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Arbeitsmarkt: Vollzeitstellen statt Lohndumping!

Werner Murgg hinterfragt „zweiten Arbeitsmarkt“ und setzt sich für Lehrlingsfonds ein

Heute behandelte der steirische Landtag den Wirtschaftsbericht für das Jahr 2016. KPÖ-LAbg. Werner Murgg sprach in seiner Wortmeldung zwei Probleme an: die rückläufige Lehrlingszahl und das Lohndumping am sogenannten zweiten Arbeitsmarkt.

Die KPÖ brachte dazu zwei Anträge ein:

  • Einrichtung eines Lehrlingsfonds, um notwendige Lehrstellen zu schaffen und die Jugendlichen zu unterstützen, eine Lehre zu absolvieren.
  • Statt auf den „zweiten Arbeitsmarkt“ zu setzen, der Lohndumping befördert, im Rahmen der Beschäftigungsaktion der Bundesregierung 20.000 Vollzeitarbeitsplätze zu schaffen, die mit mindestens 1500 Euro entlohnt werden.

Werner Murgg: „Die Anzahl der Lehrlinge ist in manchen Branchen drastisch zurückgegangen, etwa um 3,9 % in der Industrie, 3,7 % in Handel und Gewerbe. Immer wieder hören wir, dass es nicht genug qualifizierte Arbeitskräfte bei uns gibt. Aber wenn immer weniger Lehrlinge ausgebildet werden, dürfen wir uns darüber nicht wundern.“

Dumpinglöhne, wie sie etwa im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich vorgesehen sind, dürfen aus Sicht der KPÖ nicht als Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zur Anwendung kommen. In der Steiermark haben die über 50-Jährigen im Jahr 2016 28,2 Prozent aller als arbeitslos vorgemerkten Personen ausgemacht, wie dem Wirtschaftsbericht 2016 zu entnehmen ist. Die Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe stieg gegenüber dem Vorjahr um 53,3 Prozent, auch die Gesamtarbeitslosigkeit stieg bei den über 50-Jährigen in der Steiermark um 9,2 Prozent, was weit über dem österreichweiten Zuwachs liegt.

„Die Antwort darauf kann nicht sein, die Betroffenen in Jobs zu drängen, bei denen sie während ihres befristeten Dienstverhältnisses kaum genug verdienen, um die Kosten des täglichen Lebens abzudecken. Auch das künftige Arbeitslosengeld und der Pensionsanspruch sind davon negativ betroffen“, warnt Murgg. So werde dauerhafte Armut erzeugt.

Lehrlingsfonds als Maßnahme gegen Rückgang der Lehrlingszahlen

(von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt)

Die Lehrlingszahlen in der Steiermark sind stark rückläufig. Aktuell gibt es rund 15.000 Menschen (davon sind rund zwei Drittel männlich und ein Drittel weiblich), die eine Lehre machen. Ein Jahr zuvor lag diese Zahl noch bei 16.000. Die Regionalstatistik der Arbeiterkammer Steiermark weist einen jährlichen Rückgang von rund 1000 Lehrlingen auf. 2010 gab es noch rund 19.300 Lehrlinge in der Steiermark. Lehrlinge in der Überbetrieblichen Lehrausbildung sind in diesen Zahlen bereits inkludiert, auch hier ist seit 2010 ein Rückgang von rund 500 Lehrlingen zu verzeichnen.

Der stetige und rasante Rückgang der Zahl der Lehrlinge stellt eine alarmierende Entwicklung dar. Immer weniger junge Leute können so den Grundstein für spätere reguläre und gesicherte Arbeitsverhältnisse legen und werden in Hilfsarbeiten oder prekäre Beschäftigung gedrängt.

Dabei liegt der Rückgang der Lehrstellen nicht daran, dass weniger junge Menschen Interesse an einer Lehrstelle zeigen. Im Jahr 2015 kamen in Österreich auf eine offene Lehrstelle 1,88 Lehrstellensuchende. In der Steiermark war das Missverhältnis besonders groß, hier belief sich die Anzahl von Lehrstellensuchenden pro offener Lehrstelle auf 2,93. In diesem Zusammenhang erscheint es notwendig, Maßnahmen zur Initiierung der notwendigen Lehrstellen zu setzen.

Eine solche Maßnahme wäre die Einrichtung eines Lehrlingsfonds, durch den die Einrichtung öffentlicher Lehrwerkstätten und eine bessere Ausstattung der Berufsschulen finanziert werden könnten. Speisen sollte sich der Lehrlingsfonds, indem diejenigen Betriebe einen bestimmten Betrag einzahlen, die selbst keine Lehrlinge ausbilden. Die Einzahlung in diesen Fonds soll sich dabei auf Unternehmen beschränken, die größenmäßig (Umsatz, MitarbeiterInnenzahlen etc.) in der Lage wären, Lehrlinge selbst auszubilden. Die skizzierte Maßnahme würde einerseits dem Wunsch der Wirtschaft nach mehr FacharbeiterInnen Rechnung tragen und gleichzeitig die Kosten für deren Ausbildung solidarisch auf die Unternehmen verteilen.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, ein Konzept für einen Lehrlingsfonds anhand der genannten Kriterien auszuarbeiten.

Lohndumping durch den zweiten Arbeitsmarkt unterbinden

(von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen abgelehnt)

Die österreichische Bundesregierung hat im Rahmen ihres Arbeitsübereinkommens für die nächsten beiden Jahre eine Beschäftigungsaktion mit dem Ziel geplant, 20.000 langzeitarbeitslose über 50-Jährige mit einem zeitlich befristeten Arbeitsplatz am zweiten Arbeitsmarkt zu versorgen. Die sogenannte „Beschäftigungsaktion 20.000“ wurde vergangene Woche im Nationalrat beschlossen. Gemeinden, gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen sollen diese Arbeitsplätze schaffen und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe halbieren. Die Mittel für die Beschäftigungsaktion werden befristet auf zwei Jahre zur Verfügung gestellt.

Nun gab es auch bisher schon ähnlich gestaltete Arbeitsplätze auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Gerade ältere ArbeitnehmerInnen haben aber das Problem, aus diesem zweiten Arbeitsmarkt heraus kaum wieder eine reguläre Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Es ist davon auszugehen, dass auch bei der genannten „Beschäftigungsaktion 20.000“ mindestens drei Viertel der Betroffenen im Anschluss keine reguläre Arbeit finden werden.

Sollte die österreichische Bundesregierung den Betroffenen allerdings tatsächlich helfen wollen, so müsste es sich bei den 20.000 geschaffenen Stellen um Vollzeitstellen handeln, die mit mindestens 1.500 Euro brutto, 14-mal jährlich entlohnt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen nach der regulär vorgesehenen KV-Einstufung – unter Anrechnung aller Vordienstzeiten – eingestuft werden.

Dumpinglöhne wie sie derzeitige Transitarbeitskräfteregelungen, etwa im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV), vorsehen, dürfen nicht zur Anwendung kommen. Nicht nur, dass die Betroffenen während ihres befristeten Dienstverhältnisses dadurch kaum genug verdienen, um die Kosten des täglichen Lebens abzudecken, auch die negativen Auswirkungen auf die Höhe eines zukünftigen Arbeitslosengeldes und des Pensionsanspruches gilt es zu vermeiden, um Menschen nicht dauerhaft in Altersarmut zu stürzen.

In der Steiermark haben die über 50-Jährigen im Jahr 2016 28,2 Prozent aller als arbeitslos vorgemerkten Personen ausgemacht, wie dem Wirtschaftsbericht 2016 zu entnehmen ist. Die Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe stieg gegenüber dem Vorjahr um 53,3 Prozent, auch die Gesamtarbeitslosigkeit stieg bei den über 50-Jährigen in der Steiermark um 9,2 Prozent, was weit über dem österreichweiten Zuwachs liegt.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten,

  1. die im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 zu schaffenden Stellen als Vollzeitstellen zu schaffen.
  2. diese mit mindestens 1.500 Euro brutto 14-mal jährlich zu entlohnen.
  3. die Entlohnung gemäß regulärer Einstufung, inklusive Anrechnung aller Vordienstzeiten, im jeweiligen Kollektivvertrag vorzunehmen.
  4. jegliche Schlechterstellung durch Schaffung bzw. Anwendung eigener Niedriglohngruppen für Personen auf dem zweiten Arbeitsmarkt zu unterlassen.

4. Juli 2017