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KPÖ Steiermark

Fragen zur Demokratie in der Steiermark

Fragen an LAbg. Claudia Klimt-Weithaler

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass der Widerspruch zwischen Landesverfassung und Volksrechtegesetz hinsichtlich der Höhe der Unterstützungshürde bereinigt wird und dass die Unterstützungshürde für erfolgreiche Volksbegehren gesenkt wird?

Dieser Widerspruch zwischen der Landesverfassung und dem Volksrechtegesetz besteht tatsächlich. Interessanterweise wurde kurz vor dem Ende der vergangenen Gesetzgebungsperiode eine Novelle der Landesverfassung die auch Auswirkungen auf das Volksrechtegesetz hatte mit den Stimmen aller Landtagsparteien beschlossen. Der von ihnen benannte Widerspruch wurde dabei nicht bereinigt. Die KPÖ Steiermark wird sich in der kommenden Wahlperiode für eine Tilgung dieser Diskrepanz einsetzen, wobei die Anzahl der notwendigen Unterstützungserklärungen aus unserer Sicht unterhalb der in den beiden Gesetzesstellen genannten Zahl liegen müsste.



Nach derzeitiger Rechtslage müssen für eine Veto-Volksabstimmung über ein neues Landesgesetz innerhalb von 6 Wochen 50.000 Unterstützungen auf den Gemeindeämtern gesammelt werden (ca. 5,1%, § 52 Volksrechtegesetz). In Tirol hingegen sind für eine Veto-Volksabstimmung nur 7.500 Unterstützungen (ca. 1,4%, § 23 Tiroler Gesetz über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen) erforderlich.

Die KPÖ wird sich für eine Senkung dieser Hürde einsetzen. Wichtiger als dies erscheint uns aber, dass auch die Umsetzung von Vereinbarungen mit dem Bund nach Artikel 15a B-VG ebenso wie die Umsetzung von EU Richtlinien im Rahmen von Landesgesetzen Veto-Volksabstimmungen unterworfen werden können. Derzeit sind diese beiden Fälle von einem Plebiszit ausgenommen, betreffen aber häufig landesgesetzliche Bestimmungen von enormer Bedeutung.


Über die grundlegenden Spielregeln des politischen Systems, die in der Verfassung verankert werden, sollte das Volk als verfassungsgebende Gewalt (pouvoir constituant) selber entscheiden können. Auch Änderungen der Verfassung sollten demnach eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung erfordern. Im Gründungsauftrag der Republik (Gesetz über die Volksvertretung vom 14. März 1919) wurden verpflichtende Verfassungsvolksabstimmungen in Aussicht gestellt, was noch immer einer Umsetzung harrt.

Nicht alle Änderungen der Landesverfassung sind von einer Tragweite die eine Volksabstimmung rechtfertigt. Kleinere Anpassung oder die Beseitigung von Widersprüchlichen bzw. veralteten Bestimmungen sollten auch über den Landtag als gesetzgebende Körperschaft möglich sein. Volksabstimmungen über technische Details oder einzelne, nebensächliche Formulierungen scheinen überzogen und den Aufwand nicht zu rechtfertigen.


Das Herz der Direkten Demokratie liegt in der lebendigen Diskussion unter den Bürger_innen. In allen Ländern mit lebendiger Direkter Demokratie können daher Unterstützungserklärungen frei gesammelt werden, ohne auf ein Amt gehen zu müssen. In der Steiermark hingegen müssen die Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren innerhalb der kurzen Eintragungsfrist von nur 8 Tagen auf dem Gemeindeamt abgegeben werden (§ 20 Volksrechtegesetz). Bei freier Sammlung der Unterstützungserklärungen hingegen, was z.B. in den Bundesländern Salzburg, Burgenland und Vorarlberg vorgesehen ist, erfolgt die amtliche Überprüfung der Unterschriften erst nach geleisteter Unterschrift. In der Schweiz wird teilweise nur stichprobenweise überprüft, was obendrein kostengünstiger ist.

Die Frage spiegelt nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder. Im Zuge der Novelle der Landesverfassung mit der auch das Volksrechtegesetz geändert wurde, ist gleichzeitig einer der ersten Anträge den die KPÖ nach dem Einzug in den Steiermärkischen Landtag gestellt hat, positiv erledigt worden: Die Streichung des §117 Abs. 1a bzw. §156 Abs. 5a des Volksrechtegesetzes, welche die Beglaubigung der Unterschriften für direktdemokratische Initiativen im Gemeindeamt verlangten. Der KPÖ selbst ist es in Graz durch eine erfolgreiche Initiative gelungen, die Veräußerung der Gemeindewohnungen in Graz zu verhindern. Unmittelbar danach wurde diese absurde Hürde im Volksrechtegesetz eingezogen. Klarerweise war die Rückkehr zur ursprünglichen Gesetzeslage eine der ersten Forderungen der KPÖ im Landtag. Angesichts der ständig sinkenden Anforderungen des Gesetzgebers, beispielsweise im Bereich der Briefwahl, war der Zwang zur Unterschrift im Gemeindeamt vollkommen überschießend und demokratiefeindlich. 


Ein gutes Design direkt-demokratischer Prozesse erfordert Fairness und Chancengleichheit in der Phase der Werbung für das Anliegen der Volksabstimmung. Dies sollte zumindest durch eine offizielle Broschüre sichergestellt werden, in der die Argumente der Befürworter_innen sowie der Gegner_innen kompakt, unparteiisch und fair gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird. Nach dem Vorbild der Schweiz schreibt z.B. Vorarlberg eine Abstimmungsbroschüre verpflichtend vor („Begleitbericht“). Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei Volksabstimmungen eine Abstimmungsbroschüre in einem fairen Redaktionsprozess mit den pro- und contra-Argumenten erstellt wird und an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird sowie im Internet zugänglich gemacht wird?

Aus unserer Sicht sind die Erwartungen die an eine solche „offizielle“ Broschüre“ in Bezug auf unparteiische objektive Information der Bevölkerung gesetzt werden überzogen. Wenn beispielsweise gegen das erklärte Interesse des politischen Establishments ein Volksbegehren initiiert wird, ist abzusehen, dass den politischen Entscheidungsträgern unterstellte Behörde sich kaum die Mühe machen wird eine balancierte Darstellung beider Seiten zu liefern. Ausserdem scheint es schwierig bei einem heterogenen Feld von BefürworterInnen und GegnerInnen zu gewichten wessen Argumenten mehr oder weniger Gewicht gegeben werden soll.

Das tatsächliche Problem ist, dass in Österreich der Einfluss den man auf die öffentliche Meinung ausüben kann, direkt proportional zu den zu Verfügung stehenden Mitteln ist. Je mehr Geld ich einsetze, desto Mehr Zustimmung zu meinen Vorschlägen kann ich kaufen, unabhängig davon ob diese an sich irgendwelchen Wert/Wahrheit besitzen. Der Beseitigung dieser undemokratischen Schieflage sollte man mehr Augenmerk widmen.


Direkte Demokratie sollte auch solchen Initiativen offen stehen, die aus der (nicht parteipolitisch oder verbandsmäßig organisierten) Bevölkerung entstehen und die über keine sonstigen Zugänge verfügen, um ihre Anliegen in den Gesetzwerdungsprozess einzubringen. Tatsächlich wird Direkte Demokratie aber überwiegend durch Parteien und bekannte große Akteure genutzt. Viele kleinere und mittlere Initiativen und Organisationen verfügen nicht über ausreichende Infrastruktur und Finanzmittel, um eine direkt-demokratische Kampagne durchführen zu können, mit der die breite Öffentlichkeit erreicht werden kann. Für Wahlkämpfe werden den kandidierenden Parteien die Wahlkampfkosten erstattet. Für direkt-demokratische Instrumente hingegen wird keine angemessene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, sodass die Engagierten selber die gesamte finanzielle Belastung einer direkt-demokratischen Kampagne tragen müssen.

Parteien und große Akteure werden die Kostenrückerstattung für, von ihnen gestartete Kampagnen in der Verkleidung von Bürgerinitiativen, gerne entgegennehmen. Kleine unabhängige Akteure werden wie bisher zunächst das volle Risiko einer direkt-demokratischen Kampagne auf sich nehmen müssen, denn eine Erstattung für nicht erfolgreiche Initiativen scheint nicht denkbar. So ist abzusehen, dass eine solche Rückerstattung nicht unbedingt zu einer Begradigung des Spielfeldes sondern zur Ausweitung der ohnehin schon üppigen Parteien- und Presseförderung in Österreich wird.


In den steirischen Gemeinden ist eine Unterstützung durch 10% der Gemeindebevölkerung erforderlich, damit sich der Gemeinderat innerhalb eines Jahres mit einem Anliegen beschäftigen muss („Initiative“, § 116 Volksrechtegesetz). Für eine nachfolgende Volksabstimmung ist eine Unterstützung von 25% erforderlich (§ 124 Volksrechtegesetz). Diese Hürden liegt weit über jener der Stadt Salzburg, wo für eine Bürgerbefragung nur 2.000 Unterstützungen (ca. 2,0%) erforderlich sind (§ 53d Abs. 2 Salzburger Stadtrecht), und jener in niederösterreichischen Gemeinden, wo 10% für eine Volksbefragung ausreichend sind (§ 16b Abs. 3 Nö. Gemeindeordnung).

Die KPÖ hat eine lange Tradition bei der Unterstützung von BürgerInneninitiativen aller Art und unterstützt direkt-demokratische Instrumente in der Kommunalpolitik. Wir werden uns daher für eine Senkung dieser Hürden einsetzen.


Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Bundesverfassung künftig zulässt, dass allen, die von steirischer Politik betroffen sind, das Wahlrecht für den Gemeinderat und Landtag eingeräumt werden kann?

Die KPÖ setzt sich dafür ein, dass alle Menschen die ihren Lebensmittelpunkt in der Steiermark haben, in der Gesellschaft integriert sind, und ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten, auch das Recht haben, an der Wahl der politischen RepräsentantInnen in der Steiermark teilzuhaben.


Wird Ihre Partei eine Regierungsbeteiligung nur dann eingehen, sofern eine Stärkung und Verbesserung der direkt-demokratischen Regelungen auf Landes- und Gemeindeebene in das Regierungsprogramm aufgenommen wird?

Für die KPÖ steht bei einer allfälligen Regierungsbeteiligung die Umsetzung der in ihrem Wahlmanifest für die Landtagswahl festgelegten Ziele im Vordergrund. Demokratiepolitische Überlegungen sind ebenfalls unter ihnen, in erster Linie geht es der KPÖ aber um die Herstellung sozialer Gerechtigkeit, die faire Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstandes, und die Bekämpfung von Armut und sozialer Deprivation. 


Landesverfassungsgesetze erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Parteien, die (alleine oder gemeinsam mit anderen Parteien) mehr als ein Drittel der Landtags-/Gemeinderatsmandate besitzen, verfügen über eine Sperrminorität für Landesverfassungsgesetze und können daher ihre Zustimmung zu Verfassungsänderungen an Bedingungen knüpfen. Wird Ihre Partei als Oppositionspartei die Sperrminorität bei Verfassungsgesetzen (alleine oder gemeinsam mit anderen Parteien) für eine Stärkung Direkter Demokratie einsetzen und daher während der kommenden Wahlperiode nur dann Änderungen der Landesverfassung zustimmen, sofern auch eine Verbesserung der direkt-demokratischen Regelungen auf Landes- und Gemeindeebene beschlossen wird?

Sollte die Zustimmung der KPÖ zu bestimmten Verfassungsmaterien notwendig sein, so werden wir unsere Zustimmung von der Umsetzung von Forderungen wie der Stärkung der direkten Demokratie oder der Abschaffung des Proporz-Systems abhängig machen.


Die bestehenden direkt-demokratischen Instrumente werden bislang von den Steirer_innen nur selten genutzt und sind noch nicht Teil einer lebendigen politischen Kultur geworden. Worin sieht Ihre Partei die Gründe für die geringe Nutzung der bestehenden direkt-demokratischen Instrumente? Was wird Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode unternehmen, um die Steirer_innen anzuregen und zu unterstützen, ihre direkt-demokratischen Teilhaberechte auf Landes- und Gemeindeebene stärker zu nutzen?

Die KPÖ hat immer schon, und wird auch in der Zukunft direkt-demokratische Initiativen unterstützen. Im Moment beteiligen wir uns mit zahrleichen NGO’s an einer Plattform gegen die geplanten Murkraftwerke und unterstützen die Bürgerinitiativen gegen den vierspurigen Ausbau der S36/S37. Im vergangenen Herbst haben VertreterInnen der KPÖ gemeinsam mit anderen VertreterInnen der Zivilgesellschaft eine Petition mit mehr als 5000 Unterschriften zur Einführung einer Reichensteuer im Nationalrat übergeben.




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