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KPÖ will mit „Dringlicher“ Geheimnis um Lizenzen lüften

Claudia Klimt-Weithaler: „LH Voves soll vor der Wahl Fakten auf den Tisch legen!“

Ein großes Geheimnis macht Landeshauptmann Voves um die Vergabe von drei Glücksspiellizenzen für die Steiermark. Die Ausschreibungsfrist endete bereits im November 2014, ab 1.1.2016 sollen die neuen Apparate bereits in Betrieb gehen. Die Inhaber der Lizenzen dürfen dann zwölf Jahre lang je über 300 Automaten betreiben – dahinter verbirgt sich ein Milliardengeschäft.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler wird in der Landtagssitzung am 21. April eine Dringliche Anfrage an Landeshauptmann Voves richten. Das Glücksspiel liegt in seiner politischen Verantwortung. Die KPÖ wollte das 2014 beschlossene neue Glücksspielgesetz verhindern, weil künftig bis zu 36.000 Euro pro Stunde (!) verspielt werden können. Die KPÖ fürchtet, dass sich die Spielsuchtproblematik in der Steiermark weiter verschärfen wird.

SPÖ, ÖVP und FPÖ haben trotz aller Warnungen das liberalste Glücksspielgesetz Österreichs durchgesetzt. Die KPÖ forderte dagegen den Ausstieg aus dem Automatenglücksspiel nach Wiener Vorbild. Landeshauptmann Voves argumentierte mit der mangelnden Rechtssicherheit in der Bundeshauptstadt, da sich die Automatenbetreiber gegen das Verbot gewehrt hatten. Inzwischen hat der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Automaten aber bestätigt.

Claudia Klimt-Weithaler: „Nach dem Urteil des Höchstgerichts gibt es keinen Grund mehr, an den Automatenlizenzen festzuhalten. Die Linie von LH Voves und der steirischen SPÖ, die früher bekanntlich auch für ein Verbot eingetreten ist, wird immer unglaubwürdiger. Offenbar geht es nur noch darum, der Glückspielindustrie ein gutes Geschäft zuzuschanzen. Durch den frühen Wahltermin soll die Bevölkerung davon erst nach der Wahl erfahren.“

Klimt-Weithaler fordert Landeshauptmann Voves auf, die Geheimnistuerei zu beenden und die Namen der Lizenzwerber, die der Regierung seit über vier Monaten bekannt sein müssen, auf den Tisch zu legen. Die Vorgänge erinnern an Kärnten, wo die FP kurz vor ihrer Abwahl im Jahr 2013 noch ein Glücksspielgesetz durchsetzte, das der Glücksspielindustrie gigantische Gewinne ermöglicht. In Kärnten wie in der Steiermark stehen den bescheidenen Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel hohe öffentliche Kosten der Spielsucht gegenüber.

Dringliche Anfrage der KPÖ zu Glücksspiellizenzen, Sitzung am 21.4.2015

 

LANDTAG

STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE 2015

Einl.Zahl 3408/1

eingebracht am 15.04.2015

Dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied (§ 68 GeoLT)

Regierungsmitglied: LH Mag. Franz Voves

LTAbg.: Claudia Klimt-Weithaler, Dr. Werner Murgg

Fraktion(en): KPÖ

Betreff:

Wien zeigt es vor: Der Ausstieg aus dem "kleinen" Glücksspiel ist möglich

Begründung:

Von der Spielsucht sind in der Steiermark laut offiziellem Suchtbericht des Landes 60.- 80.000 Menschen direkt oder indirekt (z.B. als Angehörige) betroffen. Trotzdem haben SPÖ, ÖVP und FPÖ im Sommer 2014 das liberalste Glücksspielgesetz Österreichs beschlossen. Ab 2016 können unter dem Titel „kleines Glücksspiel“ völlig legal über 36.000 Euro pro Stunde (!) an Automaten verspielt werden.

 

Bereits Ende November endete die Bewerbungsfrist für die neuen Glücksspiellizenzen. 2016 werden die über 1000 neuen Automaten in Betrieb gehen und, wenn nicht noch in letzter Minute die Notbremse gezogen wird, mindestens 12 Jahre lang in der Steiermark betrieben werden.

 

Wien hat das kleine Glücksspiel verboten; die bestehenden Lizenzen liefen Ende 2014 aus  und wurden nicht mehr verlängert. Das kleine Glücksspiel ist damit seit Beginn dieses Jahres in Wien untersagt. Automatenbetreiber - allen voran Novomatic - hatten gegen dieses Verbot geklagt, da sie es als rechtswidrig ansahen, und dem Land Wien eine Amtshaftungsklage in der Höhe von rund 100 Millionen Euro angedroht. Die Automatenbetreiber waren der Ansicht, dass rechtskräftige Konzessionen sie dazu berechtigten, auch über den 31.12.2014 hinaus Automaten zu betreiben.

In einer Anfragebeantwortung teilte LH Voves noch am 10.3.2015 mit:

Der sogenannte ,,Ausstieg" aus dem Automatenglucksspiel ist daher in Wien in Wirklichkeit noch nicht gelungen und daher auch kein Vorbild für die Steiermark.“

 

Das ist nun aber kein gültiges Argument mehr. Wie am 2. April 2015 bekannt wurde, bestätigte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im März 2015 das Wiener Automatenverbot. Im Kern führte der VfGH aus, dass die vom Gesetzgeber gewählte Vorgangsweise im öffentlichen Interesse - insbesondere des Spielerschutzes - durch Eindämmung der sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels gerechtfertigt ist und angesichts der mehr als vierjährigen Übergangsfrist für das Auslaufen der Bewilligungen auch keine Verletzung des Vertrauensschutzes vorliegt. Der VfGH hatte schon 2013 die Ausspielungen mit Glücksspielautomaten als durch ein hohes Suchtpotential gekennzeichnet angesehen, die insbesondere auch für Jugendliche spezielle Risiken in Bezug auf ein drohendes Suchtverhalten bergen.

Zudem wurden, laut Anfragebeantwortung, in der Steiermark alle Bewilligungen für Spielsalons und Geldspielapparate nach dem Veranstaltungsgesetz 1969 ohnehin nur bis längstens 31.12.2015 erteilt. ln der Steiermark bestand daher - im Gegensatz zu Wien - diesbezüglich nie eine Rechtsunsicherheit.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende Dringliche Anfrage:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge bei der Ausschreibung und Vergabe der Lizenzen für das kleine Glücksspiel?
  2. Ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof betreffend das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien Anlass für Sie, die Vergabe der Lizenzen zu überdenken?
  3. Wäre es im Hinblick auf die Suchtgefahr und das damit verbundene Leid nicht im Interesse der Menschen in der Steiermark, aus dem kleinen Glücksspiel auszusteigen und ist jenes Interesse nicht höher zu werten als das der Glücksspielindustrie an gesicherten Einnahmen?

 

Unterschriften:
Claudia Klimt-Weithaler eh., Dr. Werner Murgg eh.

15. April 2015