichen Einrichtungen, einem Transportsystem, einer Infrastruktur… einem öffentlichen Platz oder einem Privateigentum zu verursachen, wodurch Menschenleben gefährdet oder ein beträchtlicher wirtschaftlichen Schaden
hervorgerufen werden kann.“(zit. nach Tagesschau, 9.2.2004).

Regierung und Parlament haben in Österreich diese EU-Vorgaben durch die Novellierung des Strafgesetzbuches im Jahr 2002 umgesetzt und nahezu wortident in den veränderten § 278 ff. StGBgegossen. Die Formulierungen sind so vage, dass damit gesellschaftspolitisches Engagement leicht kriminalisiert und mit hohen Strafen belegt werden kann. Nach dem § 278 StGB könnte heute eine Aktion wie die Besetzung der Hainburger Au im Jahr 1984 als „terroristische Straftat“ verfolgt werden.

Mit dem EU-Reformvertrag, über den der österreichischen Bevölkerung eine Volksabstimmung verweigert wurde, soll der sog. militärische „Antiterrorkampf“ nach außen und innen sogar in Verfassungsrang erhoben werden. Die Möglichkeit, die Überwachung der BürgerInnen zu verschärfen, wird durch diesen EU-Vertrag weiter erleichtert.

Dem wachsenden Unmut der Bevölkerung gegenüber der Politik des Establishments wird von oben mit wachsendem Demokratieentzug, Repression und Überwachung begegnet. Heute werden Tierrechts-AktivistInnen kriminalisiert, morgen trifft es FriedensaktivistInnen, UmweltschützerInnen und GewerkschafterInnen. Der Anschlag auf die Tierrechts-AktivistInnen (be-)trifft alle, die sich politisch engagieren. Es ist ein Anschlag auf Demokratie und Rechtsstaat. Das können wir nicht hinnehmen!

Wir fordern daher:

Sofortige Freilassung der widerrechtlich inhaftierten Tierrechts-AktivistInnen!

Wirksame Maßnahmen für Tier und Umweltschutz!

Demokratieverträgliche Neufassung der § 278 StGB!





Zum Nachlesen: Tierschutzaktivisten in der Steiermark

Verein Tier WeGe

17. Juni 2008