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Die Agonie der Demokratie  »

03-02-12 Artikel aus den Nachdenkseiten.

Die Agonie der Demokratie

Verantwortlich: Jens Berger | Der Verfassungsschutz beschäftigt sich mit der Linkspartei und gleichzeitig nutzt das Finanzsystem die von ihm provozierten Refinanzierungsprobleme der Eurostaaten, um der Politik neue und immer engere Leitplanken zu setzen, mit denen die politische Handlungsfähigkeit der demokratischen Staaten immer weiter eingeschränkt wird. Längst ist die öffentliche Verschuldung zu einem Gesslerhut geworden, der dem Volk und der Politik aufzeigt, wer der wahre Souverän in diesem Lande ist – nämlich das Finanzsystem. In steter Regelmäßigkeit wird ganz offen eine Unterscheidung zwischen den vermeintlich objektiven Interessen der Allgemeinheit und dem politischen Willen der Allgemeinheit vorgenommen. Gerade so, als seien die in einer Demokratie angeblich mündige Bürger unmündige Kinder, die nicht wissen können, was das Beste für sie sei. Die Demokratie von heute ist nicht mehr von ihren offenen Feinden – und schon gar nicht von der Linken -, sondern von denjenigen bedroht, die vorgeben, die Politik in den europäischen Staaten wieder auf den Pfad der Tugend, nämlich des Sparens zurückführen zu wollen. Von Jens Berger

Seit wann nimmt die Öffentlichkeit es eigentlich ohne weitere Klagen hin, dass die deutsche Politik die Verfassung eines souveränen, demokratischen Staates außer Kraft setzten will, indem sie dem Parlament das Budgetrecht abspricht? Während das Bundesverfassungsgericht den deutschen Politikern hier sehr restriktive Leitplanken gesetzt hat, lässt man andererseits jeglichen Respekt vor der Verfassung anderer demokratischer Staaten vermissen. Griechenland – so hat es den Anschein – gilt für die Eliten dieses Landes als eine Art seniler Großvater, den man davon schützen muss, auf Nepper, Schlepper und Bauernfänger hereinzufallen, indem man ihm die Geschäftsfähigkeit aberkennen lässt und selbst die Vormundschaft anmaßt. Man erklärt die griechische Demokratie inzwischen reflexhaft für unfähig, die eigenen Interessen erkennen oder gar vertreten zu können, erklärte sie schlicht für unmündig und ignoriert damit sogar das demokratische „Königsrecht“ eines Parlaments, nämlich die Haushaltshoheit in einem Maße wie es in der Geschichte bisher nur durch Gewalt- oder Kriegsandrohung oder durch militärische Besetzung möglich war.

Unter dem Deckmantel der Stabilisierung des Euros und der Erhaltung der Europäischen Währungsunion will Deutschland Ländern wie Griechenland in ein Verhältnis zwingen, das wohl am ehesten einem Status entspricht, den Völkerrechtler als „Suzeränität“ bezeichnen – nämlich das Übertragen verschiedener elementarer Bereiche staatlicher Souveränität an einen mächtigeren Staat („Suzerän“). So war es etwa zu Zeiten des britischen Empires vollkommen normal, dass britische Beamte im Auftrag der mächtigen Britischen Ostindien-Kompanie die Fiskalpolitik der indischen Fürstentümer im britischen Machtbereich „koordinierten“. Nicht großartig unterschiedlich ist da der Vorschlag des CDU-Politikers Volker Kauder zu werten, der deutsche Beamte dazu einsetzen will, die fiskalischen Vorgaben, die Griechenland von der deutschen Regierung über die EU diktiert bekommen hat, gegen demokratisch legitimierte Entscheidungen knallhart vor Ort durchzusetzen. Hinter den Kulissen zieht diesmal nicht die Ostindien-Kompanie, die eine Vereinigung reicher Londoner Kaufleute war, die Fäden, sondern ein weitestgehend anonymes Konglomerat der Hochfinanz, das gerne beschönigend mit dem Begriff „Finanzmärkte“ umschrieben wird.

Eigentlich müsste ein Politiker wie Volker Kauder, der schon mit seiner chauvinistischen Aussage „in Europa wird wieder deutsch gesprochen“ unsere Nachbarn gegen Deutschland aufbrachte, und der nun mit seinem Ruf nach einer Art „Generalgouvernement Griechenland“ nicht nur alles in den Schatten stellt, was man in puncto Taktlosigkeit von Unionspolitikern kennt, sondern auch offen einem befreundeten demokratischen Staat die Souveränität abspricht, doch mit Schimpf und Schande aus dem Reichstagsgebäude gejagt werden. Ein derartiges Ultimatum, worin sie Griechenland zur Aufgabe seiner Budget-Hoheit auffordert, das die deutsche Kanzlerin in Brüssel einreicht, erinnert an die dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte. Diese Art von Großmannssucht trägt dazu bei, dass man sich wieder schämen muss, ein Deutscher zu sein, wenn man ins benachbarte Ausland reist.

Doch wer hat eigentlich bei uns diese zutiefst antidemokratischen Äußerungen kritisiert? Wer hat die Wahrung demokratischer Grundsätze in Europa öffentlich verteidigt? Die deutschen Politiker der aktuellen und früheren Regierungsparteien, die gerne in Sonntagsreden bei feierlichen Anlässen ihr Hohelied auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung singen, jedenfalls nicht. Nein, Demokratie scheint für diese Politiker nur so lange ein schützenswertes Gut zu sein, so lange sie ihnen erlaubt, ihre eigene von Ideologie bestimmte Politik demokratisch zu legitimieren. Sind jedoch die Interessen der Mehrheit nicht deckungsgleich mit der von solchen Politikern vertretenen Dogmen, geraten die Sonntagsreden schnell in Vergessenheit. Haben die deutschen Leitmedien auch nur in einem einzigen kurzen Moment die von der Bundesregierung geforderte Suspendierung der griechischen Demokratie beklagt? Nein, die honorigen Leitartikler, die sich stets in anmaßender Hybris in der Rolle der vierten Gewalt gefallen, haben nicht nur in diesem Fall als Verteidiger demokratischer Grundprinzipien auf ganzer Linie versagt. Wie kann man ihnen da noch die Verteidigung der deutschen Demokratie zutrauen, wenn sie noch nicht einmal imstande sind, mahnend die Stimme zu erheben, wenn vor ihren Augen die Demokratie eines Staates der Europäischen Union außer Kraft gesetzt werden soll?

Dabei ist Griechenland nur die sichtbare Spitze eines riesigen demokratiegefährdenden Eisbergs, der auch schon den Rumpf des deutschen Politdampfers auf bedrohliche Länge aufgerissen hat. Auf ganz vielen Feldern – angefangen von den Hartz-Reformen, über die Rente mit 67, dem Mindestlohn bis hin zum Militäreinsatz in Afghanistan – hat sich die Politik von den Bürgern und deren Sorgen und Interessen verabschiedet. Sie dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern den Partikularinteressen einer sehr einflussreichen finanzkräftigen und dementsprechend meinungsmächtigen Minderheit. Quer durch wichtige Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens bestimmen diese Partikularinteressen die politische Agenda. Dies gilt ganz besonders für die ökonomischen Interessen des Finanzsektors. Die Finanzwirtschaft hat die Politik der letzten Jahre zunächst mit ihrem Druck auf die Deregulierung der Finanzmärkte vor sich her getrieben hat und nunmehr – durch die dadurch ausgelöste Krise – geradezu zu ihrem Bittsteller gemacht hat. Die gesamte europäische Politik buhlt nur noch um das „Vertrauen der Märkte“. Und die Medien plappern das von morgens bis abends auf allen Kanälen nach. Durch die Finanzkrise und die durch sie ausgelöste Eurokrise findet Politik nur noch als Reaktion auf die Märkte statt. Nicht mehr das Volk, der eigentliche Souverän, sondern die Finanzmärkte bestimmen die Maximen der Politik. Das Ergebnis ist dann die „marktkonforme Demokratie“, die Angela Merkel als Leitbild ausgegeben hat. Mit einer lebendigen Demokratie hat dies jedoch nichts zu tun, es handelt sich vielmehr um eine demokratische Fassade hinter der ganz andere Kräfte die Fäden ziehen, wie das der britische Politologe Colin Crouch als Postdemokratie beschrieben hat.

Wenn in Griechenland und Italien demokratisch gewählte Regierungen durch sogenannte Expertenräte ersetzt werden, ist das nach klassischer Definition keine Demokratie mehr, sondern eine Technokratie. Übersetzt aus dem Altgriechischen bedeutet dieser Begriff denn auch »Expertenherrschaft«. Diese Entwicklung ist bedrohlich. Geradezu erschreckend ist jedoch, wie widerstandslos diese Aushöhlung der Demokratie hingenommen wird.

Wer es nicht besser wissen kann und sich duckt, mag ein Opfer sein. Wer es besser wissen könnte, aber lieber freiwillig mit dem Strom schwimmt, ist schon kein Opfer mehr. Und wer es besser weiß und dennoch den Mund hält, ist kein aufrechter Demokrat und feige ist er obendrein. Schon einmal ist in Deutschland die Demokratie gescheitert und in einer Katastrophe gelandet, weil es zu wenig aufrechte Demokraten gab oder zu wenig Kräfte, die sich mutig für die Demokratie aktiv einsetzten.

Weder die Griechen noch wir sind unmündige Kinder oder senile Greise, denen man einen Vormund vor die Nase setzen kann. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und nicht vom Finanzsystem. Deutsche Kanzler und Minister schwören in ihrem Amtseid, dass sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und Schaden von ihm wenden werden – vom Nutzen für die deutschen Banken ist in diesem Eid nicht die Rede. Es ist an der Zeit, dass wir die Politik einmal daran erinnern, wer der Souverän ist. Mehr und mehr kommt man sich hierzulande vor wie eine Laborratte, der zur Durchführung eines ideologischen Laborversuchs gezielt Schmerzimpulse zugefügt werden, um herauszufinden, wo die Schmerztoleranzschwelle liegt, von der an sich die Ratten sich zur Wehr setzt. Unsere Schmerztoleranz scheint sehr hoch zu sein, wir befinden uns geradezu in einer dauerhaften Duldungsstarre. Nur wenn wir daraus aufwachen, werden wir wieder umgekehrt, der derzeitigen Politik ihre Grenzen aufzeigen können. Je länger wir uns alles gefallen lassen, desto hinfälliger wird unsere Demokratie. Ihre Totengräber sind die Eliten, aber wir schauen ihnen tatenlos zu. Muss denn immer erst eine Katastrophe eingetreten sein, bis die Deutschen von einem ideologischen Regime befreit werden können?

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Alexander Dinböck: Sepp Filz und Donawitz  »

09-01-12 Aufsatz über kommunistische Betriebsratsarbeit 1945 - 1951 (.

"Wir übernehmen das sinkende Schiff" -

Sepp Filz und die kommunistische Betriebsräte in der Alpine-Montan in Donawitz 1945 – 1951

 

Wer, bis vor kurzem, die Skripten des Fernlehrgangs des ÖGB zur Gewerkschaftskunde[1] durcharbeitete, konnte in den beiliegenden Zeittafeln zur wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung 1945 – 1982 für das Jahr 1947 folgenden Eintrag lesen: "30. 10.: Sozialisten erobern bei Betriebsratswahlen in Donawitz die Mehrheit (früher: KPÖ)"[2] Einen erläuternden Hinweis dazu sucht man allerdings vergebens. Schließlich konnten die Autoren nicht damit rechnen, dass der  interessierte Leser den politischen Hintergrund dazu intus hatte. Abgesehen von diesem didaktischen Problem ist diese Notiz in zweierlei Hinsicht bemerkenswert:

 

1. Hält sie fest, dass mindestens bis zu diesem Zeitpunkt die Mehrheit des Betriebsrates des größten Betriebes Österreich, das Stahlwerk Donawitz, von den Kommunisten gestellt wurde. Das war damals durchaus kein Einzelfall. Anders als bei den allgemeinen Wahlen, erreichte die KPÖ bei den Betriebsratswahlen nach 1945 bis zu 20 Prozent der Stimmen und gewann bis zu den Wahlen 1951/52 laufend dazu.[3] In vielen wichtigen Großbetrieben stellten Kommunisten die Mehrheit im Betriebsrat (Bergbau Fohnsdorf, Alpine-Montan Donawitz,...). In den niederösterreichischen Ölfeldern betrug der kommunistische Anteil bis zu 65%.[4] Der kommunistische Einfluss war umso stärker, je größer die Betriebseinheiten waren. Aus allen diesen Daten geht hervor, dass der sozialistische Einfluss in den entscheidenden Sektoren der Produktion auf schwachen Füßen stand und die offizielle Politik des ÖGB dort auf heftigen Widerstand stieß. Dieser hatte sich in der Zeit von 1947 bis 1951 auf den Abschluss von sogenannten "Lohn-Preis-Pakten" mit den späteren "Sozialpartnern" festgelegt. Sie regelten das Verhältnis von Löhnen und Preisen. Als Instrument zum Bremsen der Lohnsteigerung sollten sie die Kaufkraft mindern, damit ein umso größerer Teil für die Investitionen der Betriebe zur Verfügung stand. Das Ergebnis waren sinkende Reallöhne, da die Preise keiner Regelung unterlagen und den Löhnen bald "davonliefen". Viele Arbeiter reagierten empört auf diese Zumutungen, immer wieder kam es zu Hungerdemonstrationen und "Kalorienstreiks". Die kommunistischen Gewerkschafter unterstützten diesen Widerstand.

 

2.  Zwar ging diese Position der Kommunisten im Donawitzer Werk bei der Betriebsratswahl 1947 verloren, wurde aber bereits 1949 wiedergewonnen. Der oben zitierte Eintrag in der Zeittafel verschweigt aber genau diese Tatsache. Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass diese dominierende Stellung der Kommunisten im Betriebsrat ein schmerzhafter Stachel im Fleisch des ÖGB war, dass ihr (vermeintlicher) Fall einen Eintrag in das Kalendarium der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung im Nachkriegsösterreich rechtfertigte. Und das über 30 Jahre nach dem eigentlichen Ereignis!

 

Dieser drohende Kontrollverlust über die Arbeiterschaft in zahlreichen Großbetrieben ließ den ÖGB auf wütende Konfrontation mit der KPÖ gehen. Der beginnende Kalte Krieg machte es leicht, jegliche Opposition, wie z. B. die erwähnten Hungerdemonstrationen, als (versuchte) "Kommunistenputsche", "von außen gesteuert" und "im Dienste der Russen" zu denunzieren. Betriebsratswahlen mit KPÖ- bzw. Einheitslisten wurden in diesem Klima zu "Schlachten" zwischen "westlicher Freiheit" und "östlicher Diktatur" hochstilisiert.  Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass fast alle Mittel recht waren, um im Werk Donawitz  Betriebsratsobmann Sepp Filz und den kommunistischen Betriebsräten nach Kräften das Leben schwerzumachen. Zahllose Verleumdungen, Falschmeldungen, mehrere Gerichtsverfahren und ein (wieder rückgängig gemachter) Gewerkschaftsausschluss sollten diese als Handlanger einer fremden Macht[5] diskreditieren und sie für die Masse der Arbeiter unwählbar erscheinen lassen. Doch anfänglich war diesem Vorhaben nur wenig Erfolg beschieden.

 

Sepp Filz, geboren 1906[6] in Donawitz in einer sozialdemokratischen Familie, erlernte im Hüttenwerk Donawitz den Beruf eines Schlossers. Diese Lehrjahre waren für ihn auch politische Lernjahre. Immer öfters gab es dort Arbeitskämpfe, weil seitens der Werksleitung an den sozialpolitischen Errungenschaften der Nachkriegsjahre[7] "gerüttelt" wurde. Es war die defensive Haltung der Sozialdemokratie in diesen Auseinandersetzungen gewesen, welche Filz schließlich veranlasste sich 1922 der KPÖ anzuschließen. Er beteiligte sich am Rande an den Kämpfen des Februar 1934 und wurde dennoch nicht verhaftet. So konnte er weiterhin seiner beruflichen und politischen  Arbeit nachgehen. Als Delegierter nahm er 1935 am VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale teil. Seine Inhalte wurden ihm zur strategischen Leitlinie im Kampf für ein freies Österreich und bestimmten die Tätigkeit der Partisanenbewegung im Raum Leoben (1943 - 1945), der er an führender Stelle angehörte.

 

Bereits am 8. Mai 1945 gelang es ihm und den Partisanen der Österreichischen Freiheitsfront (ÖFF) die Direktionskanzlei der Hütte Donawitz zu besetzen und eine Zerstörung der Werksanlagen durch abziehenden Nationalsozialisten zu verhindern. Er installiert auch Direktionsbeiräte, ohne deren Zustimmung im Stahlwerk keine Entscheidungen getroffen werden konnte. Diese Machtposition ging weit über das Betriebsrätegesetz der Ersten Republik hinaus. Doch diese Machtbefugnis war ein Gebot der Stunde, um eine rasche Inbetriebnahme der Produktion zu gewährleisten. Es waren aber auch die Lehren aus  der Zwischenkriegszeit, wonach die Betriebsräte die Werksangehörigen nicht nur in Gehalts-, Lohn-, Personal- und Wohnungsfragen unterstützen, sondern darüber hinaus auch mitverantwortlich bei der Führung der Betriebe sein sollten. Am 1. Kongress der Gewerkschaft Metall-Bergbau im März 1947 führte er die damaligen Überlegungen so aus: Ich bin der Meinung, unsere Gewerkschaft ist nicht nur einer Institution der Betreuung oder sie habe nur die nächstliegenden Belange der Arbeiter zu erledigen.[...] Sie muss an der Wirtschaftsführung und Neugestaltung des Staatsgebildes regsten Anteil nehmen. […] Wir Gewerkschafter in der Obersteiermark haben bereits einen Schritt in diese Richtung nach vorwärts getan und dabei auch schon schöne Erfolge erzielt .[8] Doch da war dieses Experiment schon wieder zu Ende. Am 23. Juli 1945 hatten erste Panzerspitzen der Briten Leoben erreicht, und diese Ansätze einer neuen Ordnung des öffentlichen Lebens beendet. Antifaschisten, welche öffentliche Ämter übernommen hatten, wurden ihrer Funktion enthoben. Das "Obersteirische Tagblatt" wurde eingestellt. Sogar Sepp Filz wurde kurzfristig verhaftet. Der Einfluss der Partisanen wurde zurückgedrängt, um "das Monopol der Linken" zu brechen.[9]

 

Nach der Sicherung der Produktionsanlagen im Werk stürzten sich Filz und seine Mitstreiter in den Kampf um die Erhaltung des Standorts Donawitz. 1938 war diesem mit der Errichtung des Stahlwerkes in Linz eine innerösterreichische Konkurrenz erwachsen. Da zwei Stahlwerke für das, nun wieder, kleinere Österreich zuviel sein würden, würde die Entscheidung zugunsten jenes Standortes fallen, der das erste Eisen produzieren würde und diesen Wettbewerb wollte Filz gewinnen. Der Standort Donawitz hatte zwar Demontagen durch die sowjetischen Truppen erlitten, allerdings wies es keine Kriegszerstörungen und Bombentreffer auf, wie das in Linz der Fall war. Die Voraussetzungen waren zwar vorhanden, die Probleme des Neubeginns waren trotzdem gewaltig. Durch die Rückkehr der Fremdarbeiter in ihre Herkunftsländer mangelte es vorerst an Arbeitskräften, so dass auch Alte und Versehrte im Rahmen ihrer Möglichkeiten anpacken mussten. Doch bereits im Oktober 1945 drohte wegen finanzieller Schwierigkeiten eine Entlassung von 1000 Arbeitern. Filz reiste mit einer Delegation nach Wien und sprach beim neugegründeten ÖGB, in der Generaldirektion der Alpine-Montan Gesellschaft sowie bei Bundeskanzler Renner vor und erwirkte eine Kreditzusage der Bundesregierung. Der beabsichtigte Personalabbau konnte verhindert werden. Als ein Lieferengpass an Koks das geplante Vorhaben bedrohte, war es Filz der über Kontakte zur tschechischen Kommunistischen Partei Kokslieferungen aus der Tschechoslowakei sicherstellte. Schließlich gelang es, dass am 10. August 1946 in Donawitz das erste Eisen produziert wurde. Doch damit war die Ungewissheit noch nicht vorbei. Schließlich musste die Produktion auch am laufen gehalten werden. Damit im Werk der 2. Hochofen in Betrieb genommen werden konnte, veranlasste Filz durch seine Kontakte zu den sowjetischen Behörden die Lieferung von 3500 Tonnen Schrott.

Um die mangelhafte Ernährung zu verbessern, entschloss sich der Betriebsrat zusätzlich Lebensmittel von den Bauern der Gegend gegen, von ihnen benötigte, Eisenwaren einzutauschen. Wenig später konnte ein größeres Kompensationsgeschäft ("Brot für Eisen") mit den sowjetischen Wirtschaftsbetrieben (USIA) erfolgreich durchgeführt werden. Dies rief umgehend den Präsidenten der steirischen Arbeiterkammer, Otto Möbes, auf den Plan. Er erregte sich über diese Tauschgeschäfte, indem er meinte, dass diese "den unweigerlichen Ruin unserer gesamten Volkswirtschaft zur Folge" hätten. Zudem würden immer größere Teile der Exporterlöse verloren gehen und außerdem würde diese Art der Geschäfte nur "von politischen Propagandisten zur Nutzung ihrer eigenen Idee" missbraucht werden."[10]

 

Am 18. Juli 1947 titelte die "Neue Zeit"[11] "KP-Funktionäre misshandeln Arbeiter. Skandalöses Verhalten des Beitriebratsobmannes von Donawitz – Terror ohne Beispiel!"[12] Darin wurde Sepp Filz beschuldigt den Arbeiter Jakob Schäffer mit "Nazischwein" angebrüllt zu haben, als er ihn wegen einer Angelegenheit zur Rede stellen wollte. Als Schäffer antworten wollte, habe Filz ihm einen Faustschlag versetzt und ihn aus der Betriebsratskanzlei geworfen. Mit diesem Vorfall war ein Wahlkampfthema im sonst inhaltsleeren Betriebsratswahlkampf gefunden. Was war wirklich geschehen? Jakob Schäffer war seit 1945 SPÖ-Mitglied und davor Pfrimer-[13] und Juli-Putschist[14]. Bei der Aussprache mit Filz soll er diesem gedroht haben, indem er sage: "Einmal bist du mir entgangen, ein zweites Mal wird dir das nicht gelingen, du Kommunistenschwein. Es kommt wieder unsere Zeit." Darauf dürfte Filz ihn tatsächlich aus dem Zimmer geworfen haben.Er wurde schließlich angeklagt (und auch freigesprochen), doch fand die Verhandlung nicht mehr vor der Wahl statt. Leider hatte dieses Vorkommnis entscheidende Auswirkungen auf die Betriebsratswahl 1947.[15] Die SPÖ-Liste erreichte 11 Mandate (KPÖ: 10, ÖVP: 1) und stellte bis 1949 den Beitriebratsobmann.

 

Während des Oktoberstreiks 1950 wurden Filz und die kommunistischen Betriebsräte verhaftet und ins Grazer Landesgericht überstellt. Man verdächtigte sie, dass sie die Hochöfen in Donawitz hätten stilllegen wollten. Nach zwei Wochen wurden die Betriebsräte schließlich enthaftet, da die  Voruntersuchung zu keinen Beweisen geführt hatte. Sie wurden allerdings erst nach einer Entscheidung des Einigungsamt Leoben vom 18. Dezember 1950 wieder eingestellt. Doch Filz war noch nicht lange in Freiheit, da wurde er im Februar 1951 zu 6 Monaten schwerem Kerker verurteilt. Der Grund lag schon weiter zurück: Filz hatte am 20. April 1950, eine Veranstaltung des VdU, die ununtersagt unter dem Schutz der Exekutive stattfinden konnte, gestört. Diese Verurteilung wurde von seinem Arbeitgeber genutzt, um ihn erneut fristlos zu entlassen. Nach Ende der Haft und als Betriebsrat, der auch am Oktoberstreik 1950 beteiligt gewesen war, fand er in der Steiermark keine Arbeit mehr und zog 1952 nach St. Pölten, wo er bei Voith zu arbeiten begann.

erschienen in den Alfred-Klahr-Nachrichten 04/2011



[1]    Gewerkschaftskunde Gk3: Vom 1. bis zum 9. ÖGB-Bundeskongress. Die wichtigsten Beschlüsse der Bundeskongresse des ÖGB 1948-1979 mit Zeittafeln 1945 – 1982. Auflage: März 1985

[2]    Gewerkschaftskunde Gk3, a. a. O., ZT II/2

[3]    Prader Hans: Probleme kooperativer Gewerkschaftspolitik. Am Beispiel der Politik des ÖGB im Wiederaufbau 1945 – 1951. Diss. Universität Salzburg, 1975. S. 321

[4]    Ebd.

[5]    Gemeint war natürlich die Sowjetunion.

[6]    Alle biographischen Angaben zu Sepp Filz: Halbrainer, Heimo: Sepp Filz und seine Zeit. Ein Donawitzer Arbeiter auf der Walz, im Widerstand und beim Wiederaufbau. Diplomarbeit Universität Graz 1993.

[7]    Gemeint sind die Reformen von Sozialminister Hanusch (Sozialdemokratie), welche in der Zeit von 1918 – 1920 umgesetzt wurden.

[8]    Zit. nach Halbrainer, a. a. O., S. 178

[9]    Zit. nach Halbrainer, a. a. O., S. 197

[10]  Zit. nach Halbrainer, a. a. O, S. 194f.

[11]  Das ist die Tageszeitung der SPÖ Steiermark.

[12]  Zit. nach Halbrainer, a. a. O., S.209f.

[13]  Gemeint ist der Putsch des steirischen Heimatschutzes unter Dr. Walter Pfrimer am 12./13. September 1931

[14]  Gemeint ist der Putsch der Nationalsozialisten am 25. Juli 1934

[15]  Zit. nach Halbrainer, a. a. O., S. 212

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Kommunistische Betriebspolitik in der 2. Republik  »

16-12-11 Referat von Hans Hautmann auf dem Symposium der Alfred Klahr-geselslchaft in Graz.

Hans Hautmann: Kommunistische Gewerkschafts-, Arbeiterkammer- und Betriebsrätepolitik in der Zweiten Republik

Gewerkschaften, Arbeiterkammern und Betriebsräte sind Organisationen, die aus dem Kampf der arbeitenden Menschen für ihre elementaren wirtschaftlichen und sozialen Interessen hervorgegangen sind und deren Vorhandensein so lange eine Notwendigkeit bleiben wird, so lange es den Kapitalismus gibt. Entstanden die Gewerkschaften bei uns bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts, so waren die Arbeiterkammern und Betriebsräte Errungenschaften der österreichischen Revolution von 1918/19. Während die Gewerkschaften juristisch immer Vereine waren und es nach wie vor sind, fanden Arbeiterkammern und Betriebsräte eine gesetzliche Verankerung im österreichischen Recht. Von der Aufgabenstellung her sind die drei Institutionen eng miteinander verbunden, haben aber dennoch ihre spezifischen Aktionsbereiche. Alle drei Interessensvertretungen wurden in den zwölf Jahren der Ständestaats- und NS-Diktatur entweder beseitigt oder bis zur Unkenntlichkeit ihres Wesens beraubt. Mit dem Wiedererstehen der demokratischen Republik 1945 traten sie erneut auf den Plan, wobei Kommunisten und Kommunistinnen einen entscheidenden Anteil hatten. Darüber werde ich sprechen und die prinzipiellen Positionen der KPÖ, ihr Wirken und die Stärke ihrer Vertretung in den drei Organisationen in der Zweiten Republik aus historischer Sicht darzulegen suchen. Gezwungenermaßen kann das bei der Fülle des Stoffes nur ein streifzugartiger Überblick sein, der sich auf die Kernfragen konzentriert.

KPÖ und ÖGB

Beginnen wir mit den Gewerkschaften. Die Gründung des einheitlichen Österreichischen Gewerkschaftsbundes am 15. April 1945 in Wien wurde von der KPÖ immer als großer Fortschritt gegenüber der Situation in der Ersten Republik eingeschätzt, als es politische Richtungsgewerkschaften gab. Die Einheitlichkeit bedingte folgerichtig auch die Überparteilichkeit des ÖGB, die im Statut verankert wurde und hier nach wie vor verankert ist. In der Realität gab es aber von Anfang an die politische Aufgliederung nach den drei Parteien, die sich nach der Befreiung Österreichs bildeten und von den Besatzungsmächten anerkannt wurden. Der erste provisorische Bundesvorstand der ÖGB wurde aufgrund einer Parteienvereinbarung besetzt mit Johann Böhm von der SPÖ als Präsidenten, Gottlieb Fiala von der KPÖ und Lois Weinberger von der ÖVP als Vizepräsidenten sowie weiteren 24 Mitgliedern. Von den insgesamt 27 Personen gehörten 15 der SPÖ und jeweils 6 der KPÖ und ÖVP an.
Die Kommunisten erblickten in der Parteienvereinbarung nur eine Notlösung, denn in der Präambel zum Statut des ÖGB hieß es ausdrücklich: „Oberstes Prinzip sind für den Gewerkschaftsbund als demokratisches Organ, dass der Beitritt dem freiwilligen Entschluss entspricht, dass seine Funktionäre als Repräsentanten des Vertrauens in freier Wahl gewählt werden und dass seine Beschlüsse und Handlungen der Kontrolle und der Kritik der Mitglieder unterliegen.“
Das beim Wort nehmend, forderte die KPÖ stets die Berufung der gewerkschaftlichen Funktionsträger aufgrund von Urwahlen der Gewerkschaftsmitglieder an der Basis, Wahlen, die auf der Gesamtebene aber nie stattfanden und erst in der jüngeren Vergangenheit bei einigen wenigen und obendrein nicht sehr ins Gewicht fallenden Teilgewerkschaften wie den Gemeindebediensteten durchgeführt wurden. Das Beharren auf Umsetzung eines demokratischen Verhältniswahlrechts und nach Abhaltung von Urwahlen im ÖGB ist der eine durchgehende Zug, der die Gewerkschaftspolitik der KPÖ in der Zweiten Republik kennzeichnet.
Die andere Konstante war die Ablehnung der Aufspaltung der Gewerkschaften in Fraktionen. Das Argument der Kommunisten für die Überparteilichkeit, zu der sich der ÖGB ja laut Statut bekennt, war insofern begründet, als gesagt wurde, dass die Arbeiterschaft zum größten Teil aus Parteilosen oder parteipolitisch Indifferenten besteht, und dass bei parteimäßiger Proporzaufteilung der Gewerkschaftsgremien die unzähligen Parteilosen, die zweifellos die Mehrheit der bald schon über Eineinhalb Millionen zählenden gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Angestellten Österreichs bildeten, von jeder Mitentscheidung ausgeschlossen, gewissermaßen zu Gewerkschaftsmitglieder minderer Kategorie degradiert werden.
Der Gang der schon bald nach der Gründung des ÖGB einsetzenden Entwicklung war aber ein anderer. Die der SPÖ angehörenden Gewerkschaftsführer begannen sofort nach der Nationalratswahl vom 25. November 1945 – mit dem für die KPÖ so enttäuschenden Ergebnis – die Funktionärskader nach diesem Wahlresultat auszuwechseln und den ÖGB dadurch aufzuspalten, dass die Gewerkschaftsmitglieder der SPÖ-, und bald auch der ÖVP-Parteirichtung, in Fraktionen zusammengefasst wurden. Fortan ging die Besetzung von Funktionen in den Gewerkschaften nach parteimäßigen Grundsätzen vor sich, was dazu führte, dass Entscheidungen nicht in den dazu berufenen gewerkschaftlichen Instanzen, sondern vorab bereits in fraktionellen Vorbesprechungen der stärksten Gruppierung im ÖGB, der Fraktion sozialistischer Gewerkschafter, getroffen wurden. Das förderte die Tendenz zum „Dirigieren von oben herab“, das den ÖGB fortan kennzeichnete. In krasser Weise kam das bei den Modalitäten für die alle vier Jahre abgehaltenen Bundeskongresse der ÖGB zum Ausdruck, deren Delegierte nicht von den Gewerkschaftsmitgliedern gewählt, sondern von den Vorständen der einzelnen Gewerkschaften bestimmt wurden. Außerdem konnten nicht die unteren Organisationen der Gewerkschaften auf den Bundeskongressen Anträge stellen, sondern dies war nur den Zentralvorständen der 16 Fachgewerkschaften gestattet.
Die KPÖ wandte sich immer entschieden gegen die Fraktionsbildung, weil sie verhindern wollte, dass politische Konflikte in den Gewerkschaften den Kampf für die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen verdrängten. Sie trat für die Einheit und Überparteilichkeit des ÖGB ein, dafür, dass beides in allen gewerkschaftlichen Organisationen zum Ausdruck kommt, um eine Erstarrung des innergewerkschaftlichen Lebens zu verhindern.
Die objektive Entwicklung in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre mit dem beginnenden Kalten Krieg, der Restauration des Kapitalismus in Österreich, betrieben von der ÖVP/SPÖ-Koalition und der damit verbundenen Degradierung des ÖGB zu einem Erfüllungsgehilfen der Regierung ging aber in die entgegengesetzte Richtung. Für die ÖGB-Führung bestand der Zweck der Fraktionierung darin, die absoluten sozialistischen Mehrheiten in allen Führungsgremien politisch effektiv und ohne Reibungsverluste umsetzen zu können: Auffassungsunterschiede in den eigenen Reihen wurden vor der Gewerkschaftsöffentlichkeit abgeschirmt, abweichende Meinungen in fraktionellen Vorbesprechungen der zentralen Linie untergeordnet. In dem Maß, in dem auf staatlicher Ebene die Zusammenarbeit von ÖVP und SPÖ ausgebaut wurde, setzten sich auch im ÖGB informelle und zumeist geheim gehaltene Vereinbarungen zwischen ÖVP- und SPÖ-Fraktion als Entscheidungskreis durch. Mit der Bildung von Einheitslisten an der Basis, bei den Betriebsratswahlen, versuchten die Kommunisten der faktischen Spaltung des ÖGB und seiner Unterordnung unter die Regierungspolitik entgegenzuwirken. Mit dieser Linie konnte die KPÖ in einer Zeit, in der die Klassenkämpfe in Österreich mit dem Höhepunkt des Massenstreiks von 1950 eine große Schärfe annahmen, beträchtliche Erfolge erzielen. Näheres dazu aber, sobald ich auf die Betriebsratswahlergebnisse zu sprechen komme.
Die SPÖ-Gewerkschaftsführer reagierten darauf mit disziplinarischen Maßnahmen, und das nicht erst nach dem Ende des Oktoberstreiks 1950. Schon im Juli 1947 verbot der SPÖ-Parteivorstand seinen Mitgliedern in den Betrieben, an gewerkschaftlichen Einheitslisten teilzunehmen, und ab 1948 wurden immer mehr kommunistische Funktionäre ihrer gewerkschaftlichen Funktionen enthoben oder sogar aus dem ÖGB ausgeschlossen. Dies traf Gewerkschafter, die sich – gegen einen Beschluss des ÖGB-Vorstands – an betrieblichen Aktionskomitees beteiligt hatten und jene Gewerkschaftsfunktionäre, die bei der Organisierung von Streiks hervorgetreten waren. Beispielsweise wurden der kommunistische Gewerkschaftssekretär des Bezirks Leoben Anfang 1948 gekündigt und der kommunistische Zentralsekretär der Textil- und Lederarbeiter im Mai 1948, wenige Tage nach dem Ende eines Schuharbeiterstreiks, vom Dienst suspendiert. Darüber hinaus versuchte man, den Gewerkschaftsapparat stärker zu zentralisieren und dem Bundesvorstand unterzuordnen. Nach dem Oktoberstreik 1950 wurden 85 führende kommunistische Gewerkschaftsfunktionäre aus dem ÖGB ausgeschlossen, darunter der Vizepräsident Gottlieb Fiala. Einer der wenigen, der als Kommunist im Bundesvorstand verblieb, war Otto Horn, der Sekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, vermutlich deshalb, weil deren Chef, der prominente SPÖ-Gewerkschafter Friedrich Hillegeist, der Behauptung vom „kommunistischen Putschversuch“ nichts abgewinnen konnte und sie als Propagandatrick durchschaute.
1952 vollzog dann die KPÖ den Schritt, der durch die Umstände unvermeidlich geworden war. Sie gründete die „Gewerkschaftliche Einheit“ als oppositionelle Sammelbewegung innerhalb des Gewerkschaftsbundes, und zwar nun auch formell als Fraktion. Im Verhältnis zur Partei betrachte sich die „Gewerkschaftliche Einheit“ als Bündnispartner bei gleichzeitiger Betonung der Autonomie in der Gestaltung ihrer Gewerkschaftspolitik. In der Praxis ging mit der Bildung der GE vorwiegend an sie die Anleitung sowohl der Betriebsräte als auch der Betriebsorganisationen der KPÖ über, die vorher von der Partei ausgeübt worden war. Das führte dann in der Periode der Hochkonjunktur der 1960er Jahre, des Ausbaus des Sozial- und Wohlfahrtsstaates, der Reallohnerhöhungen und des damit verbundenen Schlagworts vom in Österreich bereits verschwundenen Kapitalismus zur Tendenz bei führenden Funktionären der „Gewerkschaftlichen Einheit“ wie Egon Kodicek, unter der Losung der „Gewerkschaftsautonomie“ die Zusammenarbeit mit der KPÖ abzuschwächen und die Existenz von Parteiorganisationen in den Betrieben als nicht mehr zeitgemäß zu negieren.
Die Auseinandersetzung mit dieser Orientierung der GE war einer der zentralen Konflikte in der Parteikrise von 1969/70 und wurde dadurch gelöst, dass auf einer Bundeskonferenz der „Gewerkschaftlichen Einheit“ im Oktober 1970 sich 95 Prozent der Delegierten gegen die Ansichten der Gruppe Kodicek und für die Fortsetzung des Bündnisses mit der KPÖ entschieden. Die GE unter Kodicek, der vom Präsidenten Anton Benya demonstrativ zu einem der Sekretäre des ÖGB ernannt wurde, bestand weiter und kandidierte unter dieser Bezeichnung bei Personalvertretungs- und Arbeiterkammerwahlen, woraufhin die kommunistischen Gewerkschafter unter dem neuen Vorsitzenden Anton Hofer sich als „Gewerkschaftlicher Linksblock“ konstituierten. Er konnte in der Periode des zeitweiligen Aufschwungs der KPÖ in den Jahren 1971 bis 1974 bedeutende Stimmenzuwächse bei Betriebsratswahlen gegenüber früher erzielen und erwies sich hier stets als ungleich stärker als die ebenfalls kandidierende „Gewerkschaftliche Einheit“. Noch in den 1980er Jahren verfügte die Partei über Positionen in wichtigen Großbetrieben, vor allem der verstaatlichten Industrie, die weit über den Einfluss hinausgingen, den die KPÖ auf gesamtgesellschaftlicher Ebene besaß. So viel zum historischen Rückblick auf die kommunistische Gewerkschaftspolitik.

KPÖ und Arbeiterkammern

Nun zum zweiten Teil, der kürzer ausfallen wird, zu den Arbeiterkammern. Die „Kammern für Arbeiter und Angestellte“, wie sie korrekt heißen, sind im Unterschied zu den Gewerkschaften gesetzlich verankert als Körperschaften öffentlichen Rechts. Geschaffen wurden sie durch Staatsgesetz vom 26. Februar 1920, bestanden in der Form bis 1934 und traten mit dem Arbeiterkammergesetz vom 20. Juli 1945 erneut ins Leben. Zweck ihrer Institutionalisierung im Jahr 1920 war, gegenüber den seit 1848 bestehenden Handels- und Gewerbekammern der Unternehmer endlich die Gleichstellung in Form einer ebenfalls gesetzlichen Interessensvertretung für die Arbeiter und Angestellten zu erreichen. Ihre Aufgabe ist es laut Gesetz, „die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern“. Taxativ aufgezählt fällt darunter: die Erstattung von Berichten, Gutachten und Vorschlägen an die gesetzlichen Körperschaften über alle Angelegenheiten, die mittelbar oder unmittelbar das Interesse der Arbeiter und Angestellten berühren, also Dinge wie Regelung der Arbeitsverhältnisse, Arbeiterschutz, Sozialversicherung, Arbeitsmarkt, Wohnungsfürsorge, Volksgesundheit, Volksbildung und Konsumentenschutz; weiters Erhebungen über die wirtschaftliche Lage der Arbeiter und Angestellten, der Preis- und Lohnentwicklung sowie die Sammlung von Arbeitsstatistiken; weiters die Rechtsberatung und Rechtshilfe im Falle von Arbeitskonflikten sowie die Beratung der Betriebsräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Als demokratische Einrichtungen werden die Mandatare der Arbeiterkammern, die Arbeiterkammerräte, von den Arbeitern und Angestellten nach dem Proporz gewählt, und zwar alle fünf Jahre, erstmals in der Zweiten Republik im Jahr 1949. Wahlberechtigt sind alle, die nach den Sozialversicherungsbestimmungen als Arbeiter, Angestellte und Verkehrsbedienstete gelten. Demgemäß gab es die längste Zeit die Unterteilung in diese drei Wählergruppen, deren Stimmen getrennt gezählt wurden, eine Regelung, die erst mit dem neuen Arbeiterkammergesetz 1992 aufgehoben wurde.
Bei den Arbeiterkammern besteht eine Zwangsmitgliedschaft. Jeder Arbeiter und Angestellte ist zur Zahlung der Kammerumlage verpflichtet, die im Rahmen des Sozialversicherungsbeitrags eingehoben wird. Da die Arbeiterkammern die gesetzlichen Interessensvertretungen der stets zahlreichsten Bevölkerungsschicht in Österreich sind, fließen aus der Umlage die finanziellen Mittel, die für die Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit notwendig sind.
Von den drei von mir behandelten Institutionen sind die Arbeiterkammern gewissermaßen das wissenschaftliche Standbein, und es sind die großen Sachkenntnisse ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Gediegenheit ihrer Gutachten und fachspezifischen Veröffentlichungen, die diese Interessensvertretung so wertvoll machen. Wiewohl nur eine Minderheit, haben Mitglieder der KPÖ in den Arbeiterkammern immer aktiv mitgewirkt und eine positive Rolle gespielt. Der Bekannteste war Dr. Eduard Rabofsky, der als langjähriger Leiter der Rechtsabteilung der Wiener Arbeiterkammer mit seinen Initiativen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts im Fachkreis der Juristen hohe Anerkennung fand.
Wichtig für mein Thema ist aber etwas anderes, nämlich die Tatsache, dass die Arbeiterkammerwahlen der Zweiten Republik ein Spiegelbild der politischen Kräfteverhältnisse in der Arbeiter- und Angestelltenschaft liefern. Das war so, weil nur politische Parteien Wahlvorschläge einbringen durften, es also keine Listen von Parteilosen oder Namenslisten wie bei den Betriebsratswahlen gab. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Wahlergebnisse tabellarisch zusammenzufassen und beschränke mich dabei auf vier, auf ganz Österreich, auf Wien, Niederösterreich und die Steiermark. Erläutert muss dabei werden, dass ich zur Vereinfachung die Stimmen in den drei Wahlkörpern jeweils addiert habe, was besonders bei der KPÖ nur einen prozentmäßigen Durchschnittswert ergibt. Denn deren Stimmenanteil war in den Wahlkörpern Arbeiter sowie Verkehrsbedienstete immer höher als der angegebene Gesamtprozentsatz, der durch die regelmäßig bescheideneren Ergebnisse bei den Angestellten entsprechend gedrückt wurde.
Zunächst einmal die österreichweiten Resultate.
Man sieht hier alle Wahlgänge der Zweiten Republik. Bei der KPÖ zeigt sich ein ziemlich stabiler Stimmenanteil zwischen 6,5 und 9 Prozent bis 1964, ein Wert der aus den regelmäßig niedrigeren Anteilen in Bundesländern wie Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Burgenland resultiert. Ab 1969 ist eine Halbierung der Stimmen und Prozente festzustellen. Auf dem Niveau bleibt es bis 1989, dann ein erneuter Rückgang auf ein bzw. unter ein Prozent. Aber noch einmal: die Erfolge der KPÖ bei den Wahlen in die Gruppen Arbeiter und Verkehrsbedienstete waren stets größer. 1949 und 1954 erreichte man bei den Arbeitern 11 Prozent und bei den Verkehrsbediensteten 9 bis 10 Prozent.
Jetzt ein Blick auf Wien. Man sieht hier in der besten Zeit, 1949 und 1954, Prozentanteile der KPÖ von 10,3 bzw. 12,3 Prozent. Erneut waren sie bei den Arbeitern und Verkehrsbediensteten höher: 14 bis 15 Prozent. Dasselbe gilt für Niederösterreich
mit 10,9 Prozent 1949 und 12,7 Prozent 1954. Hier haben die Kommunisten im Jahr 1954 bei den Arbeitern das überhaupt beste Ergebnis aller Arbeiterkammerwahlen der Zweiten Republik mit 17,2 Prozent erreicht. Schließlich noch die Steiermark. Ergebnis: 8 bis 9 Prozent von 1949 bis sogar 1964, bei den Arbeitern und Verkehrsbediensteten 10 bis 11 Prozent.
Gegenwärtig hat die KPÖ, genauer gesagt, der „Gewerkschaftliche Linksblock“, in den 9 Bundesländer-Arbeiterkammern 3 Mandate, 2 in der Steiermark und 1 in Wien. Zusätzlich ist es dort der Kommunistischen Initiative 2009 gelungen, 2.231 Stimmen zu bekommen und mit Otto Bruckner in die Arbeiterkammer-Vollversammlung einzuziehen.

KPÖ und Betriebsräte

Nun zum dritten und letzten Teil, zu den Betriebsräten. Betriebsräte wurden in Österreich durch das Gesetz vom 15. Mai 1919 ins Leben gerufen und waren eine substanzielle Errungenschaft des revolutionären Aufschwungs der Arbeiterbewegung nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Nach Auffassung der sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftsführer sollte das Betriebsrätegesetz von 1919 die unumschränkte Kommandogewalt des Kapitalisten in den Betrieben beenden und – wie es der damalige Staatssekretär für soziale Fürsorge, Ferdinand Hanusch, ausdrückte – „die absolute Monarchie des Fabrikherrn in eine konstitutionelle“ umwandeln. In diese Richtung zielende Befugnisse der Betriebsräte waren das Recht, in die Lohnlisten Einsicht zu nehmen und die Lohnauszahlungen zu kontrollieren; die Anfechtung von Kündigungen, wenn sie aus politischen Gründen erfolgt sind; das Recht, alljährlich die Betriebsbilanz, den Gewinn- und Verlustausweis, vorgelegt zu bekommen; und der Anspruch auf Entsendung von zwei Vertretern in den Aufsichtsrat bei Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft.
Das Betriebsrätegesetz von 1919 trat nach den Jahren des grünen und braunen Faschismus 1945 wieder in Kraft und wurde 1947 als Gesetz neu gefasst. Die vier kommunistischen Abgeordneten im Nationalrat Koplenig, Honner, Fischer und Elser stimmten damals dagegen mit der Begründung, dass es bei den Mitbestimmungsrechten zu wenig weit gehe. In der Folge wurde das Betriebsrätegesetz von 1947 mehrmals novelliert und ging schließlich in das Arbeitsverfassungsgesetz von 1973 ein, das seither ebenfalls zahlreiche Novellen erlebte.
Die Ebene der Betriebsräte als wirklicher Basisorganisation war in der Zweiten Republik für die KPÖ das Hauptkampffeld der drei Arbeiterinteressensvertretungen, und hier hat man auch die größten Erfolge erzielt. Sie ziffernmäßig exakt zu umreißen, ist allerdings sehr schwer bis unmöglich. Warum? Erstens gab es sehr oft, anfangs alle zwei, später alle drei Jahre Wahlgänge, oft zu verschiedenen Terminen in einzelnen Bundesländern. Zweitens trugen die Listen, auf denen Betriebsräte kandidierten, die verschiedensten Bezeichnungen, aus denen nicht immer die politische Richtung hervorgeht. Drittens war der Anteil von Namenslisten von Personen mit unbekannter Parteizugehörigkeit immer sehr hoch, im Schnitt 25 bis 30 Prozent, und selbstverständlich konnte keine Partei den Prozentsatz der Betriebsräte, deren Parteirichtung ungeklärt war, für sich beanspruchen. Auf den Namenslisten kandidierten zudem auch tatsächlich viele Parteilose. Und viertens orientierte sich die KPÖ bei den Betriebsratswahlen auf die Bildung von Einheitslisten, was Berechnungen bei der parteimäßigen Aufgliederung zusätzlich kompliziert.
Es gibt daher für die Betriebsratswahlen der Zweiten Republik, bei denen zu den besten Zeiten an die 35.000 Personen gewählt wurden, keine genaue und zuverlässige Gesamtstatistik, sondern nur bruchstückhafte Einzelergebnisse nach Berufsbranchen, regionalen Industriebezirken und einzelnen Großbetrieben. Die Wahlresultate scheinen in den verschiedensten Quellen auf, oft dort, wo man sie gar nicht vermutet, und es war für mich eine recht langwierige Aufgabe, sie in Zeitschriften und anderen Publikationen zu eruieren, was bei vielen Besuchen in der Bibliothek der Wiener Arbeiterkammer geschah.
Die folgenden Angaben sind daher sowohl Überblicksziffern aufgrund eigener Berechnungen als auch einzelne Fallbeispiele. Nimmt man den Zeitraum von 1945 bis 1953/54 her, dann zeigt sich, dass die KPÖ in der gesamten Arbeiterklasse, ausgedrückt in den Ergebnissen der Arbeiterkammerwahlen, mit 10 Prozent doppelt so stark vertreten war wie bei den Nationalratswahlen, und in den Kernschichten der Arbeiterklasse in den industriellen Großbetrieben mit an die oft 30 Prozent sechsmal so stark. Die KPÖ konnte sich deshalb zum damaligen Zeitpunkt mit vollem Recht als eine Partei der arbeitenden Menschen bezeichnen.
Der Anteil kommunistischer Betriebsräte war österreichweit am höchsten in der chemischen Industrie mit 15,4 Prozent sowie bei den Metallarbeitern mit 11,2 Prozent, geschuldet natürlich auch der Existenz der USIA- und SMV-Betriebe. In den Bundesländern war man in Niederösterreich am stärksten mit über 13 Prozent, wo es als sowjetischer Besatzungszone die meisten USIA-Betriebe gab. Die kommunistische Einheitsliste konnte damals im Zistersdorfer Erdölgebiet fast 70 Prozent der Betriebsratsmandate erringen, ein nie vorher und danach erreichtes Rekordergebnis, und in den Industriebetrieben in Wien-Floridsdorf, einem sowjetischen Stadtbezirk, wählten rund 40 Prozent der Arbeiter und Arbeiterinnen kommunistische Betriebsräte.
Aber auch in den westlichen Besatzungszonen war die Partei in der Industriearbeiterschaft fest und stark verankert. In der Steiermark erreichten beim Wahlgang 1947/48 kommunistische Einheitslisten in Gewerbe und Industrie 20 Prozent der Stimmen, in den industriellen Großbetrieben zwischen 30 und 35 Prozent, während hier auf die SPÖ 40 bis 45 Prozent entfielen. Kommunistische Betriebsratsmehrheiten gab es sogar in einigen Werksabteilungen der Alpine-Montan, im Bergbau Fohnsdorf und in Salzburg zum Beispiel auch in der Papierfabrik Hallein. Die starke kommunistische Präsenz in der Industriearbeiterschaft ist also in ganz Österreich und unabhängig von der jeweiligen Besatzungsmacht festzustellen.
Sehr beachtlich waren auch die Erfolge bei den Personalvertretungswahlen der Eisenbahner und der Gemeindebediensteten in Wien. Sie sehen hier einige Ergebnisse, wobei die bei den Bundesbahndirektionen Salzburg und Innsbruck, in tief schwarzen Bundesländern also, mit 16,6 und 13,3 Prozent besonders ins Auge fallen. Die hohen Anteile hat man hauptsächlich in den Bundesbahnwerkstätten erzielt.
In der SPÖ-dominierten Gemeinde Wien kam die KPÖ bei den Personalvertretungswahlen 1954 auf 11,4 Prozent, bei den Straßenbahnern auf fast 20 Prozent und im Gaswerk auf 17,5 Prozent. Ein sehr gutes Ergebnis wurde selbst noch 1958 erreicht mit 8,8 Prozent, davon 14 Prozent bei den Straßenbahnern.
Als Kuriosum, weil in der kapitalistischen Welt ein einzigartiges Phänomen, seien noch die Kommunisten in der Wiener Polizei erwähnt. Dort entfielen bei den Personalvertretungswahlen der öffentlich Bediensteten im Jahr 1951 auf die KPÖ-Liste bei der Sicherheitswache 16,4 Prozent und bei den Kriminalbeamten sogar unglaubliche 34,9 Prozent.
Um ein für alle Zeit abgesichertes Erbgut  handelte es sich bei den Betriebsrats- und Personalvertretungswahlen aber nicht, und ab 1956/57 begannen auch hier die Stimmenverluste. Dies nicht deshalb, weil die Betriebsratspolitik der KPÖ so falsch war, sondern aus objektiven Gründen, die zum Rückgang ihres Einflusses auf allen gesellschaftlichen Ebenen führte. Beim Betriebsrat, den jeder von der Belegschaft kennt und der sich tagtäglich aufs Neue bewähren muss, spielt außerdem die Persönlichkeit und das Ansehen eine gewaltige Rolle. Trat ein solcher erprobter kommunistischer Betriebsrat einmal in den Ruhestand, war es sehr schwer, ihn gleichwertig zu ersetzen und in aller Regel so, dass das Betriebsratsmandat bei den nächsten Wahl verloren ging und später nicht wieder errungen werden konnte.
Mein Referat hat aber, glaube ich, gezeigt, dass die kommunistische Politik in den Arbeiterinteressensvertretungen ein sehr wichtiger und lange Zeit sehr erfolgreicher Bestandteil der KPÖ-Gesamtpolitik war. Es ist meines Erachtens nicht bloß wünschenswert, sondern künftig unabdingbar, dass Kommunisten und Kommunistinnen unter der Masse der arbeitenden Menschen, und hier vor allem im Produktionsbereich, als gewählte Vertreter wieder Fuß fassen.

Referat am Symposium der Alfred Klahr Gesellschaft, des Bildungsvereins der KPÖ Steiermark und des GLB Steiermark „Klassenkampf und Interessenpolitik. Kommunistische Gewerkschaftspolitik in historischer und aktuell-politischer Perspektive“ am 12. November 2011 in Graz.

 

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Argumente gegen die EU  »

11-11-11 Solidar-Werkstatt gibt Antwort auf viele Fragen.

 
EU-Austritt schafft Raum für Alternativen! Drucken E-Mail
ImageKaum etwas wird von der herrschenden Politik und ihren Medien mehr unter Tabu gestellt als der EU-Austritt. Die Solidar-Werkstatt Österreich tritt für den Austritt Österreichs aus der EU ein. Wir versuchen Fragen zu beantworten, die in diesem Zusammenhang oft gestellt werden.

1) Ist der Austritt aus der EU nicht eine Forderung von FPÖ und Rechtsextremen?

Dieser Eindruck wird von den Medien gezielt geschürt, um EU-Opposition zu denunzieren. Mit der Realität hat das wenig bis gar nichts zu tun. Die FPÖ war – gemeinsam mit der Industriellenvereinigung – die erste politische Kraft in Österreich, die sich für den EG- bzw. EU-Beitritt stark gemacht hat. Die FPÖ hat in der schwarz-blauen Koalition eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung abgelehnt und alle Vorgaben von EU-Kommission bzw. großen EU-Staaten auf Punkt und Beistrich (über)erfüllt: Vom unsozialen Pensionsraub und Privatisierungen bis zur Teilnahme an EU-Mi- litärmissionen und dem Ankauf der Eurofighter. Die FPÖ tritt für eine eigene EU-Armee und für die Teilnahme Österreichs an weltweiten EU-Militärmissionen (Petersberg- Aufgaben) ein, die mit der Neutralität völlig unvereinbar sind. Erst kürzlich hat die FP-Führung klargestellt, dass für die FPÖ „der EU-Austritt kein Thema ist“ (OÖN, 7.10.2011). In Bezug auf die Wirtschaftspolitik agiert die FPÖ ohnedies als engster Verbündeter der EU-Kommission, indem beinharte Hartwährungspolitik und radikale Kürzungen bei öffentlichen Ausgaben gefordert werden, die sogar noch die Regierungspolitik übertreffen. Nicht wer für den EU-Austritt, sondern wer dagegen ist, sitzt also in einem Boot mit FPÖ und BZÖ. 

Inhaltlich überrascht das nicht: Die EU ist ein Projekt für globale Vorherrschaft. Die Rechtsextremen liefern dafür die entsprechende Herrenmenschen-Ideologie. Die EU ist ein neoliberales Wirtschaftsregime, das immer mehr Menschen sozial ausgrenzt. Die Rechtsextremen sorgen dafür, dass der  Zorn der Ausgegrenzten rassistisch gegen noch Schwächere kanalisiert wird, um zu verhindern, dass er sich gegen das System der Ausgrenzung richtet. Neoliberalismus und Rassismus sind zwei Seiten einer Medaille, der Aufstieg des Rechtsextremismus in Österreich verläuft Hand in Hand mit der Einbindung Österreichs in die EU. FP-Ideologen wie der EU-Parlamentarier Mölzer, erkennen die EU zudem als Chance, den Anschluss Österreichs an Deutschland quasi durch die EU-Hintertür allmählich zu vollziehen.

Es gilt also: Wer Rechtsextremismus, Deutschnationalismus und Rassismus den Nährboden entziehen will, für den darf der EU-Austritt Österreichs kein Tabu sein.

2) Ist es nicht falsch, „die“ EU für alles Negative verantwortlich zu machen? Sind es nicht vielmehr die eigenen Politiker, die für viele Missstände zur Rechenschaft zu ziehen sind?

Ja, das stimmt einerseits, aber erst die EU-Ebene ermöglicht es den Politikern in Österreich und anderen EU-Staaten eine Politik durchzusetzen, die sie auf einzelstaatlicher Ebene wohl nie durchbringen würden: Millionenzahlungen an die Atomenergie, Aushebelung der Neutralität, Gentechnik in den Lebensmittelregalen, unsoziale Belastungspakete, Transitlawinen.  Mit der EU haben sich die Eliten eine Bande geschaffen, über die sie den politischen Ball spielen, um Widerstände auf nationaler Ebene auszuhebeln. Denn auf EU-Ebene sind die Machteliten und die Konzerne ungleich mächtiger und effizienter organisiert, als das Basisbewegungen und Gewerkschaften je sein können.

3) Ist man „europafeindlich“, wenn man für den Austritt aus der EU eintritt?

Im Gegenteil: Die EU einigt den Kontinent nicht, sie spaltet und hierarchisiert ihn. Die Solidarwerkstatt (damals: Friedenswerkstatt) hat bereits bei Einführung von EU-Binnenmarkt und Währungsunion davor gewarnt, dass die Ungleichgewichte und Spannungen enorm zunehmen werden, wenn man so unterschiedliche Volkswirtschaften über einen marktradikalen Kamm schert. Die EU-Verträge bewirken nicht europäische Zusammenarbeit und Solidarität, sondern die Entfesselung des Wirtschaftskrieges zwischen den Mitgliedstaaten. Die deutsche Exportwirtschaft hat in den letzten zehn Jahren die Mittelmeerstaaten in Grund und Boden konkurriert. Die im Wirtschaftskrieg unterlegenen Staaten werden nun unter neokoloniale Zwangsverwaltung durch Brüssel und Berlin gestellt. Die Leidtragenden sind aber nicht nur die Menschen in Griechenland, Spanien, Portugal usw., sondern auch die breite Mehrheit in Ländern wie Deutschland und Österreich, wo Löhne und Sozialleistungen gedrückt werden, um die Exportindustrie anzukurbeln.

4) Attac, Gewerkschaftsführungen und andere kritisieren zwar auch die neoliberale EU-Politik, fordern aber nicht den Austritt, sondern eine soziale und demokratische EU und gemeinsame soziale Standards in der EU.

Die EU ist kein „neutrales“ Gefäß, in das man beliebige politische Inhalte einfüllen könnte. Sie ist ein Projekt der Machteliten der großen Nationalstaaten und Konzerne, um imperiale Macht nach außen und einen hemmungslosen, autoritären Kapitalismus nach innen abzusichern. Deshalb sind in den EU-Verträgen bestimmte Politiken und Institutionen regelrecht einzementiert: Neoliberalismus, Freihandel, Kapital- verkehrsfreiheit, Hartwährungspolitik, EURATOM, Aufrüstungsverpflichtung, EU-Rüstungsamt, uvm. Diese Politiken werden quasi „außer Streit“ gestellt, d.h. sind dem demokratischen Meinungsstreit weitgehend entzogen. Sie ändern zu wollen, ist  für demokratische Bewegungen von unten, nahezu unmöglich. Denn im Unterschied zu nationalen Verfassungen müssten, um EU-Primärrecht zu verändern, in 27 Ländern gleichzeitig Verfassungsmehrheiten dafür gefunden werden. Wer diesbezüglich Illusionen schürt, lässt soziale Bewegungen ins Nirwana laufen und befördert damit die Ohnmacht der Menschen. Wie heißt es doch: Love it, leave it or change it. Was man aber nicht liebt und nicht ändern kann, muss man verlassen, um sich Räume der Selbstbestimmung zurückzuerkämpfen. Wer von echter Demokratie und Überwindung des Neo- liberalismus redet, darf vom EU-Austritt nicht schweigen.

Von einheitlichen sozialen Standards zu reden, ignoriert aber nicht nur die neoliberale Verfassung der EU, sondern auch die tiefen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Unterschiede in Europa. Was es bedeutet, über große Produktivitätsunterschiede hinweg einheitliche Standards durchzusetzen, zeigt das Beispiel der deutschen Einheit. Der Preis dafür waren schlagartige Entindustrialisierung und explodierende Arbeitslosigkeit im Osten Deutschlands – und die Senkung der Löhne und Sozialleistungen in Gesamtdeutschland. Genau dasselbe erleben wir mit der EU-Währungsunion, die weite Teile Südeuropas wirtschaftlich ruiniert hat. Der Versuch, diesen heterogenen Kontinent über einen Leisten schlagen zu wollen, mündet letztlich in verschärften wirtschaftlichen Ungleichgewichten, Sozialdumping für alle und einem autoritären politischen System. Sozialstaat und Demokratie brauchen auch die Souveränität des Staates, die eigene Wirtschaft gegenüber übermächtiger Konkurrenz zu schützen, um ein eigenes, selbstbestimmtes Tempo der Entwicklung gehen zu können.

5) Würde der Austritt aus der EU nicht zu großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen?

Zunächst sollte man nicht vergessen, dass mit der Schweiz und Norwegen zwei Staaten nicht in der EU sind, denen der Nicht-Beitritt wirtschaftlich keineswegs geschadet hat. Island, ein Land, das extrem hart von der Finanzkrise getroffen wurde, befindet sich auf dem Weg der wirtschaftlichen Erholung, weil es nicht in der EU ist (sh. S. 14), während Griechenland auf Grund der drakonischen Spar- und Privatisierungs- auflagen der EU vollends in den Abgrund zu geraten droht. Und die großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben wir vor allem, weil – nicht zuletzt über die EU – ein neoliberaler Treufelskreislauf aus  Deregulierung der Güter- und Kapitalmärkte, wachsender Ungleichheit zwischen Arbeit und Kapital und exorbitanten Ungleich- gewichten im internationalen Handel losgetreten wurde. EU-Austritt bedeutet natürlich keine Beendigung der außenwirtschaftlichen Beziehungen, sondern die Rückgewinnung der Möglichkeit, diese Beziehungen demokratisch regulieren zu können. Damit kann der Wirtschafts- und Finanzkrise besser entgegengesteuert werden, z.B. über die Wiedereinführung von Kapitalverkehrskontrollen und die Überwindung von einseitigen Abhängigkeiten, wie z.B. von der deutschen Automobilindustrie.

Andererseits soll aber nicht verschwiegen werden: Ja, ein Austritt hat auch seinen Preis: Auslandsreisen werden wohl teurer werden, die seit dem EU-Beitritt extreme Orientierung auf den Export muss wieder in die Stärkung der Binnenwirtschaft umgelenkt werden; vielleicht muss man auch seinen Pass wieder an der Grenze herzeigen. Einstellen muss man sich sicherlich auch auf enormen EU-Druck, insbesondere von Deutschland, auf Staaten, die das EU-Regime verlassen. Wir halten aber den Preis der EU-Mitgliedschaft für viel größer: Ende der demokratischen Verfügung über immer mehr Politikfelder, immer stärkeres soziales Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich, Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, steigende Arbeitslosigkeit und wachsender Rassismus, Transitlawinen, Überwachungsstaat, Finanzierung der Atomwirtschaft über EURATOM, Gentechnik in den Einkaufsregalen, Aushöhlung der Neutralität, Mitmarschieren bei EU-Kampfverbänden, uvm. Die Entmündigung der EU-Mitgliedstaaten hat sich zuletzt enorm beschleunigt. Mit den Beschlüssen vom Juni 2011 gibt die EU den Parlamenten auch die Budgetpolitik vor und mischt sich in direkt in die Lohnpolitik ein.

6) Gibt es überhaupt Alternativen zum EU-Beitritt?

Erst der Austritt aus der neoliberalen Zwangsjacke EU macht überhaupt wieder einen demokratischen Gestaltungsraum für Alternativen auf. Wir wollen, dass dieser Gestaltungsraum für die Entfaltung eines Solidarstaats genutzt wird. Das heißt für uns zunächst eine Politik, wo jede/r gebraucht wird, also Vollbeschä- ftigungspolitik. Vollbeschäftigung ist machbar, wenn der Wille und wirtschaftspolitische Instrumente dafür vorhanden sind. In der EU ist beides abhanden gekommen. Vollbeschäftigung stärkt die ArbeitnehmerInnen, schafft Kaufkraft und spült auch wieder Geld in die öffentlichen Kassen. Gemeinsam mit stärker wertschöpfungsbezogenen Abgaben kann damit der Sektor der Solidarwirtschaft und der öffentlichen Infrastrukturen gestärkt werden: D.h. Rechtsanspruch für jeden – unabhängig von Einkommen und Vermögen - auf qualitativ hochstehende Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Ausweitung der Bildungs- möglichkeiten für jede/n (z.B.: Einführung einer echten Gesamtschule mit entsprechend guter Personalausstattung, Bildungs- und Ausbildungspflicht bis 18, darüber hinaus fünf zusätzliche öffentlich finanzierte Bildungsjahre,…), Nulltarif im öffentlichen Verkehr und Ausbau der umweltfreundlichen Verkehrsmittel nach dem Vorbild der Schweiz, Energieautarkie auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger, Investitionen in den sozialen Wohnbau, uvm. Wirtschaftliches Rückgrat eines Solidarstaats ist ein starker öffentlicher Sektor im Bereich von Industrie, Finanzdienstleistungen und Infrastrukturen sowie eine deutliche Erhöhung der Staatsquote. Ein Solidarstaat braucht aber auch eine grundlegende Erneuerung des politischen Systems: mehr direkte Demokratie, Stärkung der Selbstverwaltung und der Gemeindedemokratie - sowohl im eigenen Wirkungsbereich als auch für die Wahl bzw. Abwahl von politischen Repräsentanten auf übergeordneten Ebenen. Und nicht zuletzt: Jede/r, der/die hier lebt, arbeitet und lernt, soll gleiche Rechte und Pflichten haben, unabhängig von Herkunft, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, usw. Der EU-Austritt ist kein Selbstläufer in Richtung Solidarstaat, aber eine unabdingbare Voraussetzung dafür.

7) Für manche klingt EU-Austritt nach Rückwärtsgewandtheit und nationaler Abkapselung. Brauchen die großen Probleme der Menschheit – Klimawandel, Umweltzerstörung, Armut – nicht internationale Antworten?

Ja natürlich braucht es in diesen Fragen internationale und globale Zusammenarbeit. Aber hochgerüstete Wirtschafts- und Militärblöcke wie die EU sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Durch sie werden – siehe Libyen-Krieg – globale Institutionen wie die UNO mit Füßen getreten bzw. für imperialistische Zwecke missbraucht. Ihre neokoloniale Politik hält ganze Welt- regionen in Unterentwicklung und verschärft die ökologische Krise. Die EU ist der Versuch der großen europäischen Mächte, das Rad der Geschichte zurückzudrehen und ihnen wieder alte imperiale Geltung zu verschaffen. Deshalb gerät die EU immer tiefer in den Sumpf von Krieg und Aufrüstung. Das ist rückwärtsgewandt, bedroht den Weltfrieden – und wird scheitern. Je früher Österreich und andere Staaten diesem Projekt den Rücken zukehren, desto größer ist die Chance, dass dieses Scheitern nicht in eine Katastrophe münden wird.

Neutrale Kleinstaaten, die sich zur Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen verpflichten, sind dagegen atemberaubend modern und zukunftsgerichtet. Souveränität bedeutet nicht Isolation. Sie ist die Voraussetzung dafür, auf Augenhöhe mit anderen zu kooperieren, internationale Initiativen für friedliche Konfliktlösungen, Abrüstung und Entwicklung zu setzen. Im Rahmen der EU hat sich Österreich zu einem Gartenzwerg der internationalen Politik entwickelt; jeder  Ansatz einer eigenständigen Außen- politik wurde aufgegeben, ohne Rückfrage in Brüssel und Berlin läuft am Ballhausplatz gar nichts mehr. Militärblöcke wie EU und NATO spalten, Neutralität dagegen verbindet!

8) Ist es nicht völlig unrealistisch, den EU-Austritt Österreichs durchzusetzen, wo sich das Establishment so geschlossen auf die EU-Einbindung eingeschworen hat?

Klar ist: Mit diesem Establishment ist weder der EU-Austritt noch ein Solidarstaat zu machen. Wir erleben in Österreich wie in allen anderen EU-Staaten eine immer rasantere Aushöhlung der Demokratie. Die Parteien dienen immer weniger dazu, unterschiedliche Interessen und Inhalte politisch zu vertreten, sondern den Willen der Macht- und Wirtschaftseliten gegenüber unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen ziel- gruppengerecht durchzusetzen. Das ist aber auch ihre große Schwäche. Denn die Interessen breiter Bevölkerungsmehrheiten stehen dazu in eklatantem Widerspruch. An diesem Widerspruch wollen wir anknüpfen. Nicht indem wir ein neues Parteienprojekt aus der Taufe heben, das – bei wahlpolitischem Erfolg – erneut im Sumpf parlamentarischer Pfründe und Privilegierungen eingefriedet wird, sondern indem die gesellschaftliche Macht von den Gemeinden aus neu organisiert wird. Statt Anbindung der unteren Ebenen an die oberen über den Transmissionsriemen der Parteien und ihrer Vorfeldorganisationen, Reorganisierung der Demokratie von unten nach oben durch Stärkung der Gemeinden. Den Austritt aus der EU kriegen wir nicht per Stimmzettel im Supermarktsregal der weitestgehend EU-konformen Parteienlandschaft, wir müssen ihn hier und heute von unten her organisieren. Das ist viel Arbeit. Als Solidarwerkstatt wollen wir in diesem Prozess hilfreich und nützlich sein. Jede und jeder, der/die dabei mitmachen und mithelfen will, ist wichtig und unverzichtbar.

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Erich Zwirner, Arbeiter aus Hönigsberg  »

09-09-11 Erich-Zwirner Heft in der Tarantel. »» lesen  


Anne Rieger: Rechtspopulismus in Österreich  »

09-09-11 Vorabdruck eines Artikels für die Marxistischen Blätter (5/11).

Rechtspopulismus in Österreich – aus der Mitte der Gesellschaft Freiheitlicher Ministerpräsident für Auflösung der Gewerkschaften 
Die Gewerkschaften sollen aufgelöst werden. Das vertrat Gerhard Dörfler, Landeshauptmann von Kärnten und Mitglied der FPK (Freiheitliche Partei Kärnten) der Abspaltung der FPÖ in einem Gespräch mit der Austria Presse Agentur.

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