Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Aufschiebung Erwachsenenschutzgesetz

Gemeinderätin Elke Heinrichs: „Größtmögliche Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung darf nicht unterbunden werden“

Bild-Erwachsenenschutz-2.jpg
Das Verschieben des Erwachsenenschutzgesetzes betrifft etwa 60.000 Menschen in Österreich. (c)www.band.at

Das Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes (die Handlungsfähigkeit von behinderten Menschen darf nicht mehr pauschal eingeschränkt werden) soll nun wieder auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

„2017 wurden Gesetz und Finanzierung einstimmig (!) im Parlament beschlossen, das Gesetz hätte ab 1. Juli in Kraft treten sollen“, ist für Gemeinderätin Elke Heinrichs die Empörung zahlreicher Betroffenen, Vereinen und Institutionen gerechtfertigt: Volksanwaltschaft, Diakonie, Lebenshilfe, SLIO (Selbstbestimmt Leben Österreich), sowie die Oppositionsparteien protestieren. „Die Tatsachen, dass einerseits der österreichische Behindertenrat in die Entscheidung nicht eingebunden war und anderseits die Ausrede des Justizministers, dass angeblich kein Geld dafür vorhanden sei, spricht Bände“, so Heinrichs. Die Startphase des Erwachsenenschutzgesetzes würde rund 9,5 Mio. Euro im Jahr veranschlagen – das entspricht 0,86% des Budgets des Justizministeriums.

„Offensichtlich haben die politisch Verantwortlichen im Bund vor, erst die nächste Staatenprüfung 2019 (Einhaltung UNO Konventionen) abzuwarten. Das allerdings auf dem Rücken von 60.000 besachwalteten Menschen“, meint Heinrichs.

 

Veröffentlicht: 7. März 2018

Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.