Neutralität hat Vorrang

Wie militaristisch ist die EU?

Die deutsche Tageszeitung "Junge Welt" berichtet über die Fakten und Gefahren der EU-Militarisierung.

Link Junge Welt, Originaltext

 

 

Bei der Erarbeitung des Programms zu den Wahlen zum Europäischen Parlament gab es in Kreisen der Partei Die Linke den irren Streit, ob es angemessen oder »unglücklich« sei, in der Präambel die EU als militaristisch zu bezeichnen. So stand es im Entwurf des Vorstands der Organisation. In dem vom Hamburger Parteitag angenommenen Präambeltext finden wir das »böse« Wort nicht mehr. Im Kapitel 3 »Für ein friedliches Europa – nach innen und außen« ist dann allerdings von Militarisierung der Außenpolitik der EU und von Entmilitarisierung die Rede. Wie militaristisch ist denn nun die EU?

Die Vorläufer der EU, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (1957) waren von Anfang an monopolkapitalistische Staatenbündnisse mit antikommunistischer Stoßrichtung zur Sicherung von Maximalprofiten in gemeinsamen Märkten. Sie waren keine Friedensorganisationen, aber auch keine imperialistischen Militärpakte. 1952 war am Widerstand des französischen Parlaments der Versuch gescheitert, eine »Europäische Verteidigungsgemeinschaft« mit allem Drum und Dran (Streitkräfte in einheitlicher Uniform, Bewaffnung, Versorgung, Infrastruktur, Finanzierung) zu schaffen. Übrigens: Der Deutsche Bundestag hatte den Vertrag über die »Europäische Verteidigungsgemeinschaft« schon voreilig gegen die Stimmen der SPD und der KPD ratifiziert. Die antisowjetische Blockbildung auf militärischem Gebiet vollzog sich auf einer anderen Schiene, nämlich über die NATO.

Die Militarisierung des westeuropäischen Staatenverbundes begann nach dem Maastrichter Vertrag über die Europäische Union von 1992, also nach der Auflösung der Sowjetunion und des Warschauer Vertrags. Es wurde die sogenannte zweite Säule der EU aufgerichtet, nämlich die »Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik« (GASP), zu der auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik gehört. Unter »Verteidigung« verstand man nicht etwa die Abwehr von bewaffneten Angriffen auf die Union und ihre Mitglieder, sondern das Eingreifen in alle möglichen für die Interessen der Mächtigen im Bündnis gefährlichen Situationen in Staaten und Regionen außerhalb der EU mit militärischer und/oder »ziviler« polizeilicher/justitieller Gewalt. Nach Maastricht ging es holprig, aber doch stetig voran: Einbindung der bislang störrischen Engländer in die militärische Dimension der EU, Aufbau militärischer Fähigkeiten zum »autonomen« Losschlagen, Bildung der flexibel einsetzbaren »Battle­groups«, der Deutsch-Französischen Brigade und des Eurokorps, Arrangements mit der NATO über Dominanz und Priorität des von den USA beherrschten Kriegspaktes, Verabschiedung einer eigenen Europäischen »Sicherheitsstrategie« 2003, Gründung einer Rüstungsagentur, Aufbau eines gemeinsamen Rüstungsmarktes (siehe jW-Thema vom 1./2. und 3.6.2013), Schaffung einer eigenen Kriegsbürokratie (Militärausschuß, Militärstab) und Eingliederung dieser Bürokratie in den Europäischen Auswärtigen Dienst, der von einem Hohen Vertreter – aktuell Catherine Ashton – geleitet wird.

Dies ist der aufhaltsame Aufstieg der EU zur Militärmacht. »Aufhaltsam« aus drei Gründen: weil erstens in Krisenzeiten für Militär und Rüstung zwar immer noch viel, aber nicht genug Geld da ist, um die Lücken bei den militärischen Fähigkeiten zu schließen. Zweitens, weil die Mitgliedsstaaten im militärischen Bereich die größten Skrupel bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die EU haben. In dem Bereich wollen sie »souverän« bleiben. »Gefallen« wird fürs Vaterland und nicht für Europa. Die Verwirklichung des Plans, eine eigene EU-Armee zu schaffen – der übrigens wieder in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD steht –, wird wohl noch auf sich warten lassen. Und drittens deshalb, weil Militarisierung, Rüstung, Kriegs- und andere Gewalteinsätze der EU zwar leider nicht auf energische Gegenwehr der EU-Bürgerinnen und -Bürger stoßen, aber mehr oder weniger passiv abgelehnt, jedenfalls nicht begrüßt werden.

Der Lissabonner EU-Vertrag von 2007 enthält einen eigenen Abschnitt »über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik« (GSVP), der die Militarisierung der EU quasi verfassungsrechtlich – auf »EUropäisch« heißt das »primärrechtlich« – festschreibt. Oberste militärische Instanzen sind der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs und der Rat in der Zusammensetzung der Außen- und – je nach Bedarf – der Verteidigungsminister. Dieser Rat steht unter dem Vorsitz der Hohen Vertreterin, die quasi EU-Außen- und -Verteidigungsministerin in Personalunion ist. Das Europäische Parlament hat im militärischen Bereich ausdrücklich nichts zu entscheiden. Dem Rat ist ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee auf Botschafter­ebene zugeordnet.

Die drei Kernpunkte über die GSVP: Erstens der Artikel 42 Absatz 1 des »Vertrags über die Europäische Union« (EUV) bestimmt: »Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik«. Rüstung und Militär sind Instrumente der Außenpolitik der EU. Die GSVP »sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit«. Bei der Verwirklichung ihrer Ziele setzt die EU zumindest gleichrangig aufs Militär wie auf zivile Instrumente, in der Praxis auf eine Mischung aus beiden. Auf diese Mittel »kann die Union bei Missionen außerhalb der Union (…) zurückgreifen«. Sie beansprucht also weltweites Eingreifen auch mit militärischen Mitteln. Zweitens: Artikel 42 Absatz 3 EUV: »Die Mitgliedsstaaten stellen der Union (…) militärische und zivile Fähigkeiten (…) zur Verfügung.« Sie »verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern«. Ständige Aufrüstung als verfassungsrechtliche Pflicht und Schuldigkeit der Mitgliedsstaaten! Bei der Erfüllung hilft eine »Europäische Verteidigungsagentur«, sprich: Rüstungsgeschäftsstelle. Drittens der Artikel 43 Absatz 1: Die zivilen und militärischen Missionen »umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten.« Von gemeinsamen Abrüstungsmaßnahmen hat man noch nie etwas gehört. Ansonsten geht hier alles absichtsvoll durcheinander: Kriegerisches und Friedliches. Ziviles und Militärisches, Rechtswidriges und Zulässiges.

EU in Kriegen und Großkonflikten

An den Kriegen der NATO und der USA im Irak, in Afghanistan und in Libyen war die EU als Staatenverbund zwar nicht direkt militärisch beteiligt. Aber sie hat diese Kriege vorbehaltlos politisch unterstützt, die meisten EU-Mitgliedsstaaten haben aktiv mitgemacht.

Der Irak-Krieg war zuförderst USA- und ­NATO-Sache. Die EU kam 2005 mit der »Mission« EUJUST LEX zum Zuge, als der Krieg beendet war und die Errichtung einer westlich orientierten Staatlichkeit im Irak auf die Tagesordnung kam – die bisher schiefgelaufen ist. Ziel der Mission ist die Hilfe beim Aufbau einer rechtsstaatlich funktionierenden Strafverfolgung und Strafgerichtsbarkeit. In Afghanistan hat die EU 2007 mit etwa 500 Mann die Mission EUPOL übernommen, die dem ziemlich aussichtslosen Aufbau einer afghanischen Zivilpolizei dienen soll. Die EU hat sich damit als direkter Partner der NATO im Afghanistan-Krieg positioniert. Sie ist mit der Polizei schon lange da, bevor die NATO-Truppen Ende 2014 teilweise abgezogen sind. Den völkerrechtswidrigen Bombenkrieg der NATO gegen Libyen hat die EU ungeachtet der Stimmenthaltung Deutschlands im Sicherheitsrat zur dubiosen Resolution 1973 von Anfang an gutgeheißen. Vergessen ist, daß der Rat der EU am 1. April 2011 – zwei Wochen nach der Resolution des Sicherheitsrats – mit Zustimmung Deutschlands einen Vorratsbeschluß für eine eigene Militäroperation der EU (EUFOR Libya) gefaßt hat. Der Beschluß sah vor, militärischen Schutz für humanitäre Hilfe zu leisten, wenn das Amt der UN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten darum ersucht. Ein solches Ersuchen erging nicht. Nach der Ermordung des libyschen Staatschefs Muammar Al-Ghaddafi am 20. Oktober 2011 war es auch nicht mehr nötig. Seit Mai 2013 läuft in Libyen eine EU-Mission zur Ausbildung von Grenzschützern und Beratung in Grenzschutzfragen (EUBAM Libyen).

Der Krieg in Syrien, der internationalen Charakter angenommen hat, ist durch die EU-Sanktionen gegen den Präsidenten des Landes, Baschar Al-Assad, und politische und materielle Unterstützung der bewaffneten Opposition einseitig angeheizt worden. Daß es zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen kommt, ist nicht das Verdienst der EU, sondern eher des UN-Sicherheitsrats und des Kompromißwillens Rußlands und der USA in dieser Frage. Zur Lösung des Nahostkonflikts hat die EU noch nichts Konstruktives beigetragen. Sie duldet die Aggressivität Israels gegen Palästina. Für die gewaltsame Zuspitzung und Internationalisierung des Konflikts um die Ukraine hat die EU mit ihrem gegen die legitimen Interessen Rußlands gerichteten Assoziierungsabkommen die Vorlage geliefert. Die EU betrieb grobe Einmischung in die ursprünglich innerukrainische Auseinandersetzung.

Die GSVP-Einsätze in Afrika …

Gegenwärtig laufen nach offiziellen Angaben der Europäischen Union 16 vom EU-Rat beschlossene GSVP-»Missionen« mit etwa 7000 Kräften. Deutschland nimmt selbstverständlich an ihnen teil. Darunter sind vier militärische Kampfeinsätze. Eine Besonderheit der GSVP, auf die die EU selbstgefällig verweist, ist die Verbindung von militärischen und »zivilen« Sanktionen sowie polizeilichen und justitiellen Operationen. Bei näherem Hinschauen erweist sich, daß das Militärische dominiert, daß das »Zivile« die Vorstufe für militärisches Eingreifen oder die Fortsetzung von militärischer Gewalt mit anderen Mitteln ist. Oft sind »zivile« Missionen auf die Absicherung militärischer »Erfolge« gerichtet und dienen dem Aufbau einheimischen Militärs in den »missionierten« Ländern.


In aller Regel können sich GSVP-Einsätze auf Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats berufen. Diese »Genehmigung« ändert jedoch nichts daran, daß die EU in ihrer Außenpolitik mehr und mehr auf militärische Gewalt setzt. Meist liegt die »Bitte« der Regierung des betroffenen Landes zum Eingreifen vor. Solche Bitten sind juristisch und politisch dubios, gehen sie doch nicht selten von illegitimen Machthabern aus und sind von interessierten Mächten bestellt.

Die erste »autonome«, d.h. ohne Rückgriff auf Dienste und Kräfte der NATO durchgeführte, militärische Operation der EU fand in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2003 statt. Seitdem ist Afrika ein Schwerpunkt interventionistischer Aktionen der EU. Es geht bei den Afrika-»Missionen« nicht um die Menschenrechte, sondern um die reichen Rohstoffvorräte des Kontinents und um geostrategische Ziele. Seit 2005 laufen zwei »Missionen« in der Demokratischen Republik Kongo, die fortdauern. Sie sollen dem Aufbau von Streitkräften (EUSEC RD Congo) und Polizeieinheiten (EUPOL RD Congo) dienen. In Wirklichkeit begehen die ausgebildeten Soldaten und Polizisten eher selbst Menschenrechtsverletzungen. In Südsudan läuft seit September 2012 ein Einsatz zur Gewährleistung der Sicherheit am internationalen Flughafen (EUAVSEC South Sudan).

2010 begann ein Militäreinsatz der EU für Somalia (EUTM Somalia) – aus Sicherheitsgründen nicht vor Ort, sondern in Uganda. Dort wurden bisher etwa 3600 somalische Soldaten von etwa 140 EU-Militärs ausgebildet. Einigermaßen stabile staatliche Verhältnisse sind dadurch nicht entstanden. In Somalia herrschen nach wie vor bürgerkriegsähnliche Zustände und die Bevölkerung wird von brutalen Menschenrechtsverletzungen heimgesucht. Anfang 2013 hat der Rat der EU beschlossen, den Einsatz nach Somalia zu verlegen und seinen Auftrag auf »strategische Beratung« zu erweitern.

Der größte Afrika-Einsatz der EU ist der vor und an der somalischen Küste (EUFOR Atalanta) gegen die Piraterie. Die EU jagt seit Dezember 2008 mit Kriegsschiffen, Flugzeugen und Hubschraubern mehr oder weniger erfolgreich Seeräuber am Horn von Afrika. Die Piraterie ist ein internationales Verbrechen, und der Kampf dagegen ist als eine Polizeiaufgabe im Rahmen des Völkerrechts erlaubt. Ein militärischer Großeinsatz wie gegenwärtig ist völkerrechtlich jedoch nicht gedeckt. Auf keinen Fall ist es zulässig – wie vom Rat der EU beschlossen –, das Einsatzgebiet der Piratenbekämpfer auf somalische Küstengebiete und innere mit der Küste verbundene Gewässer auszudehnen. Vor allem ist es viel wichtiger, die gesellschaftlichen und sozialen Ursachen der Piraterie aus der Welt zu schaffen. Gerade das geschieht nicht. Die Ausbildungs-»Mission« EUCAP Nestor soll Ländern der Region die eigenständige Verfolgung der Piraterie beibringen.

Seit Januar 2014 läuft eine militärische Ausbildungs- und Beratungsmission der EU in Mali, ehemals Teil des französischen Kolonialreichs in Afrika (EUTM Mali). Im Verlauf des Jahres 2012 war der Norden Malis unter die Herrschaft islamistischer Rebellen geraten. Es drohte die Abspaltung Nordmalis und der Durchmarsch der Islamisten bis zur Hauptstadt Bamako. Frankreich begann im Januar 2013 eine massive Militärintervention in den innermalischen Konflikt und vertrieb zusammen mit malischen Streitkräften die Rebellen. Es kam zu einem labilen Waffenstillstand. Der EU-Einsatz soll dazu beitragen, daß die malischen Streitkräfte mit Hilfe ihrer afrikanischen Verbündeten selbst Herr der Lage werden. Im August 2013 waren 560 Personen, Ausbilder sowie Kampfsoldaten, die erstere schützen sollen, am Werk. Angeblich geht es vor allem um die Menschenrechte der malträtierten malischen Bevölkerung. Aber der entscheidende Beweggrund für das Interesse Frankreichs und seiner Verbündeten in der EU an einer stabilen Staatlichkeit in Mali ist der Reichtum an Gold, Silber, Uran, Kupfer, Bauxit, Phosphat und Mangan im dortigen Boden. Die zentrale Lage Malis in Nordafrika ist ein geopolitischer Gesichtspunkt für die Intervention der EU. Mali hat Grenzen zu sieben mehr oder weniger instabilen Nachbarstaaten. Die Mali-»Mission« wird durch eine »zivile« Aktion im Nachbarstaat Niger ergänzt. Rund 50 Abgesandte der EU trainieren nigrische Truppen, Sicherheitskräfte und Justizangestellte.

In die katastrophale Lage in der Zentralafrikanischen Republik, zu Kolonialzeiten Französisch Äquatorialafrika, hat Frankreich auf eigene Faust militärisch eingegriffen und sich dabei übernommen. Der Rat der EU hat – von Frankreich gedrängt – daraufhin am 20. Januar und am 10. Februar dieses Jahres eine sogenannte militärische Stabilisierungsoperation (EUFOR RCA) beschlossen. Etwa 600 Soldaten unter EU-Flagge sollen die 1600 französischen Soldaten und die schon lange im Land befindliche 5000 Mann starke Truppe der Afrikanischen Union unterstützen, um im Gebiet der Hauptstadt Bangui die Bevölkerung vor Gewalt zu schützen. Das französische Interesse an Ruhe und Stabilität in der ZAR ist nicht uneigennützig. Zum einen aus geopolitischen Gründen, da das Land im Zentrum Afrikas liegt und sechs Nachbarstaaten hat. Zum anderen wegen ökonomischer Motive: Es bestehen reiche Uranvorkommen, die zu 90 Prozent im Besitz eines französischen Konzerns sind.

… und auf dem Balkan

Der zweite Schwerpunkt der EU für interventionistische Aktionen ist der Balkan. Die erste Operation von EU-Truppen auf dem Balkan betraf 2003 Mazedonien (EUFOR Mazedonien). Die EU übernahm damals für kurze Zeit von der NATO die militärische Überwachung der Erfüllung des sogenannten Rahmenabkommens von Ohrid. Das ist eine politische Vereinbarung der Parteien des Bürgerkrieges, zwischen mazedonischen Truppen und albanischen Rebellen 2001. Die Militäroperation mündete in einen Polizeieinsatz der EU (EUPOL Mazedonien). Inzwischen ist Mazedonien so weit westlich präpariert, daß es in NATO und EU aufgenommen werden könnte, wenn sich Griechenland nicht unter dem Vorwand des Streits um den Landesnamen – es gibt eine griechische Region Makedonien – querlegte.

In Bosnien und Herzegowina hat die EU 2004 in der Nachfolge der NATO eine Militär-»Mission« (EUFOR Althea) zur Sicherung von Ruhe und Ordnung in dem seit dem sogenannten Dayton-Abkommen in zwei »Entitäten« und die Republik Srpska gespaltenen Land begonnen. Nach offiziellen Angaben beträgt die Stärke der »Mission« nach Kürzungen immer noch 600 Soldaten. Der UN-Sicherheitsrat hat mit der Resolution 2123 vom 12. November 2013 die »Mission« ermächtigt, »alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen« (das ist die übliche Umschreibung für die Anwendung militärischer Gewalt), um Bestimmungen des Dayton-Abkommens (Ziffer 14) und den zivilen und militärischen Flugverkehr »sicherzustellen« (Ziffer 15). Bosnien und Herzegowina ist unterwegs in die NATO und in die EU. Die Union paßt zusammen mit der NATO auf, daß alles seinen kapitalistischen Gang geht.

Der größte Balkaneinsatz der EU ist die sogenannte EULEX Kosovo-»Mission«, die seit 2008 läuft. In Kosovo schwelt der gefährlichste Überrest der Balkan-Kriege. Nach dem Ende des Kosovo-Krieges 1999 übernahmen die UN die Regierung und Verwaltung der Region und die NATO das militärische Oberkommando. Während die UN-Mission eingeschlafen ist, sind die NATO-Truppen noch mit fast 4900 Soldaten präsent. Am 17. Februar 2008 hat sich Kosovo völkerrechtswidrig als von Serbien unabhängig erklärt. Wessen Interesse damit bedient wurde, geht aus der schnellen Anerkennung durch die westlichen Großmächte USA, England, Frankreich und Deutschland hervor. Die EU war und ist in dieser Frage gespalten. Spanien, Griechenland, Rumänien, Slowenien und Zypern verweigern bis heute die Anerkennung Kosovos als selbständigen Staat. Kurz vor der Unabhängigkeitserklärung hatte der Rat der EU die EULEX-»Mission« beschlossen, die Kosovos Polizei, Justiz und Zoll auf den Weg zu westlicher Rechtsstaatlichkeit bringen soll. Alle 28 EU-Mitglieder, die NATO-Staaten USA, Türkei und Norwegen sowie die Schweiz nehmen teil, insgesamt sind es 2250 Leute. Praktisch herrscht in Kosovo ein militärisch abgesichertes Protektoratsregime der EU und der NATO.

In weiteren Konfliktfeldern hat die EU wenigstens einen Fuß in der Tür: in Georgien eine »Beobachtermission« (EUMM Georgia) mit über 200 Mitarbeitern, einen Polizeiposten am Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen (EUBAM Rafah) und in Palästina ein Team mit mehr als 40 internationalen Mitarbeitern zum Aufbau von Polizei und Justiz nach westlichem Muster (EUPOL COPPS).
 



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Seit dem EU-Vertrag von Maastricht hat die EU mehr und mehr die zusätzliche Dimension einer imperialistischen Militärmacht angenommen – nicht zu vergleichen mit der NATO, aber auch nicht zu unterschätzen. Das ist ein Irrweg. Die EU muß und kann entmilitarisiert werden. Dazu muß der Vertrag von Lissabon gekippt werden. Das ist ein notwendiges Stück einer Neugründung der EU, die die Europäische Linke auf ihre Fahne geschrieben hat.


 

Von Gregor Schirmer  erschien im  Jahr 2012 das Buch »Der Aufstieg der EU zur Militärmacht. Eine politisch-juristische Streitschrift« – es ist bei der JungenWelt erhältlich.

Veröffentlicht: 2. Mai 2014