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Bebauungen: Mehr Rechte für Anrainer:innen!

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Bei Bebauungen wird auf Anrainer:innen kaum Rücksicht genommen.
Foto: © moerschy

„Die Kritik kann ich zu hundert Prozent unterstützen. Das grundsätzliche Problem findet man in vielen Stadtteilen“, so Stadträtin Elke Kahr und verweist auf den offenen Brief (siehe unten) der Bevölkerung von St. Peter, Initiative für ein unverwechselbares Graz, SOKO Altstadt etc.. Der Brief zeigt anhand des Bebauungsplan des Zentrums von St. Peter die gesetzlichen Schwächen der städtischen Verbauung gnadenlos auf: Anstatt ein gesamt-städtebauliches Konzept unter Einbeziehung mehrere Faktoren zu verfolgen, rücken die Interessen der Bauinvestoren in den Mittelpunkt.

Die laut Flächenwidmungsplan (gegen den die KPÖ als einzige Partei gestimmt hat) vorgegebenen Bebauungsdichten werden im Regelfall bei Weitem überschritten und gleichzeitig wird keine Rücksicht auf historische Baustände, Charakteristik der Umgebung und den Erhalt/Schaffung von Grünflächen genommen. Stellungnahmen der ASVK werden ignoriert, genauso wie die von Anrainer:innen oder Bezirksrät:innen.

Ein wichtiger Punkt wäre unter anderem, die Rechte der direkten Anwohner:innen in den Bauverfahren zu stärken. Die derzeitigen Regelungen sehen lediglich Rechte in Sachen Lärmemission und Abstand vor“, so Kahr, die sich eine Stärkung und Ausweitung der Anrainer:innenrechte als unabdingbar sieht. Beispielsweise wäre eine Wiedereinführung der Möglichkeit Einspruch zu erheben, sobald die Bebauungsdichte überschritten wird, wünschenswert.

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Offener Brief der Bewohner:innen von St. Peter, der Initiative für ein unverwechselbares Graz, SOKO Altstadt etc.
pdf, 716.5K, 01-06-21

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Foto: © Silvana

Stadträtin Elke Kahr

Tel.: 0664 120 9 700
Mail: elke.kahr@stadt.graz.at

Veröffentlicht: 1. Juni 2021

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