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Pflegebedürftige Menschen sind kein Investment!

Steirische Pflegeheime als Spekulationsobjekte

Die Vorgänge rund um den Verkauf der steirischen Pflegeheime in Söchau, Feldbach, Trofaiach, Knittelfeld und Kammern durch den ehemaligen FPÖ-Politiker Harald Fischl zeigt einmal mehr, dass die Steiermark aus dem profitorientierten Pflegewesen aussteigen muss. Da sagte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler, nachdem bekannt geworden war, dass Fischl seine Heime an die „Antaris healthcare GmbH“ veräußert.

Das steirische Pflegewesen ist in einer Sackgasse: Es steht zwar ausreichend Geld zur Verfügung, doch wird es nicht in die Lebensqualität der Pflegebedürftigen und bessere Arbeitsbedingungen für das Personal investiert, sondern – mehr als in allen anderen Bundesländern – in die Subventionierung der Gewinne profitorientierter Betreiber. Anteile an steirischen Pflegeheimen tauchten vor einigen Jahren sogar schon als „lukratives Finanzinvestment“ auf, da das Land Steiermark durch langjährige Verträge hohe Gewinne garantiert.

 

Claudia Klimt-Weithaler: „So fließt öffentliches Geld, das für die Pflege bestimmt ist, in die Taschen von Spekulanten. Die Landesregierung hat es bis heute nicht geschafft, diesen Irrweg zu verlassen. Pflegebedürftige Menschen sind kein Investment. Die Pflege ist eine gesellschaftliche Verantwortung, die nicht zur Gewinnmaximierung an Immobilienmarkt missbraucht werden darf. Deshalb gehören Pflegeheime in die öffentliche Hand oder an gemeinnützige Träger.“

 

Die Vorschläge der KPÖ zur Lösung der steirischen Pflegemisere:

 

1. Neues Finanzierungsmodell

Das bestehende Normkostenmodell hat enorme Mängel. Gegenwärtig refinanziert die öffentliche Hand den Betreibern etwa 70 % der angenommenen (und zu keiner Zeit geprüften) Baukosten sowie 100 % der Ausstattungskosten. Dies auch in jenen Fällen, in denen der Heimbetreiber gar nicht selbst gebaut hat bzw. das Objekt nur mietet. Ein Finanzierungsmodell muss folgende Regelungen umfassen:

  • Individuelle Hotel- und Pflegekomponenten pro KlientIn und Kostendifferenzierung;
  • ortsübliche Mietpreise statt Errichtungs- und Instandhaltungskosten als Grundlage;
  • kein Ersatz für Managementkosten;
  • Garantie, dass zu definierten Tageszeiten mit definierten Arbeitsinhalten jedenfalls genügend Pflegepersonal entsprechend der Anzahl der zu versorgenden personen anwesend ist.

 

2. Abschied von Profitorientierung

In keinem österreichischen Bundesland gibt es so viele stationäre Pflegeheime wie in der Steiermark (212) und auch nur annähernd so viele private gewinnorientierte Pflegeheime: 127! Die Bedingungen für gewinnorientierte Unternehmen im Pflegebereich waren in den vergangenen Jahren mehr als günstig. Gleichzeitig sind die Kosten enorm angestiegen. Lagen die Ausgaben des Landes und der Gemeinden für die gewinnorientierten Heime 2005 noch bei 96 Mio. Euro, sind sie 2013 auf 267 Mio. Euro angestiegen und haben sich damit in nur acht Jahren beinahe verdreifacht! Im selben Zeitraum sind die Kosten für die landeseigenen Heime nur um 58 % gestiegen. Nötig ist:

  • Die Kündigung der Verträge nach dem derzeitigen Normkostenmodell mit privaten Pflegeheimen in der Steiermark, die nicht ausschließlich gemeinnützig orientiert sind;
  • die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung mittelfristig auf öffentliche und gemeinnützige Heimträger zu beschränken, um in Zukunft auszuschließen, dass öffentliche Gelder zur Subventionierung privater Gewinne verwendet werden.

 

3. Personalschlüssel erhöhen

Sowohl die Beschäftigten als auch die BewohnerInnen der Heime und ihre Angehörigen leiden unter der Personalsituation. Derzeit suggeriert die bestehende Regelung, dass bei einem Personalschlüssel von etwa 1:2, dass für je zwei Klienten in der Pflegestufe 7 stets eine Pflegekraft anwesend ist. Tatsächlich aber sagt der Schlüssel nur aus, dass auf zwei KlientInnen eine Vollzeitäquivalent (VZÄ) Pflegekraft zu rechnen ist. Damit tatsächlich zu jeder Stunde am Tag zumindest eine Pflegekraft anwesend ist, benötigt man bei einer Jahresarbeitszeit von 1640 Stunden, nicht weniger als 5,3 Dienstposten. Darauf muss ein neues Präsenzmodell für Pflegepersonal Rücksicht nehmen.

Veröffentlicht: 22. Mai 2015

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