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Securities dürfen keine Hand an Patienten legen!

KPÖ-Heinrichs: „Praktiken abstellen, medizinische Leiter zu Verantwortung ziehen!“

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Laut Volksanwalt Günther Kräuter ist ein eindeutiger Gesetzesverstoß durch private Securities gegeben, wenn sie bei PatientInnen Hand anlegen. Mehr als 100 öffentliche Spitäler und Pflegeeinrichtungen wurden inspiziert – und vor allem in Wien und Oberösterreich Probleme konstatiert. Verdacht solcher Praktiken durch private Sicherheitsfirmen wurde bereits in der Vergangenheit berichtet. Nun haben sich die Verdachtsmomente erhärtet: PatientInnen wurden nicht nur am Verlassen der Station gehindert, sondern ihnen auch Medikamente verabreicht.

Tätigkeiten dieser Art liegen allerdings ausschließlich im Kompetenzbereich des ärztlichen und medizinisch geschulten Personals. Werden diese Bestimmungen übertreten, handelt es sich eindeutig um Verstöße gegen Ärzte- bzw. Landesgesetze.

„Bei diesem System dürfte es wieder einmal um Einsparungen gehen“, befürchtet die Grazer KPÖ-Gesundheits­sprecherin Elke Heinrichs, weil Sicherheitsdienste wesentlich billiger sind, als medizinisch ausgebildetes Personal.

„Keinerlei Anzeichen für Übertretungen dieser Art gibt es im LKH-Graz“, freut sich Heinrichs, selbst Mitglied des Betriebsrates des Grazer Landeskrankenhauses. „Es ist wichtig, dass diese Praktiken, dort wo sie aufgetreten sind, schnellstmöglich abgestellt und die medizinischen Leiter der betroffenen Abteilungen zur Verantwortung gezogen werden. Einer solchen Entwicklung muss ein Riegel vorgeschoben werden – im Sinne der Patientinnen und Patienten aber auch des medizinischen und des Sicherheitspersonals.“

Veröffentlicht: 22. April 2014

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