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Die verschwundenen Kinder

KPÖ fordert: Frühere staatliche Obsorge für unbegleitete Flüchtlingskinder

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Bis zum Beginn des Asylverfahrens, sind Kinder und Jugendliche monatelang auf sich alleine gestellt. 2020 sind in Österreich mehr als die Hälfte verschwunden.

In den Jahren 2015 und 2016 sind laut Europol 10.000 Kinder und Jugendliche auf den damaligen Fluchtrouten spurlos verschwunden. Zwischen 2018 und 2020 wurden in der EU 18.292 unbegleitete Kinder und Jugendliche als vermisst gemeldet, nachdem sie in staatlicher Obhut waren. Auch in Österreich sind laut parlamentarischer Anfrage 2020 mehr als die Hälfte aller unbegleiteten Kinder und Jugendlichen verschwunden, bevor sie zu einem Asylverfahren zugelassen wurden.

Das Problem: Geflüchtete Kinder erhalten in Österreich erst Obsorge durch staatliche Kinder- und Jugendhilfen mit Zulassung zum Asylverfahren. Die Monate davor ist das Innenministerium zuständig, das die Kinder und Jugendlichen im Grunde sich selbst überlassen. „Es sollte doch selbstverständlich sein, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche vom Staat geschützt und betreut werden, sobald sie hier sind“, so Gemeinderätin Elke Heinrichs.

Die klare Forderung von Experten lautet, dass eine eindeutige und bundesweite Regelung geschaffen werden soll, dass Jugendhilfeträger von Anfang verpflichtet sind, die Obsorge für unbegleitete Kinder zu übernehmen. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass es soweit kommt, dass Kinder versuchen andere Wege zu gehen und dabei in Gefahr laufen, Opfer von Menschen- oder Organhandel zu werden“, sagt Heinrichs.

Veröffentlicht: 20. April 2021

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