Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Bestrafung von Obdachlosen durch Landesgesetz stoppen!

Claudia Klimt-Weithaler kündigt Befragung von Landesrätin Kampus an

Nicht nur die Wohnbeihilfe wurde im vergangenen Jahr zum Nachteil der sozial Schwächsten drastisch reduziert. Auch bei der Mindestsicherung ist es zu Verschärfungen gekommen. Am härtesten treffen die neuen Regeln Obdachlose. Das Landesverwaltungsgericht hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben, das Land beruft dagegen. Die KPÖ ruft Landesrätin Kampus (SPÖ) auf, auf diese Einsparung auf Kosten der Ärmsten zu verzichten.

Ein Viertel der Mindestsicherung ist in der Steiermark für den Wohnbedarf reserviert, das sind im höchsten Fall 211 Euro pro Monat. Ein geringerer Wohnaufwand kommt in der Praxis selten vor. Wer darunter liegt, muss aufgrund einer Gesetzesänderung im Vorjahr auf Teile der Unterstützung verzichten. Betroffen sind vor allem Menschen, die in Notschlafstellen oder gar auf der Straße übernachten.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler kündigte eine Befragung der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) in der Landtagssitzung am 20. Juni an. Die KPÖ möchte, dass das Land künftig auf die Vollstreckung dieser Kürzung verzichtet: „Es ist einfach zynisch, jenen Menschen, die auf der Straße stehen, die Mindestsicherung zu kürzen, weil sie keine Miete bezahlen. Wie sollen die Betroffenen je wieder eine Unterkunft finden? Hier werden auf Kosten der Ärmsten kleine Beträge gespart, das ist der falsche Weg. Statt mit hohem Aufwand vor das Höchstgericht zu ziehen, sollte Landesrätin Kampus überlegen, wie sie diese Menschen bestmöglich unterstützen kann, eine Wohnung zu finden. Angesichts der zahlreichen Flops in der steirischen Sozialgesetzgebung muss auch die Frage gestattet sein, ob das Ressort wirklich in guten Händen ist“, so Klimt-Weithaler.

30. Mai 2017