Archivierte Artikel: Die enthaltenen Informationen sind möglicherweise veraltet.

Nach Ansturm auf Volksanwaltschaft: KPÖ erneuert Forderung nach Landesvolksanwalt

Kaltenegger für zusätzliche Vermittlungsstelle des Landes zwischen Bürgern und Behörden

„Auch jenen Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, zu ihrem Recht zu verhelfen, war immer ein Anliegen der KPÖ.“ Das erklärte KPÖ-Klubobmann Ernest Kaltenegger im März 2007. Anlass war damals die steigende Zahl an Fällen aus der Steiermark, mit denen sich die Volksanwaltschaft beschäftigte. Der aktuelle Bericht zeigt, dass es einen weiteren Anstieg von Fällen gibt, wobei Probleme in Zusammenhang mit der Sozialhilfe stark zugenommen haben.
Vor diesem Hintergrund möchte der Landtagsklub der KPÖ die Einführung einer Landesvolksanwaltschaft (LVA) nach Vorarlberger Beispiel durchsetzen. In Vorarlberg und Tirol wurde bereits 1985 eine Landesvolksanwaltschaft (LVA) eingeführt, die sich seitdem bestens bewährt hat. Der größte Vorteil liegt in der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade sozial benachteiligte Personen haben oft Schwierigkeiten, ihre Beschwerden schriftlich einzubringen. In Vorarlberg wird die Mehrheit der Verfahren aufgrund eines mündlichen Vorbringens eingeleitet.

 

·       Die Landesvolksanwaltschaft (LVA) ist für die Kontrolle aller Verwaltungsangelegenheiten des Landes und der Gemeinden zuständig.

·       Die LVA soll berechtigt sein, beim Verfassungsgerichtshof die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Verordnungen, die im Bereich der Verwaltung des Landes ergehen, zu beantragen.

·       Die Landesvolksanwaltschaft soll verpflichtet sein, die ihr vorgetragenen Anregungen und Beschwerden, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, an die in Betracht kommenden Organe weiterzuleiten.

15. Oktober 2008