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Call-Center in der Justizanstalt Graz-Karlau

GLBweist auf rechtlich fragwürdige Grundlage hin

Anrufe von Firmen, die einem am Telefon etwas verkaufen wollen, was man eigentlich gar nicht möchte (z.B. Lottospielgemeinschaften, Finanzdienstleistungen….) sind in Österreich illegal und deshalb eigentlich strengstens verboten!
Die Angestellten von Call Centern wissen dabei oft nicht, dass sie eigentlich Verbotenes tun und sich mit einem Fuß im Strafrecht befinden.
„Niemand darf in Österreich zu Werbezwecken angerufen werden, wenn er nicht vorher dazu seine Zustimmung gegeben hat“ so der Verein für Konsumentenschutz.
Lt. Justizministerium werden jährlich ca. 2500 Anzeigen wegen unerwünschter Werbung eingebracht, viele davon sogar mittels Gerichtsverfahren abgehandelt.
Die Strafen dafür bewegen sich im Strafrahmen bis zu ? 37.000,-!

Das Justizministerium erlaubt sich selbst aber sehr wohl, innerhalb seiner Justizanstalten Call Center einzurichten und zu führen, die genau diese verbotenen Verkaufsgeschäfte praktizieren. Strafgefangene werden dabei angehalten, für Privatfirmen die kuriosesten Dinge an den „Kunden“ zu bringen.
Die Gewerkschaft, der Gewerkschaftliche Linksblock und der Dienststellenausschuss der Justizanstalt Graz Karlau äußerten bei der Installierung des Call Centers in ihrer Anstalt größte gesetzliche, ethische und moralische Bedenken, welche von den Verantwortlichen aufgrund wirtschaftlichen Denkens ignoriert wurden.

Christian Sikora, KPÖ/GLB Exekutive Sektion Justizwache

Quelle: ORF ZIB v. 01.09.2007 u. Verein für Konsumentenschutz

5. September 2007