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Alle gegen den Regress

Unterstützung aus der ganzen Steiermark

Ein außergewöhnliches Echo hat die im April gestartetete Aktion "Weg mit dem Regress" gefunden: Schon Mitte Mai gibt es tausende Unterstützer. Auch die Arbeiterkammer oder Gemeinderäte fordern die Abschaffung des Pflegeregresses.

Zuschriften von Unterstützern der Aktion:

Herr W.
Ich kann zu dieser Aktion nur Gratulieren, Ein Armutszeugnis der Steiermark , ich wünsche Ihnen viel Kraft. Auch Großparteien sind belehrbar, der Wähler wird entscheiden.
 
Frau G.
Seit zwei Jahren befindet sich meine Mutter nach einem schweren Schlaganfall in einem Pflegeheim in der Oststeiermark. Sie ist halbseitig gelähmt, kann nicht mehr sprechen und ist ständig auf Hilfe angewiesen. Die Mutter zu Hause zu pflegen ist nicht möglich da wir Kinder entweder berufstätig sind oder weit weg wohnen. Ich hatte seit zwei Jahren keinen Urlaub mehr da ich einmal im Monat meine Mutter besuche. Auto kann ich mir keines leisten und reise daher mit dem Zug. Seit 37 Jahren lebe ich in einem anderen Bundesland. Ich bin alleinstehend und muss für die Wohnung sehr viel zahlen. Auch für den Pflegeregress und die monatlichen Besuche der Mutter benötige ich 300,00 Euro. Für mich bleibt da nicht mehr viel übrig. Dass nur das Einkommen und nicht die fixen Ausgaben bei der Berechnung des Pflegeregresses berücksichtigt wird finde ich das sehr unsozial. Ich musste einen Bausparvertrag vorzeitig  kündigen da ich mir den nicht mehr leisten kann.
 
 
Herr I.
Es erscheint mir im Sinne einer Gleichbehandlung der Bürger Österreichs abwegig, nur im Bundesland Steiermark einen Pflegeregress einzufordern. Dieses widerspricht meinem Gerechtigkeitssinn und auch dem vieler Mitmenschen. Es wäre fast notwendig, pflegebedürftige Personen aus dem Bundesland „auszulagern“, um den Mitmenschen eine Pflege ohne finanzielle Belastung zu ermöglichen.
Ich verstehe ohne weiteres, dass Personen mit Vermögen oder einem guten Einkommen zur Solidarität angehalten werden sollten, dann aber länderübergreifend.
 
 
Brief Frau O.
Der Regress ist gemein und hinterhältig. Da wir auch in dieser Regelung sind, geht es uns jetzt schon an die Nieren. Die Wohnung der Schwiegereltern steht noch zum Verkauf, dann sind wir dran. Unsere Träume und Wünsche für die Renovierung der Wohnung sind dahin. Ich wünsche uns allen, dass endlich etwas weitergeht. Danke!
 
 
Frau W.
Ich werde mit 225 Euro monatlich belastet, weil ich von meinem 18. bis 60. Lebensjahr immer mind. 40 Stunden wöchentlich gearbeitet habe, ohne auch nur einen Tag arbeitslos bzw. in Karenz gewesen zu sein, obwohl ich ein Kind großgezogen habe. So habe ich mir eine schöne Pension verdient. Meine Geschwister haben das nicht getan, deshalb bin ich jetzt das einzige von fünf Kindern, das bezahlen muss.
 
Herr A.
Ich bin selbst ein Betroffener und ich kann Ihnen nur zustimmen. Ich habe derzeit eine Beschwerde beim UVS eingebracht und hoffe, dass diese Erfolg hat. Sollte es nicht so sein, dann bin auch ich in meiner Existenz bedroht.
 

ÖGB Steiermark gegen den Regress

Resolution des Landesvorstandes des ÖGB Steiermark am 28. 5. 2013

 

Abschaffung des Pflegeregresses in der Steiermark

Die Steiermark ist nunmehr das einzige Bundesland, das Angehörigen von Pflegebedürftigen einen Pflegeheimkostenersatz vorschreibt. Dies widerspricht einer zeitgemäßen Versorgung. Schon die Wiedereinführung des Pflegeheimregresses wurde vom ÖGB Steiermark als sozialpolitischer Rückschritt abgelehnt. Die täglichen Rechtsberatungen von AK und ÖGB und die Erfahrungen der Betroffenen bestätigen, dass die Regressregelung für zahlreiche finanzielle Härten verantwortlich ist. Die finanzielle Belastung durch den Pflegeregress ist für viele nicht bzw. nur sehr schwer bewältigbar und mit erheblichen Einschränkungen verbunden. In einem modernen Sozialstaat darf aber Pflegebedürftigkeit kein finanzielles Risiko für Angehörige darstellen. Ungerecht ist auch der Umstand, dass Einzelne durch einen Pflegeheimregress kaum bis nicht belastet werden und das Familienvermögen im Rahmen eines Erbfalls ungeschmälert bewahren können, anderen geht das familiäre Vermögen durch den Pflegeheimregress verloren. Das Modell der Kostenbeteiligung ist als Steuerungselement nicht zielführend und auch nicht sozial gerecht. Es sichert weder den tatsächlichen Pflegebedarf noch die Lebensqualität der Pflegebedürftigen. Wenn Fachpflege aus der Sorge um Eingriffe in Familienvermögen nicht in Anspruch genommen wird, dann sind restriktive Kostenbeteiligungen der falsche Ansatz. Dem befürchteten Ansturm auf Pflegeheime kann durch eine fachgerechte Bedarfsprüfung begegnet werden.

 
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Land Steiermark als einziges Bundesland nicht in der Lage ist, die Pflegeheimversorgung aus allgemeinen Steuermitteln sicherzustellen, zumal der steirische Personalschlüssel und damit der Personalaufwand im Bundesländervergleich zu den niedrigsten zählt. Es ist aber klarzustellen, dass die Abschaffung des Pflegeheimregresses keinesfalls eine Kostenersatzpflicht im Rahmen des Unterhaltsrechtes nach sich ziehen darf. Die Finanzierung könnte durch verstärkte Inanspruchnahme von Mittel aus dem Pflegefonds erfolgen.
 
Der ÖGB Landesvorstand Steiermark fordert die Landesregierung auf, eine Gesetzesänderung zu initiieren, die den Kostenersatz für Angehörige von PflegeheimbewohnerInnen ersatzlos abschafft. Der diesbezügliche Finanzierungsbedarf ist aus allgemeinen Steuermitteln sicherzustellen.

Gemeinderat Zeltweg

Einstimmiger Gemeinderatsbeschluß im April 2013

Der Gemeinderat der Gemeinde Zeltweg spricht sich für die Abschaffung der Kostenbeteiligungspflicht (Regress) für Angehörige von pflegebedürftigen Personen und Bezieher von Mindestsicherung aus und fordert das Land Steiermark auf diese Regelung abzuschaffen und sich für eine einheitliche Lösung in Österreich einzusetzen.

 

Begründung:
Bei bestimmten Leistungen, wie der Unterbringung in einem Pflegeheim oder dem Bezug der Mindestsicherung wird je nach Einkommen eine Zuzahlung (Regress) vorgeschrieben. Dabei haften Ehegatten, Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern.
Bereits ab einem Einkommen ab 1.286 Euro monatlich (1.500 Euro wenn man kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezieht) muss ein Kostenrückersatz geleistet werden. Eine Indexanpassung gibt es nicht. Auf andere Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehepartner) wird keine Rücksicht genommen. Auch  individuelle Notlagen bleiben unberücksichtigt.    
In unseren Sozialsprechstunden haben wir immer wieder gesehen wie unsozial der Regress ist. Eltern wollen ihre Kinder nicht belasten und verzichten daher oft auf Leistungen. Kinder wollen nicht von ihren Eltern abhängig sein.
Auch der Kärntner SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser meinte wörtlich: „Ältere Menschen zur Verzweiflung zu bringen, indem man ihnen das Gefühl gibt, ihren Kindern auf der Tasche zu liegen, ist das Schlimmste, das man ihnen antun kann.“
Nach dem Wahlsieg der SPÖ in Kärnten wurde der Regress abgeschafft. Nun gibt es den Regress für Angehörige nur noch in der Steiermark. Das ist unsozial und eine Benachteiligung der Steirerinnen und Steirer, deshalb ersuchen wir den oben genannten Antrag zu beschließen.

Arbeiterkammer Steiermark

Auf Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion beschloss die Arbeiterkammer:

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die steirische Landesregierung auf sicherzustellen, dass mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zumindest das bisherige Leistungsniveau zur Deckung des Lebens- und Wohnbedarfes weiter gewahrt bleibt und Verschlechterungen ausgeschlossen sind. Von der Möglichkeit, bei Bezug von Mindestsicherung oder der Tragung von Pflegeheimkosten gegenüber Eltern und Kindern Regress zu nehmen, ist abzusehen.

 

Link zur AK-Steiermark, Gesamter Text

Gemeinderat der Stadt Graz gegen den Regress

Einstimmiger Gemeinderatsbeschluß

Der Dringliche Antrag von Gemeinderat Wohlfahrt wurde im April einstimmig beschlossen:

Dringlicher Antrag
1. Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt am Petitionsweg an den Landesgesetzgeber heran und fordert ihn zur umgehenden Abschaffung des Pflegeregresses für Angehörige auf.
2. Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert das Land Steiermark auf, Verhandlungen mit der Bundesregierung zur langfristigen und bundeseinheitlichen Sicherstellung der Finanzierung der Pflege im Sinne des Motiventextes zu führen.

Mit dem Zusatzantrag von Gemeinderätin Haas:
Die Stadt Graz fordert darüber hinaus die Bundesregierung direkt auf, raschest ein geeignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem für den Pflegebereich zu entwickeln.

Spontane Widerstandsbewegung

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Immer wieder erreichen uns Unterschriften, die auf die Sammeltätigkeit von Leuten zurückgehen, die sich spontan entschlossen haben einen größeren Beitrag gegen das Unrecht des Regresses zu leisten

Allein am 23. Mai 2013 erreichten uns 3 Zusendungen:

113 Unterschriften aus einem Orz in Graz-Umgebung

65 Unterschriften aus Stadl an der Mur

33 Unterschriften aus Graz

 

Wir danken herzlich für die Mithilfe!

Über 1000 Unterschriften in Eigeninitiative gesammelt

"Fast schon kriminell"

Das schon fast kriminelle Festhalten am Regress hat vielleicht gar nicht mit den ca. € 6 Mio Einnahmen aus dem Regress zu tun. Das Land hat die selbe Summe in Wien liegen lassen - wie grausam und makaber. Es geht den Herrschaften vielleicht darum, dass sich die Familien nicht getrauen die alten zu pflegenden Leuten in die Altenheime zu geben, aus Angst vor finanziellem Ruin. Die furchtbare Landesrätin (Verkehr hat sie ebenfalls kläglich versagt) hat ja gemeint, der Zulauf zu den Heimen ist mittlerweile konstant. Und wenn das der Hintergrund ist, ist es schon mehr als grob fahrlässig. Denn es ist Aufgabe einer Regierung sich um die Schwächsten in der Gesellschaft zu kümmern.

Kann man gegen diese Art der Politik nicht klagen, ist ja übelkeitsfördernd. Die Parteienförderungen zu erhöhen, den Gemeinden Geld in den Rachen zu stecken, Schladmingdesaster - da wird einem ja schlecht.

Bitte weiterkämpfen ich lese aufmerksam Ihre Beiträge und Ihr Bemühen und großes Lob an die beiden Damen Kahr und Klimt-Weithentaler und natürlich alle anderen Personen. Das Land braucht dringend mehr von diesen Politikern.

Frau K.

Dringlicher Antrag im Kapfenberger Gemeinderat

(Einstimmig angenommen)

Dringlichkeitsantrag der KPÖ

für die Gemeinderatssitzung am 18.06.2013

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kapfenberg möge folgendes beschließen:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kapfenberg spricht sich für die Abschaffung der Kostenbeteiligungspflicht (Regress) für Angehörige von pflegebedürftigen Personen und Bezieher von Mindestsicherung aus und fordert das Land Steiermark auf, diese Regelung abzuschaffen und sich für eine einheitliche Lösung in Österreich einzusetzen.

Begründung:

Bei bestimmten Leistungen, wie der Unterbringung in einem Pflegeheim oder dem Bezug der Mindestsicherung wird je nach Einkommen eine Zuzahlung (Regress) vorgeschrieben. Dabei haften Ehegatten, Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern.

Bereits ab einem Einkommen ab 1.286 Euro monatlich (1.500 Euro wenn man kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezieht) muss ein Kostenrückersatz geleistet werden. Eine Indexanpassung gibt es nicht. Auf andere Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehepartner) wird keine Rücksicht genommen. Auch  individuelle Notlagen bleiben unberücksichtigt.   

In unseren Sozialsprechstunden haben wir immer wieder gesehen, wie unsozial der Regress ist. Eltern wollen ihre Kinder nicht belasten und verzichten daher oft auf Leistungen. Kinder wollen nicht von ihren Eltern abhängig sein.

Auch der Kärntner SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser meinte wörtlich: „Ältere Menschen zur Verzweiflung zu bringen, indem man ihnen das Gefühl gibt, ihren Kindern auf der Tasche zu liegen, ist das Schlimmste, das man ihnen antun kann.“

Nach dem Wahlsieg der SPÖ in Kärnten wurde der Regress abgeschafft. Nun gibt es den Regress für Angehörige nur noch in der Steiermark. Das ist unsozial und eine Benachteiligung der Steirerinnen und Steirer, deshalb ersuchen wir den oben genannten Antrag zu beschließen.

 

                                      Für die KPÖ

                            GR Clemens Perteneder

21. Juni 2013