Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Corona-Krise: Bund darf Gemeinden finanziell nicht im Regen stehen lassen!

Allein Graz entgehen heuer 100 Mio. Euro Einnahmen – Hilfe vom Bund dringend notwendig!

GELD.jpg.png
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen Corona auf die Städte und Gemeinden hat, erläutert KPÖ-Klubobmann Manfred Eber am Beispiel Graz.

Corona hat massive Auswirkungen – auf die Menschen, und auch auf die Finanzen der Stadt Graz. Schon jetzt gibt es einen massiven Einnahmenentfall bei den Ertragsanteilen des Bundes und bei den Kommunalsteuern. Der Verlust für die Stadt Graz beläuft sich in diesen beiden Bereichen voraussichtlich auf rund 56 Millionen Euro. Ob die prognostizierten Verluste bei der Kommunalsteuer – kalkuliert wird mit minus 16 Millionen – halten, wird sich zeigen. Das Problem dabei ist, dass unsicher ist, ob alle Betriebe die Kurzarbeit richtig abgerechnet haben oder ob es hier noch zu Rückverrechnungen kommt.

Mit hohen Einnahmenverlusten hat Graz auch im Bereich der städtischen Beteiligungen zu kämpfen. Sowohl bei den Holding Graz Linien als auch beim Flughafen und der Werbefirma Ankünder sind Einbrüche in Millionenhöhe gegenüber dem Vorjahr zu erwarten – ganz zu schweigen von der Messe Graz mitsamt der Stadthalle und dem Stadion Liebenau. Die Veranstaltungen in diesen Bereichen gingen gegen Null. In Summe werden in diesen Bereichen wohl 30 Millionen fehlen.

Dazu kommen zusätzliche Aufwendungen für städtische Hilfspakete und weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona: Zehn Millionen Euro kostete der Stadt Graz die wochenlange Aussetzung der Einhebung der Parkgebühren, die Aussetzung der Gebühren für Bauernmärkte, Veranstaltungen, Gastgärten, Mietnachlässe für Unternehmen in stadteigenen Gebäuden, aber auch notwendiges zusätzliches Personal und Hardware fürs "Contact Tracing".

In Summe fehlen der Stadt Graz also knapp 100 Millionen Euro.
 

Der Bund stellt nun, wie medial berichtet, eine Milliarde Euro für die Gemeinden zur Verfügung, allerdings als 50-Prozent-Förderung für Investitionen der Gemeinden. Für Graz wird davon ein Anteil von etwa 36 Millionen entfallen. Das Land Steiermark stellt zusätzliche Förderungen in Höhe von 25 Prozent zur Verfügung.

So erfreulich diese Zusagen sind, so kompliziert wird wohl deren Abwicklung. Unterschiedliche Förderungsrichtlinien von Bund und Land stellen die Städte und Gemeinden vor Herausforderungen. Vor allem aber müssen die Kommunen immer noch einen Teil der Investitionen aus eigener Kraft aufbringen. Für Graz mag dies ein vergleichsweise kleineres Problem sein – für Gemeinden, die mit massiver Abwanderung und damit verbundenen strukturellen Finanzproblemen zu kämpfen haben, ist aber wohl selbst dieser Rest-Eigenanteil nicht stemmbar.

Was nicht vergessen werden darf: Mit dem "Konjunkturstärkungspaket", das im Juli einstimmig im Nationalrat verabschiedet wurde, verlieren die Gemeinden über eine Milliarde Euro. Somit zahlen sich die Gemeinden das Investitionspaket des Bundes praktisch selbst.

In einer Stellungnahme des österreichischen Städtebundes weist der Wiener Bürgermeister darauf hin, dass die Städte und Gemeinden einen enormen Beitrag in der momentanen Krisensituation leisten: "Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, aber auch soziale Dienste, Pflege und Verkehr [...] tragen dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Alltag in dieser schwierigen Zeit zumindest meistern können."

Gleichzeitig sind Städte und Gemeinden von manchen Hilfsprogrammen ausgeschlossen, etwa vom "Fixkostenzuschuss", den private Unternehmen erhalten, öffentliche aber nicht: „Die Ungleichbehandlung ist insbesondere dann evident, wenn kommunale Unternehmen am freien Markt in Konkurrenz zu privaten Unternehmen stehen. Das betrifft vor allem die Kurzarbeit und den Fixkostenzuschuss“, so der Städtebund. Dies stelle eine zusätzliche Hürde für Städte und Gemeinden dar, so der Städtebund.

Was es in unseren Augen dringend bräuchte, sind folgende vier Punkte:

  1. Keine Benachteiligung von öffentlichen Unternehmen und kommunalen Betrieben gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft
  2. Miteinbeziehung der Kommunen bei der Verteilung von Mitteln aus dem Europäischen Aufbauplan
  3. Zugang der Städte und Gemeinden zur ÖBFA – Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, um sich über Negativzinsen bzw. über günstige Konditionen zu refinanzieren.
  4. Einbeziehung von Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen in die Hilfsprogramme des Bundes, insbesondere den Fixkostenzuschuss

Auf Antrag der KPÖ in Graz wurde übrigens auch ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss erzielt, der ein Ende dieser aktuellen Ungleichbehandlung (Fixkostenzuschuss) fordert.


Notwendig ist jedenfalls ein Hilfspaket des Bundes für Städte und Gemeinden zur Sicherung des laufenden Betriebs. In der Vergangenheit wurden immer wieder Aufgaben des Bundes an die Gemeinden delegiert, ohne aber die finanziellen Mehrkosten abzugelten. Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung kommt zum Schluss, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Städte und Gemeinden im Jahr 2021 eher noch verschärfen als entspannen werden, und erachtet den Ausgleich der Mindereinnahmen durch den Bund als eine Selbstverständlich- und Notwendigkeit.

In dieser Frage ist nun der Zusammenhalt der Städte und Gemeinden erforderlich, um diese berechtigte Forderung gegenüber dem Bund durchzusetzen. Letztlich geht es nämlich darum, die Menschen in unseren Städten und Gemeinden den Umständen entsprechend gut durch die Krise zu begleiten und im vollen Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Dafür braucht es die nötigen finanziellen Mittel – und die Unterstützung des Bundes.
 

Eber-KPÖ-01.jpg

Manfred Eber ist Klubobmann der KPÖ Graz.
Kontakt: manfred.eber@stadt.graz.at
Telefon: 0699/12 18 42 01

Veröffentlicht: 12. November 2020

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.